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Ist Unterbringung von Senioren sichergestellt?

Ist Unterbringung von Senioren sichergestellt?.

Schließung von Heimen: SPD stellt Anfrage.

Am 31. August werden im Landkreis Harburg drei kleine Senioreneinrichtungen geschlossen. Damit verlieren 103 Bewohner ihr Zuhause und 80 Angestellte ihren Arbeitsplatz.
Bereits zum 31. Mai hatte ein Senioren- und Pflegeheim in Neu Wulmstorf seinen Betrieb eingestellt. Die Bürger im Landkreis (LK) Harburg, so die SPD-Politiker Tobias Handtke und Klaus-W. Kienert, blicken mit Sorge auf diese Entwicklung. Die Möglichkeit, sich im Falle einer nicht mehr selbst zu versorgenden Lebenssituation an eine Senioren- und Pflegeeinrichtung zu wenden und somit wohnortsnah den Lebensabend zu verbringen, gibt vielen Menschen ein wichtiges Gefühl von Sicherheit, so die Genossen. Deshalb wollen sie mittels einer Anfrage wissen: „1. Ist zu befürchten, dass aufgrund des aktuellen Versorgungsangebotes im Landkreis Harburg die weitere Unterbringung der von Schließungen betroffenen Senioren in alternativen Wohn- und Pflegeeinrichtungen nicht mehr sichergestellt ist? 2. Kann der LK Harburg bei angekündigten Schließungen von Senioreneinrichtungen derart Einfluss nehmen, dass diese vermieden werden können? Welche Handlungsoptionen stehen dem Landkreis und den Gemeinden zur Verfügung? 3. Sieht der LK Harburg die Notwendigkeit, aufgrund der aktuellen Entwicklung die Anzahl der eigenen Wohn- und Betreuungsplätze auszubauen? Welche Schritte sind dafür notwendig, welche Rahmenbedingungen sind daf̈ür erforderlich?“

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„Diese hat den Charakter einer informellen Beteiligung“

„Diese hat den Charakter einer informellen Beteiligung“.

B3n: Scoping-Verfahren für Träger öffentlicher Belange beginnt.

