„Diese hat den Charakter einer informellen Beteiligung“

„Diese hat den Charakter einer informellen Beteiligung“.

B3n: Scoping-Verfahren für Träger öffentlicher Belange beginnt.

(mk) Elstorf. Nachdem im Oktober 2020 die Vorzugsvariante der Ortsumgehung Elstorf im Zuge der B3 mit Anbindung an den Zubringer zur A26 bei Neu Wulmstorf landesplanerisch festgestellt worden ist, hat nun das Scoping-Verfahren zur Abstimmung des Untersuchungsrahmens für die erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung des Projekts mit den Trägern öffentlicher Belange (TöB) begonnen. Einbezogen wurden dabei auch die anerkannten Umweltvereinigungen. Um in dieser Planungsphase zudem die Bürger aus dem Planungsraum zu informieren, findet im Oktober eine Planungswerkstatt statt. Arbeitskreise zu den Themen Umwelt/Naturschutz sowie Landwirtschaft seien im Anschluss geplant, kündigt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in einer Pressemitteilung an.
Beim sogenannten Scoping-Verfahren handelt es sich um ein fachbehördliches Verfahren, welches in der Phase der Entwurfsplanung durchgeführt wird. In diesem Verfahren legt die Vorhabenträgerin – die NLStBV Geschäftsbereich Lüneburg – einen Vorschlag über den geplanten Untersuchungsrahmen (Scoping-Unterlagen) vor, der beschreibt, in welcher Art und in welchem Umfang die Auswirkungen eines Bauvorhabens auf die Umgebung zu untersuchen sind. Die Planfeststellungsbehörde leitet das Scoping-Verfahren, in dem eine Beratung unter Beteiligung der TöB und anerkannter Umweltverbände stattfindet. Am Ende unterrichtet sie die Vorhabenträgerin über das Ergebnis, erläutert die Landesbehörde.
Im laufenden Scoping-Verfahren der B3n wurden den zu beteiligenden TöB sowie den Verbänden die Scoping-Unterlagen der Vorhabenträgerin mit einer Rückmeldefrist von sechs Wochen zur Verfügung gestellt: Bis zum 19. Juli können sie zu ihrem jeweiligen umweltfachlichen Aufgabenbereich Hinweise, Anregungen oder Stellungnahmen zu Methodik, Untersuchungsumfang und Untersuchungstiefe der vorzulegenden Unterlagen abgeben, die für die Umweltverträglichkeitsprüfung im späteren Planfeststellungsverfahren vorzulegen sind. Zu den eingehenden Äußerungen wird die Vorhabenträgerin ihrerseits jeweils Rückäußerungen abgeben. Nachdem die für das Scoping zuständigen Planfeststellungsbehörden alle eingehenden Äußerungen geprüft haben, kann sich an das zunächst schriftlich eingeleitete, sogenannte „Stellungnahmeverfahren“ eine mündliche Besprechung anschließen. Abschließend ergeht eine Unterrichtung hierüber gegenüber der Vorhabenträgerin – also der NLStBV, erklärt die Landesbehörde.
Neben der formellen Beteiligung der TöB und Fachverbände erhalten auch Bürger erneut die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Planungswerkstatt an der Planung und Ausgestaltung des Vorhabens zu beteiligen. „Diese hat den Charakter einer informellen Beteiligung, da sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Nachdem eine erste Planungswerkstatt 2019 mit ausgelosten Bürgervertreter*innen stattfand, ist für den Herbst 2021 eine zweite Planungswerkstatt vorgesehen. Bereits ausgeloste Bürgervertreter*innen sowie weitere Betroffene aus dem Planungsraum wurden dazu von der NLStBV kontaktiert und eine mögliche Teilnahme angefragt. Im Zuge der Planungswerkstatt sollen vor allem die Knotenpunkte der B3n und die möglichen Varianten dieser Knotenpunkte erörtert werden. Dazu zählen die Kreuzungen mit der B73 südwestlich von Neu Wulmstorf, mit der vorhandenen B3 nördlich von Elstorf sowie südlich von Elstorf. Auch die sogenannte Rosengarten-Kreuzung bei Elstorf-Bachheide wird betrachtet, weil sie zukünftig aufgrund der Verkehrsbelastung auf der B3 in der derzeitigen Ausgestaltung nicht mehr ausreichend leistungsfähig ist. Ein zweiter Schwerpunkt der Planungswerkstatt wird in der Optimierung der Trasse und damit auch in der Gestaltung des Wohnumfelds liegen. Im Anschluss an die Planungswerkstatt sind zudem Arbeitskreise zu den Themen Umwelt/Naturschutz sowie Landwirtschaft geplant“, teilt die Landesbehörde mit.
Das Projekt „B3 Ortsumgehung Elstorf“ mit Anbindung an den Zubringer zur AS Neu Wulmstorf der A26 umfasst den 2. und 3. Bauabschnitt der B3n westlich von Neu Wulmstorf bis südlich von Elstorf und wird vom Geschäftsbereich Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) geplant. Verkehrsminister Dr. Bernd Althusmann hat die Ortsumgehung Elstorf zum Pilotprojekt für Planungsbeschleunigung in Niedersachsen erklärt, was auch durch eine umfassende Bürgerbeteiligung realisiert werden soll. Als Achse zwischen der noch entstehenden A26 und der A1 sowie zwischen Buxtehude und Soltau kommt der B3 eine besondere Verbindungsfunktion in der Region zu.