Stiftung Kultur Palast soll den Zuschlag erhalten …

Foto: pm -Die lebensfohe Bateria „SambawelleÒ aus dem Kulturpalast Billstedt dürfte nach erteiltem Zuschlag dem Rieckhof seine (regelmäßige?) Aufwartung machen

Stiftung Kultur Palast soll den Zuschlag erhalten ….

… und nach umstrittenen IBV neuer Rieckhof-Betreiber werden.

Die Sitzung des Kulturausschusses – diesmal gemeinsam mit dem Regionalausschuss Harburg – findet, nur digital, am Donnerstag, 24. März, ab 18 Uhr statt. Einziger Tagesordnungspunkt: das Interessenbekundungsverfahren (IBV) bzw. die Empfehlung der Jury für einen neuen Betreiber des Rieckhofs. Bürger haben die Möglichkeit, online an der Sitzung teilzunehmen, wenn sie sich mit den datenschutzrechtlichen Vereinbarungen einverstanden erklären und per E-Mail bis zum 23. März bei der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung (bezirksversammlung@harburg.hamburg.de) anmelden.
In der Sitzung soll das Ergebnis des IBV für das neue Bürgerhaus-Konzept vo (Der Neue RUF berichtete) dieses neue Konzept gesucht. Auf den am 5. November 2021 veröffentlichten Aufruf wurden bis zum 31. Januar 2022 fünf Konzepte von interessierten Bewerbenden eingereicht. Dieses waren:
– Elbe Werkstätten GmbH
– Dreifalt eG
– Stiftung Bürgerhaus Wilhelmsburg
– Stiftung Kultur Palast
– I-Netzwerk (Trägerverbund)
Um die Auswahl des am besten geeigneten Konzeptes durch das Bezirksamt Harburg zu unterstützen, wurde eine beratende Jury eingesetzt, deren Besetzung auch teils umstritten war. Die Jury hat nun am 10. März getagt und eine Empfehlung formuliert. Die Jury hat sich mehrheitlich für das Konzept der Stiftung Kultur Palast ausgesprochen.
„Das Bezirksamt Harburg schließt sich der Empfehlung der Jury vollumfänglich an und beabsichtigt, die Stiftung Kultur Palast aufzufordern, einen Zuwendungsantrag für eine Förderung des Betriebs des Bürgerhauses in Harburg ab dem 1. Juli 2022 zu stellen“, so die Sozialdezernentin Anke Jobmann.
Der Kulturausschuss und der Regionalausschuss Harburg werden von der Verwaltung ersucht, in ihrer gemeinsamen Sitzung am 24. März 2022 der Bezirksversammlung (BV) zu empfehlen, die Herstellung des Einvernehmens festzustellen. Das könnte dann in der Aprilsitzung der BV erfolgen. Pikant: Wie aus gut unterrichteten Kreisen bekannt wurde, soll den Bewerbern, die leer ausgegangen sind, bereits eine Absage zugeschickt worden sein, obwohl die Bezirksversammlung noch gar nicht ihr abschließendes OK gegeben hat. Sie hatte sich eigentlich vorbehalten, das letzte Wort in diesem Verfahren zu haben. Setzt das den – vorläufigen? – Schlusspunkt unter ein in breiten Kreisen in Harburg umstrittenes Verfahren?
Die Jury hat die eigereichten Konzepte anhand einer ausführlichen Bewertungsmatrix beurteilt. Diese enthielt 32 gewichtete Fragen (60% inhaltliches Konzept, 20% Finanzierungsplan, 15% Erfahrungen und Erfahrungstransfer, 5% exemplarischer Jahresplan samt Finanzierung). Nach der Bewertung der eingereichten Konzepte hatten die Bewerbenden die Möglichkeit, die Konzepte der Jury am 5. März persönlich vorzustellen. Diese Präsentationen wurden ebenfalls anhand der Bewertungsmatrix beurteilt. Anschließend hat die Jury die Konzepte sowie die abgegebenen Bewertungen am 10. März beraten und das Konzept benannt, das aus Sicht der Jury für den Betrieb des Bürgerhauses als am besten geeignet erscheint.
Nach der Beurteilung der eingereichten schriftlichen Konzepte durch die Jury-Mitglieder sowie nach der Beurteilung der Präsentationen erreichten zwei Konzepte mit einem deutlichen Abstand zu den übrigen Bewerbungen die höchsten Punktzahlen, jedoch mit relativ geringem Abstand zueinander. Dies waren die Stiftung Kultur Palast sowie Stiftung Bürgerhaus Wilhelmsburg. In der weiteren Beratung entschieden sich die Jurymitglieder für eine Abstimmung der stimmberechtigten Mitglieder, um aus den beiden am besten bewerteten Konzepten einen endgültigen Favoriten zu benennen. Diese Abstimmung ergab eine deutliche Mehrheit für die Stiftung Kultur Palast (12:2 Stimmen).
