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Verkaufsoffener Sonntag

Unter dem Motto „Harburg hat Platz für Sport!“ findet am Sonntag, 4. Januar, zwischen 13 und 18 Uhr in der gesamten Harburger City der erste verkaufsoffene Sonntag des Jahres statt. Ein großer Eiskletterberg am Lüneburger Tor, sportliche Aktionen im Phoenix-Center, gesunde Goodies in der Harburg Info sowie zahlreiche Angebote in den Centern, Fachmärkten und der Innenstadt warten auf die Besucher.

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Mit der Wertung der Juroren unzufrieden

Mit der Wertung der Juroren unzufrieden.

Formations-Team von Blau-Weiss Buchholz auf WM-Platz 5.

(wg) Buchholz. Bei der Weltmeisterschaft der besten Formations-Tanzpaare in den lateinamerikanischen Tänzen in Wien haben sich sechs internationale Top-Formationen nach der Vor- und Zwischenrunde ein sehr spannendes Finale geliefert. Die Formationstänzer von Blau-Weiss Buchholz erreichten mit ihrer Einstudierung 34,00 Punkte – und belegten damit einen mit dem Team Ukraine geteilten fünften Platz. Mit ihrer besten Leistung des WM-Turniers im Finale bestätigte das Buchholzer Team damit erneut seine Zugehörigkeit zur internationalen Spitze. Wie bereits im Vorjahr betrug der Abstand zum vierten Platz lediglich 0,15 Punkte. Den Sieg ertanzten sich abermals die hoch favorisierten acht Paare vom Grün-Gold-Club Bremen. Die von Startrainer Roberto Albanese trainierten Tanzpaare erhielten die höchste Wertung und gewannen bereits ihren 15. WM-Titel.
In der Vorrunde hatte die Buchholzer Formation mit der Choreographie „On the Floor“ einen ansprechenden, jedoch noch nicht ganz fehlerfreien Durchgang gezeigt. Dennoch unterstrichen die Paare von Trainerin Franziska Becker früh ihreAmbitionen auf das Finale. Im Semifinale steigerten die Nordheide-Tanzpaare ihre Leistung. Dabei präsentierte sich die Blau-Weiss-Formation – wie vom Trainer-Team gewünscht – spürbar dynamischer, stabiler und gesetzter. „Für uns war der gesamte Turniertag klar darauf ausgerichtet, im Finale das volle Leistungspotenzial abzurufen“, so Trainerin Franziska Becker.
Im Finale traf das Blau-Weiss-Team auf das erwartungsgemäß stark besetzte Feld mit Mannschaften aus Österreich, der Mongolei und derUkraine. Den Kampf um den Weltmeistertitel entschied der Grün-Gold-Club Bremen mit seiner Choreographie „Last Dance“ erwartungsgemäß für sich und wurde mit 36,65 Punkten abermals Titelträger. Die österreichische Formation vom HSV Zwölfaxing („Beyond Time“) nutzte den Heimvorteil, konnte leistungsmäßig jedoch nicht an Bremen heranreichen und sicherte sich mit 35,90 Punkten die Silbermedaille.
Die Formation Moon Dance aus der Mongolei präsentierte ihre Choreographie „Chinggis Khan“, die sehr stark auf Showelemente setzte. Sie erreichte mit 35,05 Punkten die Bronzemedaille. Das zweite mongolische Team Star Dance präsengtierte eine ansprechende, aber eher langsamere Choreographie, die sehr gut vertanzt wurde. Trotz mehrerer Fehler in den Höchstschwierigkeiten erhielt das Team von den Juroren 34,15 Punkte.
Die ukrainische Formation Adagio präsentierte ihr Thema „Silent Scream“ in diesem Jahr deutlich gereifter und tänzerisch hochwertiger als im Vorjahr, konnte konzeptionell jedoch nicht vollständig mit den übrigen Finalteams mithalten. Mit 34,00 Punkten platzierte sich Adagio knapp hinter Star Dance.
Als letzte Final-Formation betraten die Paare von Blau-Weiss Buchholz hochmotiviert das Parkett und zeigten aus Trainersicht ihren besten Durchgang des gesamtenWettkampftags. Alle Höchstschwierigkeiten wurden sicher präsentiert, die Mannschaft wirkte präsent, geschlossen und überzeugte mit einer starken Performance im anspruchsvollen Konzept „On the Floor“. Mit ebenfalls 34,00 Punkten erreichte das Team den geteilten fünften Platz.
„Punktemäßig haben wir erneut eine neue Bestmarke gesetzt – 34 Punkte hatten wir bislang bei einer Weltmeisterschaft noch nie erreicht“, ordnetTrainerin Franziska Becker ein. „Mit der Bewertung in der Relation der Finalteams kann ich jedoch nicht zufrieden sein. Das Team Moon Dance aus der Mongolei zeigte eine Choreographie, bei der man lateintänzerische Paartanz-Inhalte vermisst – und gewinnt Bronze. Die Vermischung der Kategorien „Latin“ und „Showdance Latin“ sind mir in diesem Wettbewerb zudefinitiv wenig abgegrenzt. Mit unserer gezeigten Leistung wäre Bronze möglich gewesen.“
Nach einer kurzen Enttäuschung über die Platzierung überwog im Team schnell die Zufriedenheit über die gezeigte Leistung und die sportliche Entwicklung. Die Formation von Blau-Weiss Buchholz hat sich erneut als stabiles Finalteam auf Weltniveau präsentiert.
Für die Tänzer stehen nun einige regenerative Tage an, bevor der Blick bereits nach vorne geht – auf die kommenden sportlichen Aufgaben und die nächste Entwicklungsstufe dieses ambitionierten Teams.
Bereits zu Jahresbeginn treffen sich die acht Topteams der deutschen Formations-Bundesliga zum Heimturnier in der Nordheidehalle Buchholz. Wer sich das Tanzsport-Highlight mit den beiden Weltklasse-Teams am Sonnabend, 17. Januar 2026, nicht entgehen lassen möchte – es gibt noch wenige Restkarten im Vorverkauf bei ticketIO unter https://bwbtanzsport.ticket.io.

