
Präzisierte Antwort erwartet.
Knappe Antwort auf CDU-Anfrage hat Nachspiel.
Diese Antwort hat ein Nachspiel. Die Rede ist von der Stellungnahme des Bezirksamtes zur CDU-Anfrage hinsichtlich der Durchsetzung des Radfahrverbotes im Neugrabender Zentrum. Die CDU wollte Details zum Thema wissen, der Bezirk antwortete mit folgender knapper Mitteilung: „Zu allen Fragen: Das Bezirksamt hat hier weder die Zuständigkeit noch die Möglichkeit, tätig zu werden. Die Anfrage muss ggf. an die BIS (Behörde für Inneres und Sport) gerichtet werden.“
Damit wollte sich CDU-Chef Ralf-Dieter Fischer nicht zufriedengeben. In einem Brief an Bezirksamtsleiterin Sophie Fredenhagen stellt er fest, dass der Hinweis auf die fehlende Zuständigkeit „nach diesseitiger Auffassung nicht der Sach- und Rechtslage“ entspreche. Er verweist darauf, dass nach Auflösung des bezirklichen Ordnungsdienstes das „Ordnungswidrigkeiten-Management“ bei den bezirklichen Fachämtern Management des öffentlichen Raumes angesiedelt sei. Fischer weiter: „Der Senat hat insoweit gegenüber der Bürgerschaft im Jahre 2019 mitgeteilt, dass das Ordnungswidrigkeiten-Management der bezirklichen Fachämter seit 2014 unverändert besteht und die Zuständigkeit beim Bezirksamt liegt.“ Dies bedeute, so Fischer, dass das Management des öffentlichen Raumes auch für die Überwachung und Unterbindung und Sanktionierung des Radfahrens in Fußgängerzonen unverändert zuständig sei. Zur Zuständigkeit des Managements des öffentlichen Raumes gehöre aber nicht nur die Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, sondern auch die Vorbeugung und Aufklärung. Von daher sei die CDU-Anfrage in vollem Umfang vom Bezirk zu beantworten. Man erwarte die Nachreichung einer präzisierten Antwort, mahnte Fischer an.