Die Jury hat daher mit großer Mehrheit das Konzept der Stiftung Kultur Palast für den Betrieb des Bürgerhauses in Harburg empfohlen.
Die Jury empfiehlt dem Bezirksamt Harburg zudem, folgende Punkte bei den Gesprächen mit der Stiftung Kulturpalast über den Betrieb des Bürgerhauses zu berücksichtigen und sie als Zielsetzungen im Zuwendungsverfahren zu verankern:
• Eine inhaltliche Zusammenarbeit mit dem I-Netzwerk soll angestrebt werden, um die Themen „Integration von Zugewanderten“ sowie den „Interkulturellen Austausch“ noch intensiver als bisher abdecken zu können und um Angebote mit, von und für die Zielgruppen entwickeln zu lassen.
• Neben der Kooperation über das Pachtverhältnis (Kneipe) soll eine inhaltliche Zusammenarbeit mit den Elbe-Werkstätten angestrebt werden, sodass zukünftig mehr Angebote im Bürgerhaus mit, von und für Menschen mit Behinderung gemacht werden können.
• Die Zielgruppen Jugend und Senioren sollen sich deutlich im Programm wiederfinden, ohne die anderen Zielgruppen zu vernachlässigen.
• Die Adaption von in Billstedter Zusammenhängen erfolgreichen Formaten soll die aus der langen Geschichte Harburgs als eigenständige Stadt herrührende Identität der Harburger:innen sowie die Besonderheiten der Harburger Kulturlandschaft berücksichtigen.
• Die Vielfalt der Harburger Bevölkerung soll bei dem Team des Trägers bzw. den Mitarbeitenden vor Ort sichtbar sein.
• Das Raumvermietungskonzept soll Möglichkeiten für Harburger Vereine und Initiativen vorsehen, Räume im Bürgerhaus auch kostenfrei nutzen zu können.
• Ein nächstes IBV soll rechtzeitig durchgeführt werden. Der Zeitpunkt wird im noch zu gründenden Beirat zum Bürgerhaus festgelegt.
• Der Beirat für das Bürgerhaus Harburg soll möglichst vielfältig besetzt werden, auch mit Menschen unter 18 Jahren sowie Vertretungen der Zielgruppen des Hauses – und möglichst niedrigschwellig bzw. barrierearm arbeiten.
Im Vorfeld hatte die SPD-Fraktion in der BV den Rückzug des Integrationsrates aus dem I-Netzwerk (ein Trägerverbund) zum Anlass für eine Anfrage genommen, weil dieser Schritt die Frage aufwerfe, „inwieweit die integrativen Perspektiven in der Jury künftig umfassend eingebracht werden können, wenn der Integrationsrat nicht mehr in der Jury vertreten ist und auch ob andere Personen in der Jury eventuell einem möglichen Interessenkonflikt ausgesetzt sein könnten.“ Diese Kompetenzen des Integrationsrates hat das Bezirksamt kurzerhand an sich gezogen, und – so heißt es in der Mitteilung aus dem Rathaus – „bringt seine fachliche Expertise im Themenfeld Integration in die Bewertung der Konzepte mit ein, ebenso weitere Jurymitglieder.“ Gleichzeitig wird aber in einem weiteren Satz mit Nachdruck darauf verwiesen: „Um die Integrität des Verfahrens zu gewährleisten, wird das IBV nach rechtsstaatlichen Grundsätzen durchgeführt.“ Zumindest ein Geschmäckle bleibt.
Nicht zuletzt räumte die Verwaltung auf Nachfrage der SPD ein, dass eine pflichtwidrige Weitergabe von Informationen durch Jurymitglieder (diese waren zur Verschwiegenheit verpflichtet worden) in der Praxis nicht vollständig ausgeschlossen werden könne. Bereits im Vorfeld waren die Namen der Bewerber und Teile ihrer Konzepte bekannt geworden und die Verwaltung war „not amused“. Sogar rechtliche Schritte drohte die Verwaltung gegen die Medien, die im Vorfeld durch ihre Recherche Ross und Reiter genannt hatten, in Erwägung zu ziehen.