Bebauungsplanentwurf
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Neugraben-Fischbek 72 (Weidenkehre-Bauernweide)
Der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 72 (Weidenkehre-Bauernweide) schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Wohngebietes inklusive einer Kindertagesstätte und öffentlicher Grün- und Freiflächen. Durch die Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung im Geltungsbereich des Plangebiets ist die bereits seit geraumer Zeit angestrebte Entwicklung von Wohnungsbau an der Weidenkehre sowie auf den städtischen Flächen an der Bauernweide und einer öffentlichen Durchwegung von der Bauernweide bis zur Weidenkehre und dem Scheideholzweg möglich. Diese Entwicklung ist als Ziel im Rahmenplan „Zentrum Neugraben“ festgehalten und soll nachfolgend über dieses Bebauungsplanverfahren umgesetzt werden. Es ist geplant, insgesamt etwa 220 Wohneinheiten – hiervon etwa 30 % öffentlich gefördert – als Geschossmietwohnungen herzustellen.
Für die Bewertung der umweltrelevanten Auswirkungen und Ausgleichsbedarfe durch die Festsetzungen im Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 72 (Weidenkehre-Bauernweide) ist eine Umweltprüfung durchgeführt worden. Ein Ausgleich kann vollständig innerhalb des Plangebiets gewährleistet werden und der üppige Baumbestand bleibt zum weiten Großteil erhalten. Eine Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms einschließlich der Fachkarte Arten- und Biotopschutz ist nicht erforderlich.
Die Entwürfe (zeichnerische Darstellungen mit textlichen Festsetzungen und Begründung) werden in der Zeit vom 17. Februar bis einschließlich 23. März 2021 montags bis freitags (jeweils 9.00 bis 15.00 Uhr) im Bezirksamt Harburg – Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Harburger Rathausplatz 2, im Foyer, 21073 Hamburg, öffentlich ausgelegt. Aufgrund der Coronavirus-Situation sind Terminvereinbarungen erforderlich (Telefonnr. 040 42871 – 2359 oder – 2258). Die Unterlagen sind außerdem im Internet verfügbar: http://www.hamburg.de/stadtplanung-harburg
Stellungnahmen können auch unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ auf den Seiten des Hamburg-Services eingesehen und abgegeben werden. Vor der Nutzung ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Alle Online-Dienste des Hamburg-Services sind unter der Adresse https://bauleitplanung.hamburg.de aufrufbar.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Harburg schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
