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Große Chance für Frauen durch Network Marketing

Große Chance für Frauen durch Network Marketing.

Kompetente Beratung durch Ilka Holst.

Weltweit wird am morgigen Sonntag, 8. März, der Internationale Frauentag begangen. Millionen Frauen kämpfen für mehr Rechte und gegen ihre Diskriminierung, Benachteiligung und Unterdrückung. Frauen haben oftmals niedrige Einkommen, sind alleinerziehend, arbeiten in Teilzeit, haben Minijobs oder eine kleine Rente.
Für Ilka Holst, der Wilhelmsburger Gesundheitsexpertin, Grund genug, Frauen tatkräftig auf ihrem Weg zu einem selbstbestimmten Leben zu unterstützen, denn auch das gehört zu einem gesunden Lebensstil dazu. Sie bietet deshalb einen Weg, finanziell unabhängig zu werden. Seit Jahren arbeitet sie mit einem starken Partner im Bereich Empfehlungsmarketing (Network Marketing) zusammen. „Eine unternehmerische Tätigkeit im Network-Bereich bietet eine große Chance für die Familie bei freier Zeiteinteilung, Zusatzeinkommen, gesunder Lebensweise. Aber nicht nur das, gerade für die Frauen selber ist es die Gelegenheit, eigenes Geld zu verdienen, sich persönlich weiterzuentwickeln, sich für die Zukunft abzusichern, Anerkennung zu erhalten und sich darüber zu freuen, diese Möglichkeit weiterzugeben“, so Ilka Holst.
Ilka Holst und ihr Team stehen interessierten Frauen dabei kompetent und unterstützend zur Seite, sind Know-how-Geber für Arbeitsweisen und Entwicklungen von Zielen. Weitere Informationen unter www.healthy-life.eu.

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Schnäppchen machen

Schnäppchen machen.

Bücherflohmarkt im Rathaus.

Vom 9. bis 20. März findet wieder der Bücherflohmarkt der Bücherei im Rathaus Neu Wulmstorf statt. Nicht nur Bücher, sondern sämtliche aussortierte Medien der Bücherei, wie beispielsweise auch DVDs, CDs oder Konsolenspiele, können hier kostengünstig erworben werden. Die Preise starten bereits ab 0,50 Euro, fünf Bücher gibt es für 3 Euro.
Der Flohmarkt findet diesmal nicht in den Räumen der Bücherei, sondern im Foyer des Rathauses statt. Der Zutritt erfolgt also frei zu den Öffnungszeiten des Rathauses. Bezahlt wird über eine Kasse auf Vertrauensbasis direkt auf dem Flohmarkt oder alternativ natürlich auch in der Bücherei.
Bei Fragen steht das Büchereiteam gerne unter 040 70078-259 oder per E-Mail an buecherei@neu-wulmstorf.de zur Verfügung.

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Baugenehmigung darf vorerst nicht genutzt werden

Baugenehmigung darf vorerst nicht genutzt werden.

Wilder Wald: Naturschützer mit Teilerfolg.

Bereits frühmorgens gegen 6 Uhr am vergangenen Dienstagmorgen laufen die ersten Meldungen über verschiedene Kanäle: „Bagger mit Harvester wird abgeladen, kommt schnell vorbei“ oder „Die Bäume sind in Gefahr, bitte mithelfen“. Als Harvester bezeichnet man spezielle Holzernte-Maschinen in der industriellen Waldwirtschaft – und genau eine davon sollte an diesem Morgen in der Schlenzigstraße zum Einsatz kommen. Erst kürzlich hatte dort ein Betrieb die Genehmigung bekommen, rund 800 Quadratmeter des sogenannten „Wilden Waldes“ zu roden, um sein Betriebsgelände zu erweitern. Das wiederum wollen Naturschützer, darunter der NABU und die Initiative Waldretter, verhindern. Sie bezeichnen die Genehmigung als „Salamitaktik zur Flächenfreimachung für das Spreehafenviertel“, heißt es in einer Mitteilung (der Neue RUF berichtete). Bereits im Vorfeld hatte der NABU Widerspruch gegen die Genehmigung eingelegt, der allerdings hatte keine aufschiebende Wirkung.
Kurz nach dem Aufruf hängen die ersten Aktivisten in den Bäumen, die Polizei rückt mit einer Hundertschaft an. Vor dem Betrieb versammeln sich weitere Menschen, die die Rodung des Teilstücks verhindern wollen, zu einer Mahnwache. Auch vor Ort: Jan Muntendorf, Leitung Naturschutz der Stiftung Deutscher Wald, Malte Siegert, Vorsitzender des NABU Hamburg, Kay Jaeger, Wilhelmsburger Bürgerschaftsabgeordneter Die Linke und als Parlamentarischer Beobachter im Einsatz.
Dann geht alles seinen gewohnten, bereits vielfach eingespielten Weg: Die Aktivisten werden von der Polizei aufgefordert, von den Bäumen runterzukommen. Das muss mindestens dreimal passieren, bevor die Polizei mit dem Höheninterventionsteam einschreiten kann. Die Polizei erkundet mit Drohnen das Gebiet, ein Unimog steht für alle Fälle bereit. Am Vormittag treffen die ersten Pressevertreter ein, aus dem Inneren des Waldes erklingt Musik, es wird Kaffee getrunken, kleine Grüppchen haben sich gebildet. „Es ist alles friedlich hier“, vermeldet Kay Jaeger. Er wartet gemeinsam mit allen anderen – Befürworter und Gegner – auf eine Entscheidung, denn: Bereits einen Tag vorher hatte der NABU einen Eilantrag beim Hamburger Verwaltungsgericht gestellt, um die drohende Rodung zu verhindern und eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Um 12 Uhr soll eine Entscheidung getroffen werden, bis dahin darf nicht gerodet werden: Ärgerlich für den Betrieb, für den jede Minute zählt. Denn am 28. Februar ist die Fällsaison vorbei, danach darf kein Baum gefällt, kein Strauch mehr gerodet werden – bis zum 1. Oktober, dann beginnt die neue Fällsaison.
Dann die – für die Baumretter – erlösende Nachricht: „Aufgrund des vom NABU gestellten Eilantrages an das Hamburger Verwaltungsgericht hat dieses Baumfällungen oder sonstige Rodungsarbeiten vorerst untersagt. Gleichzeitig wird das Bezirksamt Mitte aufgefordert, sofort und unter Anordnung der sofortigen Vollziehung jegliche Fäll- und Rodungsarbeiten bis zur Bekanntgabe einer weiteren Entscheidung des Gerichts zu untersagen“, so der NABU. Das Gericht begründet das Verbot der Rodung damit, dass das Gericht nur so in die Lage versetzt werde, den Sachverhalt in vollem Umfang zur Kenntnis zu nehmen und allen Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör zu gewähren. Einen Tag später heißt es weiter vom NABU: „Das Gericht hat die aufschiebende Wirkung des vom NABU eingelegten Widerspruchs gegen die Baugenehmigung angeordnet. Das bedeutet, dass die Baugenehmigung vorerst nicht genutzt werden darf. Das Bauvorhaben muss also pausieren – und bis dahin darf kein Baum gefällt werden!“

