Weitere Lockerungen.
Niedersachsen hebt weitere Verbote auf.
Das Land lockert die Corona-Regeln in Niedersachsen weiter in Details. Danach werden unter anderem die Vorgaben für Besuche in Altenheimen und Krankenhäusern, für Mannschaftssport sowie für Freizeiten von Kinder und Jugendgruppen entschärft. Das sieht die aktuelle Niedersächsische Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus vor.
Unberührt von den Änderungen bleiben die Kontaktbeschränkungen und Abstandsgebote. Jede Person soll physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, auf das Notwendige beschränken. Auch gilt weiter, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung dort zu tragen ist, wo Abstände von 1,5 Metern nicht eingehalten werden können. Pflicht ist sie insbesondere beim Einkaufen und in Bussen und Bahnen. In der Öffentlichkeit bleibt die Regelung, dass sich Angehörige von zwei Haushalten – ohne zahlenmäßige Beschränkung – oder auch eine Gruppe von bis zu zehn Personen, unabhängig von den Haushalten, treffen dürfen.
Im Kern umfasst die Verordnung folgende Neuerungen, für aber die allgemeinen Vorschriften zu Abstand, Mund-Nasenbedeckung, Hygiene(konzepten) und Dokumentationspflichten gelten: Ferienfreizeiten sind nun auch in größerem Rahmen möglich: Kinder- und Jugendgruppen können mit bis zu 50 Personen in einer Jugendherberge oder einer anderen Gruppeneinrichtung Veranstaltungen durchführen und auch übernachten. In Jugendherbergen, Familienferien- und Freizeitstätten, Jugend- und Erwachsenenbildungsstätten und ähnlichen Einrichtungen sowie in Kreissportschulen, Landessportschulen und vergleichbaren verbandseigenen Einrichtungen sind Gruppenveranstaltungen und -angebote für Minderjährige und die Aufnahme von Gruppen Minderjähriger jetzt bis zu einer Gruppengröße von 50 Personen zulässig. Werkstätten und Tagesförderstätten für behinderte Menschen können wieder alle vorhandenen Plätze zur Verfügung stellen. Wie viele Besucher ein Heimbewohner oder Krankenhauspatient empfangen darf, regeln die Einrichtungen nach Maßgabe ihres jeweiligen Hygienekonzepts selbst. Grundsätzlich sind von Seiten des Landes zwei oder mehr Besucher zur gleichen Zeiten erlaubt, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann. Bislang durfte jeder Bewohner oder Patient nur einen Besucher empfangen. In der privaten Kinderbetreuung dürfen künftig bis zu fünf „fremde“ Kinder betreut werden – zusätzlich zu den eigenen Kindern der betreuenden Person. Bisher betrug die Obergrenze fünf Kinder einschließlich der eigenen. Das Beherbergungsverbot für Personen aus dem Landkreis Gütersloh ist aufgehoben. Restaurants dürfen ihren Gästen Buffets auch wieder mit Selbstbedienung anbieten. Sofern die Kontaktdaten dokumentiert werden, ist der Kontaktsport in einer Gruppe bis 30 Personen möglich, das heißt auch Spiele gegeneinander – eine feste Kleingruppe ist dafür nicht mehr notwendig. Möglich sind damit beispielsweise Testspiele beim Fußball in der Saisonvorbereitung. Die neuen Regelungen gelten bis einschließlich 31. August.