(mk) Elstorf. Nachdem im Oktober 2020 die Vorzugsvariante der Ortsumgehung Elstorf im Zuge der B3 mit Anbindung an den Zubringer zur A26 bei Neu Wulmstorf landesplanerisch festgestellt worden ist, hat nun das Scoping-Verfahren zur Abstimmung des Untersuchungsrahmens für die erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung des Projekts mit den Trägern öffentlicher Belange (TöB) begonnen. Einbezogen wurden dabei auch die anerkannten Umweltvereinigungen. Um in dieser Planungsphase zudem die Bürger aus dem Planungsraum zu informieren, findet im Oktober eine Planungswerkstatt statt. Arbeitskreise zu den Themen Umwelt/Naturschutz sowie Landwirtschaft seien im Anschluss geplant, kündigt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in einer Pressemitteilung an.
Beim sogenannten Scoping-Verfahren handelt es sich um ein fachbehördliches Verfahren, welches in der Phase der Entwurfsplanung durchgeführt wird. In diesem Verfahren legt die Vorhabenträgerin – die NLStBV Geschäftsbereich Lüneburg – einen Vorschlag über den geplanten Untersuchungsrahmen (Scoping-Unterlagen) vor, der beschreibt, in welcher Art und in welchem Umfang die Auswirkungen eines Bauvorhabens auf die Umgebung zu untersuchen sind. Die Planfeststellungsbehörde leitet das Scoping-Verfahren, in dem eine Beratung unter Beteiligung der TöB und anerkannter Umweltverbände stattfindet. Am Ende unterrichtet sie die Vorhabenträgerin über das Ergebnis, erläutert die Landesbehörde.
Im laufenden Scoping-Verfahren der B3n wurden den zu beteiligenden TöB sowie den Verbänden die Scoping-Unterlagen der Vorhabenträgerin mit einer Rückmeldefrist von sechs Wochen zur Verfügung gestellt: Bis zum 19. Juli können sie zu ihrem jeweiligen umweltfachlichen Aufgabenbereich Hinweise, Anregungen oder Stellungnahmen zu Methodik, Untersuchungsumfang und Untersuchungstiefe der vorzulegenden Unterlagen abgeben, die für die Umweltverträglichkeitsprüfung im späteren Planfeststellungsverfahren vorzulegen sind. Zu den eingehenden Äußerungen wird die Vorhabenträgerin ihrerseits jeweils Rückäußerungen abgeben. Nachdem die für das Scoping zuständigen Planfeststellungsbehörden alle eingehenden Äußerungen geprüft haben, kann sich an das zunächst schriftlich eingeleitete, sogenannte „Stellungnahmeverfahren“ eine mündliche Besprechung anschließen. Abschließend ergeht eine Unterrichtung hierüber gegenüber der Vorhabenträgerin – also der NLStBV, erklärt die Landesbehörde.
Neben der formellen Beteiligung der TöB und Fachverbände erhalten auch Bürger erneut die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Planungswerkstatt an der Planung und Ausgestaltung des Vorhabens zu beteiligen. „Diese hat den Charakter einer informellen Beteiligung, da sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Nachdem eine erste Planungswerkstatt 2019 mit ausgelosten Bürgervertreter*innen stattfand, ist für den Herbst 2021 eine zweite Planungswerkstatt vorgesehen. Bereits ausgeloste Bürgervertreter*innen sowie weitere Betroffene aus dem Planungsraum wurden dazu von der NLStBV kontaktiert und eine mögliche Teilnahme angefragt. Im Zuge der Planungswerkstatt sollen vor allem die Knotenpunkte der B3n und die möglichen Varianten dieser Knotenpunkte erörtert werden. Dazu zählen die Kreuzungen mit der B73 südwestlich von Neu Wulmstorf, mit der vorhandenen B3 nördlich von Elstorf sowie südlich von Elstorf. Auch die sogenannte Rosengarten-Kreuzung bei Elstorf-Bachheide wird betrachtet, weil sie zukünftig aufgrund der Verkehrsbelastung auf der B3 in der derzeitigen Ausgestaltung nicht mehr ausreichend leistungsfähig ist. Ein zweiter Schwerpunkt der Planungswerkstatt wird in der Optimierung der Trasse und damit auch in der Gestaltung des Wohnumfelds liegen. Im Anschluss an die Planungswerkstatt sind zudem Arbeitskreise zu den Themen Umwelt/Naturschutz sowie Landwirtschaft geplant“, teilt die Landesbehörde mit.
Das Projekt „B3 Ortsumgehung Elstorf“ mit Anbindung an den Zubringer zur AS Neu Wulmstorf der A26 umfasst den 2. und 3. Bauabschnitt der B3n westlich von Neu Wulmstorf bis südlich von Elstorf und wird vom Geschäftsbereich Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) geplant. Verkehrsminister Dr. Bernd Althusmann hat die Ortsumgehung Elstorf zum Pilotprojekt für Planungsbeschleunigung in Niedersachsen erklärt, was auch durch eine umfassende Bürgerbeteiligung realisiert werden soll. Als Achse zwischen der noch entstehenden A26 und der A1 sowie zwischen Buxtehude und Soltau kommt der B3 eine besondere Verbindungsfunktion in der Region zu.

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Motorrad gestohlen

Erneut haben Diebe im Meisterweg zugeschlagen. Nachdem dort in der vergangenen Woche bereits ein BMW-Motorrad von einem Innenhof gestohlen worden war (siehe https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59458/4962338), entwendeten vermutlich dieselben Täter auch ein zweites, dort abgestelltes Motorrad der Marke BMW. Die R 1200 GS mit dem Kennzeichen WL-RH 13 hat einen Wert von rund 16.000 Euro. Der Diebstahl ereignete sich laut Angaben der Polizei t zwischen dem 10. und 12. Juli.
Hinweise nimmt die Polizei Neu Wulmstorf unter der Tel.-Nr. 040 33441990 entgegen.

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Fußgängerin schwer verletzt

Am 30. Juni gegen 18.25 Uhr, kam es auf der Hauptstraße zu einem Verkehrsunfall, bei dem eine 18-jährige Frau schwer verletzt wurde. Nach ersten Erkenntnissen betrat die Frau im fließenden Verkehr die Fahrbahn, um sie zu überqueren. Ein 50-jähriger Mann, der mit seinem Wagen in Richtung Buxtehude unterwegs war, erfasste die Frau trotz einer Vollbremsung mit seinem Pkw. Die 18-Jährige wurde schwer verletzt. Sie kam in ein Krankenhaus.

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Handtasche aus Pkw entwendet

In der Schifferstraße in Neu Wulmstorf haben unbekannte Täter am 17. Juni zwischen 14 und 15.30 Uhr die Scheibe der Beifahrertür eines VW Tiguan eingeschlagen und eine dort liegende Handtasche entwendet. In der Handtasche befanden sich diverse persönliche Papiere sowie Bargeld. Zeugenhinweise nimmt die Polizeistation Neu Wulmstorf unter 040 33441990 entgegen.