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Nur einmaliges Erleben und hoher Pflegeaufwand

Nur einmaliges Erleben und hoher Pflegeaufwand.

Königswiesen: Bezirksamt lehnt Barfuß-Parkour ab.

August 201 eröffnete die IBA Hamburg das Sport- und Spielband in Neugraben-Fischbek eröffnet. Das Angebot an Freizeitangeboten ist vielfältig: Von Beachvolleyball über einen Callesthenic-Parkour, bis zum Kinderspielplatz wird den Besuchern und Anwohnern viel zur Gestaltung ihrer Freizeit geboten. Die SPD erschien dies aber immer noch als zu wenig. Die Genossen schlugen in einem Antrag für die Bezirksversammlung Harburg die Einrichtung eines Barfuß-Parkours vor.
„Viele Kinder sind es nicht mehr gewohnt, Barfuß zu laufen, und ihnen fehlen die damit verbundenen Sinneswahrnehmungen und das Bewegungsgefühl. Außerdem trägt Barfußlaufen zur Fußgesundheit bei. Kurz: Ein Barfuß-Parkour fördert die gesunde Entwicklung unserer Kinder!“, hieß es dazu im Antrag.
Mit ihrem Wunsch blitzten die Genossen aber beim Bezirksamt Harburg ab. Grundsätzliches Ziel der Abteilung Stadtgrün sei es, stets Spiel- und Freizeitanlagen zu entwickeln, die vielschichtige Sinneserfahrung ermöglichen. Die verwendeten Geräte müssten strapazierfähig, langlebig und beständig sein sowie aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden öffentlichen Flächen möglichst viele Nutzungsgruppen ansprechen, erklärte das Bezirksamt.
Zwar trage ein Barfuß-Parkour zweifelsfrei zur Sinneserfahrung bei und schule die taktile Wahrnehmung durch die Verwendung natürlicher Materialien wie Kies, Sand, Rindenmulch, Moos, Tannenzapfen, Holzwürfel oder Kieselsteine, aber aus Sicht der Abteilung Stadtgrün handele es sich jedoch um ein Angebot, das seine Besonderheit im erstmaligen Erleben entfalte. Ein dauerhaftes Benutzungsinteresse scheine nicht sichergestellt, begründete das Bezirksamt sein Nein.
Und noch ein zweites Argument führte das Bezirksamt ins Feld: „Des Weiteren benötigen die unterschiedlichen Oberflächen einen intensiven Pflegeaufwand, den die öffentliche Verwaltung nicht leisten kann. Als geeignete Einsatzbereiche werden private Freizeitparks oder Wellnessanlagen angesehen.“ Aus den geschilderten Gründen halte die Verwaltung die Errichtung eines Barfuß-Parkours auf dem öffentlichen Sportband Königswiesenpark für nicht umsetzbar.

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Kommt der Beachclub im Binnenhafen noch?

Kommt der Beachclub im Binnenhafen noch?.

Arbeiten zur Entwässerung für Mai geplant.