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Schluss mit der Altkleidervermüllung

Schluss mit der Altkleidervermüllung.

System wird ab dem 1. Januar 2026 neu aufgestellt.

Die Altkleidersammlung in der Gemeinde Neu Wulmstorf wird ab dem 1. Januar 2026 neu aufgestellt, unter anderem mit einem neuen zentralen Standort am Baubetriebshof. In der Gemeinde hat sich die Situation an und um Altkleidercontainer in den letzten Jahren zunehmend verschärft. Viele Container wurden seltener geleert und die Reinigung der Standorte war oft unzureichend. Trotz aller Bemühungen nahm die Vermüllung rund um die Sammelstellen nicht ab. „Es ist inakzeptabel, dass die Abgabe von Altkleidern regelmäßig zu wilden Müllkippen führt. Das Hinterlassen von Müll neben vollen Containern ist keine Kavalierslösung, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die unser Gemeindebild massiv beeinträchtigt und erhebliche Kosten für die Allgemeinheit verursacht“, sagt Bürgermeister Tobias Handtke.
Aus diesem Grund hat die Gemeinde entschieden, die Sondernutzungserlaubnisse für die aktuellen Container-Standorte zum Jahresende 2025 auslaufen zu lassen. Ab dem 1. Januar 2026 werden keine neuen Anträge mehr genehmigt, mit Ausnahme des Standorts Johanniter-Rettungswache in Elstorf und hinter der Bushaltestelle in Elstorf-Bachheide.
Dies bedeutet, dass im Kernort künftig ausschließlich ein neuer Standort am Baubetriebshof für die Altkleiderabgabe zur Verfügung steht, da alle weiteren Standorte abgebaut werden.
Künftig stehen folgende Standorte für die Abgabe von Altkleidern bereit:
Baubetriebshof, Wulmstorfer Straße 99 (neu)
Elstorf-Bachheide hinter der Bushaltestelle „Am Kirchwald“ (bestehend)
Johanniter-Rettungswache in Elstorf, Lindenstraße 2a (bestehend)
Vom 1. Januar 2026 bis zum 31.12.2027 übernimmt die Firma Textil-Recycling Nord GmbH die Sammlung, regelmäßige Leerung und Reinigung der Standorte. Man setze sich mit Nachdruck dafür ein, dass die Sauberkeit und Ordnung an diesen Stellen gewahrt bleibe.
Die Gemeinde dränge darauf, dass der Landkreis seiner Zuständigkeit nachkomme und ein umfassendes Angebot für die Altkleidersammlung schaffe. Man sei zuversichtlich, dass durch aktuell geführte Gespräche eine nachhaltige und bürgerfreundliche Lösung für die Gemeinde und damit für den gesamten Landkreis geschaffen wird.
Die EU-Abfallrahmenrichtlinie sehe grundsätzlich vor, dass Textilien getrennt gesammelt und nicht im Restmüll entsorgt werden sollen. Der hohe Anteil an beschädigter oder verschmutzter Kleidung sei jedoch einer der Hauptgründe, warum viele Sammelstellen aufgegeben werden müssten. Beschädigte oder verschmutzte Textilien gehören in den Restmüll. Nur so könne man gemeinsam dazu beitragen, die Altkleidersammlung in Neu Wulmstorf sinnvoll und sauber zu gestalten. Für eine potenzielle Videoüberwachung an den Problemstandorten sei festzuhalten, dass zum aktuellen Zeitpunkt keine gesicherte Rechtsgrundlage für deren Durchführung vorliege. Man werde sich weiterhin intensiv mit diesem Thema befassen und die rechtlichen Rahmenbedingungen prüfen. Sollte eine positive rechtliche Einschätzung erfolgen, wird im Anschluss eine detaillierte Gegenüberstellung von Aufwand, Kosten und dem erwarteten Nutzen erfolgen, heißt es in einer Pressemitteilung der Gemeinde Neu Wulmstorf.

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Änderungen in der Rentenversicherung zum 1. Januar 2026

Änderungen in der Rentenversicherung zum 1. Januar 2026.

Deutsche Rentenversicherung Nord informiert.

Zum Jahresbeginn 2026 ergeben sich in der gesetzlichen Rentenversicherung verschiedene Änderungen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Nord in Lübeck in einer Pressemitteilung hin.
• Beitragssatz bleibt stabil: Keine Änderung gibt es beim Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser beträgt 2026 weiterhin 18,6 Prozent und bleibt somit im neunten Jahr in Folge stabil. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je die Hälfte der Beiträge in die Rentenkasse.
• Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen Erwerbsminderung steigen: Die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhöhen sich im Jahr 2026. Beim Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ergibt sich ab Januar eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von rund 20.763 Euro. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Hinzuverdienstgrenze rund 41.527 Euro.
• Nächster Schritt für die Anhebung der Altersgrenzen: Die reguläre Altersgrenze für die Regelaltersrente steigt schrittweise bis 2031 auf das 67. Lebensjahr. Der aktuelle Jahrgang 1960 erreicht seine reguläre Altersgrenze mit 66 Jahren und 4 Monate. Für diejenigen, die später geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten weiter. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt einheitlich das 67. Lebensjahr als Altersgrenze.
Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann bereits vor Erreichen des regulären Rentenalters in Anspruch nehmen, wer mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert war. Eine vorzeitige Inanspruchnahme, auch mit Abschlägen, ist bei dieser Rentenart nicht möglich.
Bei der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte (umgangssprachlich „Rente ab 63“) steigt die Altersgrenze schrittweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr. Im Jahr 1962 Geborene können diese Altersrente ab einem Alter von 64 Jahren und 8 Monaten erhalten. Für später Geborene erhöht sich die Altersgrenze pro Jahrgang um zwei Monate. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt einheitlich das 65. Lebensjahr als Altersgrenze. Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gelten die gleichen Altersgrenzen.
• Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen steigen: Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2026 auf monatlich 8.450 Euro oder jährlich 101.400 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt den Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Rentenversicherungsbeitrags berücksichtigt wird. Für darüberhinausgehendes Einkommen werden keine Beiträge gezahlt.
Die Bezugsgröße steigt 2026 auf 3.955 Euro. Sie hat unter anderem für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbstständigen in der Rentenversicherung eine Bedeutung.
• Freiwillige Versicherung: Mindest- und Höchstbeitrag steigen: Wer nicht schon per Gesetz versicherungspflichtig ist, kann zumeist freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Der monatliche Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt ab 1. Januar 2026 auf 112,16 Euro. Der Höchstbetrag steigt auf 1.571,70 Euro im Monat.
Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können alle Menschen zahlen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, mindestens 16 Jahre alt sind und in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht pflichtversichert sind. Dies gilt auch für Deutsche, die im Ausland wohnen. Wer eine vorgezogene Altersvollrente bezieht, kann bis zum Erreichen des regulären Rentenalters ebenfalls freiwillige Beiträge zahlen und damit die Rente weiter erhöhen. Ausgeschlossen von der Möglichkeit sind Versicherte, die die reguläre Altersgrenze erreicht haben und eine volle Altersrente beziehen.
• Minijob-Grenze steigt von 556 Euro auf 603 Euro: Der Mindestlohn steigt ab Januar 2026 auf 13,90 Euro. Dadurch erhöht sich auch die Verdienstgrenze im Minijob auf 603 Euro monatlich beziehungsweise 7.236 Euro jährlich.
• Midijob-Untergrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich steigt: Die Untergrenze für Verdienste aus Beschäftigungen im sogenannten Übergangsbereich steigt im kommenden Jahr auf monatlich 603,01 Euro. Die Obergrenze bleibt stabil bei 2.000 Euro im Monat. Beschäftigte, die regelmäßig zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro verdienen, gelten als Midijobber. Bei einem Verdienst innerhalb dieses Übergangsbereichs zahlen sie einen reduzierten Beitragsanteil zur Sozialversicherung, der bis zum Erreichen der Obergrenze von 2.000 Euro steigt und erst dann der vollen Beitragshöhe entspricht. Die Rentenansprüche vermindern sich durch den reduzierten Beitragsanteil nicht. Sie werden auf Basis des vollen Verdienstes berechnet.
• Höherer Steueranteil für Neurentnerinnen und Neurentner: Wer 2026 in den Ruhestand geht, muss einen höheren Anteil seiner Rente versteuern. Ab Januar 2026 steigt der steuerpflichtige Rentenanteil von 83,5 auf 84 Prozent. Somit bleiben 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Bestandsrenten sind hiervon nicht betroffen.