Der Treidelweg im Februar: Minustemperaturen, eine dicke Schneeschicht, trübes Winterwetter. Es braucht jetzt viel Phantasie, um sich vorzustellen, hier im Sommer mit einem leckeren Cocktail und in sommerlicher Kleidung im Beachclub sitzend auf den Harburger Binnenhafen zu schauen. Phantasie hat Christin Detje, CDU-Bezirksabgeordnte, dafür genug – allein der Glaube an dieses verlockende Sommerszenario fehlt ihr.
Denn nach wie vor hat sich auf der Fläche – zumindest augenscheinlich – nichts getan, von einer Ertüchtigung der Entwässerung ist bis auf zwei große Betonrohre, die am Rand liegen, nichts zu sehen. Die ist allerdings nötig, da durch die Sanierung der Kaimauer das Wasser nicht mehr ablaufen kann.
Und dann auch noch das: Die in einem Interessenbekundungsverfahren gefundenen Bewerber für den Beachclub sind abgesprungen. Zuerst der Erstplatzierte, dann der nachgerückte Zweitplatzierte, teilte die zuständige Finanzbehörde im August 2025 mit.
Doch gerade dieser Punkt verwundert Christin Detje: Wie ihr zugetragen worden ist, seien die Verhandlungen mit dem zweiten Bewerber bereits recht weit fortgeschritten gewesen, das Konzept der gastroerfahrenen Bewerber habe überzeugt, Gespräche und viel E-Mail-Korrespondenz hätten stattgefunden, um noch restliche Punkte zu klären respektive zu ändern. Sogar eine mündliche Zusage soll es bereits gegeben haben, zusätzlich habe man sich flexibel in Bezug auf die bevorstehenden Baumaßnahmen bezüglich der Entwässerung gezeigt. Doch dann sollen die Behörden immer weitere Unterlagen gefordert haben. „Ich frage mich, warum man sie so lange hingehalten hat?“, so Detje. Aufgrund der großen (finanziellen) Unsicherheit seien dann auch letztendlich die Zweitplatzierten abgesprungen, hätten sich aber weiterhin gesprächsbereit gezeigt, letztlich seien mehrere hundert Stunden in das Konzept eingeflossen. Gemeldet hätte sich die Behörde allerdings nicht.
„Um die Entwässerungsmaßnahmen durchführen zu können, wurden bereits im Vorfeld viele Vorbereitungsarbeiten durchgeführt, zum Beispiel die Erstellung eines entsprechenden Konzeptes, Bodenproben, die Einholung von Genehmigungen und die Vorbereitung der Ausschreibung, die in Kürze erfolgt. Ebenso sind alle Vorbereitungen, Anträge für die Wasser- und Stromversorgung vorgenommen worden, die im Zuge der Entwässerungsmaßnahmen auch hergestellt wird. Gemäß aktueller Planungen werden die Arbeiten für die Entwässerung von Mai bis Anfang Juni 2026 durchgeführt, sofern sich keine Verzögerungen ergeben, zum Beispiel durch Regen“, erklärt die Finanzbehörde auf Anfrage des Neuen RUF.
Und wie sieht es aus mit einem Beachclub? – „Die Abstimmungen zur zukünftigen Nutzung und zu einem möglichen Betreiberverfahren sind noch nicht abgeschlossen. Derzeit werden unterschiedliche Optionen geprüft, darunter auch die Frage, wie und mit welchem inhaltlichen, beziehungsweise konzeptionellen Profil eine erneute Ausschreibung erfolgen kann. Ein konkreter Termin kann zum jetzigen Zeitpunkt daher noch nicht benannt werden“, lautet die Antwort. Unabhängig davon bestehe weiterhin das Ziel, für die Fläche eine tragfähige Nutzung zu finden. Nach Herstellung der Fläche könne auch die Möglichkeit einer befristeten Zwischennutzung geprüft werden, um eine vorübergehende Aktivierung des Standorts zu ermöglichen.
Gegenüber dem Neuen RUF bestätigt die Finanzbehörde den Ablauf der Gespräche mit dem Zweitplatzierten, interpretiert das Geschehen allerdings anders, will von Hinhaltetaktik nichts wissen. „Diese dienten der Klärung offener fachlicher, wirtschaftlicher und vertraglicher Fragen. Im Verlauf der Gespräche wurden zusätzliche Unterlagen und Konkretisierungen angefordert, um eine belastbare Entscheidungsgrundlage zu schaffen und die langfristige Tragfähigkeit des Konzepts zu prüfen. Dies ist bei Vorhaben dieser Größenordnung ein übliches und notwendiges Vorgehen. Zu keinem Zeitpunkt ist jedoch ein unterschriftsreifer Vertrag zustande gekommen, auch ist keine mündliche Zusage bekannt. Die Gespräche wurden letztlich nicht zum Abschluss geführt. Der zweitplatzierte Bewerber hat sich zurückgezogen. Ob und in welcher Form Gespräche erneut aufgenommen werden können, hängt von den Ergebnissen der derzeit laufenden Prüfungen zur zukünftigen Ausgestaltung und Vergabe des Projekts ab. Eine Vorfestlegung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden“, so die Finanzbehörde.