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Noch keine Maßnahmen geplant?

Noch keine Maßnahmen geplant?.

B73-Fahrbahnreduzierung aktuell noch kein Thema.

Der Bezirk Harburg steht verkehrstechnisch vor großen Herausforderungen. Jeden Tag fahren mehrere Tausend Pkw und Lkw über die sogenannten Magistralen. In der jüngsten Vergangenheit wurden die Magistralen stadtplanerisch beplant. Hierbei gibt es auch Überlegungen, die B73 zumindest in Teilen auf eine Fahrbahn in jede Richtung zu reduzieren. Dies wurde damit begründet, dass ein Bau der A26 zu einer Verlagerung des Verkehrs führen würde.
Die Herausforderungen des Bezirkes seien jedoch viel größer und ein Bau der A26-Ost stehe noch nicht fest.
Gestützt werden die Planungen zur Reduzierung der Fahrspuren auf eine in jede Richtung auf Prognosen und Statistiken. Die Vergangenheit zeige jedoch eine stetige Zunahme des Verkehrs. Durch Baugebiete, Nachverdichtung und Aufstockungen nehme die Bevölkerung in der Region weiter zu. Freiwerdende Räume durch die Reduzierung von Fahrbahnen würden ebenfalls teilweise durch weiteren Wohnraum geschlossen, mahnte die CDU vor einer allzu schnellen Reduzierung der Fahrbahnspuren der B73.
Mittels eines Antrages für die Bezirksversammlung Harburg wurden die zuständigen Stellen aufgefordert, im Bereich der B73 keine Baumaßnahmen umzusetzen, die eine dauerhafte Reduzierung auf eine Fahrspur je Richtung zur Folge haben. Dies sei bis zur Fertigstellung und Freigabe der A26-West sicherzustellen. Nach Freigabe der A26-West sei eine Frist von mindestens drei Jahren einzuhalten. In dieser Zeit sollen mehrmals im Jahr Verkehrszählungen stattfinden. Diese sind der Bezirksversammlung jedes Jahr im November vorzustellen. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) signalisierte Gelassenheit. Dabei wird auf eine Stellungnahme der BVM vom 28. Juli 2025 verwiesen. Die verkehrstechnischen Rahmenbedingungen für eine Umsetzung von Fahrspurreduktionen entlang der B73 liegen zwar mit Herstellung der A26-West vor. Aber: „Gleichwohl sind nach derzeitigem Stand bei der BVM und dem LSBG für den von der Bezirksversammlung genannten dreijährigen Zeitraum nach Freigabe der A26-West keine Maßnahmen geplant, die zu einer Umsetzung des Magistralenkonzepts führen würden“, betonte die BVM.
Die Behörde verwies noch auf einen weiteren Aspekt: Im Verlauf der B73 existieren mehrere Dauerzählstellen, die die Verkehrsbelastung dauerhaft erheben, sodass sich hieraus die verkehrliche Entwicklung ableiten lässt. Die Daten können über das Geoportal der Stadt Hamburg abgerufen werden.