Nothilfefonds: 5 Millionen Euro für den Hamburger Sport

pm -Rainer Bliefernicht Präsident von Grün-Weiss

Nothilfefonds: 5 Millionen Euro für den Hamburger Sport.

Anträge können ab sofort gestellt werden.

Weitere Unterstützung für den Hamburger Sport in der Corona-Krise: Neben der Soforthilfe und dem Sportförderkredit der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) steht als dritte Säule ein zusätzlicher Sport-Nothilfefonds in Höhe von 5 Millionen Euro bereit. Ab sofort können gemeinnützige Sportvereine, Organisatoren von Sportveranstaltungen und als Wirtschaftsbetrieb ausgegliederte Lizenzspielerabteilungen, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, über den Hamburger Sportbund (HSB) und das Landessportamt der Behörde für Inneres und Sport nicht zurückzuzahlende Zuschüsse beantragen.
Neben der Corona-Soforthilfe und dem Förderkredit Sport wird nun als dritte Säule ein zusätzlicher Nothilfefonds in Höhe von fünf Millionen Euro bereitgestellt. Eine Erhöhung des Fonds, bei vorzeitiger Ausschöpfung des Volumens, ist möglich.
„Vereine, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, sollen mit den nicht zurückzuzahlenden Zuschüssen in die Lage versetzt werden, ihr Sportangebot auch nach der Wiederaufnahme des Sportbetriebs unverändert fortsetzen zu können. Die maximale Förderhöhe beträgt dabei 25.000 Euro je Sportverein“, erläuterte der Sport-Senator Andy Grote.
Organisatoren von Sportveranstaltungen in Hamburg, denen für das Jahr 2020 bereits eine Förderung durch die Stadt zugesagt worden war und die durch die Absage einer Veranstaltung in Folge der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende Wirtschaftslage geraten sind, können einen Zuschuss in Höhe von 60 Prozent des Liquiditätsengpasses erhalten. Die maximale Förderhöhe beträgt dabei das Doppelte der für die Veranstaltung für das Jahr 2020 vereinbarten Zuwendung und darf 200.000 Euro nicht überschreiten. Der Antragsteller muss versichern, dass die vorhandenen liquiden Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten zu zahlen.
Antragsberechtigt sind zudem als Wirtschaftsbetrieb ausgegliederte Lizenzspielerabteilungen, die keine Förderung durch die Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) in Anspruch nehmen können. Diese können entsprechend der Förderkonditionen der Hamburger Corona Soforthilfe gefördert werden. Die vollständige Förderrichtlinie ist online abrufbar: https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/13858208/2020-04-17-nothilfefonds-sport/. Mitgliedsvereine des Hamburger Sportbunds e.V. können ihren Antrag online unter https://www.hamburger-sportbund.de/corona-nothilfe einreichen. Die übrigen Antragssteller wenden sich bevorzugt per E-Mail an das Landessportamt der Behörde für Inneres und Sport (poststelle@sportamt.hamburg.de). Die entsprechenden Formulare werden dann auf Anforderung bereitgestellt.
Andy Grote weiter: „Mit den direkten und nicht zurückzuzahlen Zuschüssen können wir entschlossen überall dort Hilfe leisten, wo trotz bereits beschlossener Maßnahmen finanzielle Engpässe oder besondere Härten drohen. So können wir passgenaue Lösungen für den Sport in seiner ganzen Breite anbieten.“
Torsten Schlage, Geschäftsführer des HTB, muss seit dem 15. März wie auch alle Mitglieder mit dem Stillstand des Traditionsvereins leben. Nicht nur der Sportbetrieb ruht, auch der gastronomische Betrieb ist geschlossen. Schlage hält Stallwache. Wie auch Rainer Bliefernicht, 1. Vorsitzender von Grün-Weiss in Marmstorf mit seinen 2300 Mitgliedern, musste er bislang keine Kündigungen aussprechen, selbst wenn es auch bei GWH bis auf Weiteres keine Sportmöglichkeiten gibt. Hart getroffen hat es GW trotzdem, denn der Verein wollte in diesem Jahr sein 100. Jubiläum feiern. Ein Festakt, Empfänge, Feiern der Mitglieder und ihrer Freunde waren im August geplant … Nun sind alle Trainingseinheiten, alle Spiele, auch für Liga-Veranstaltungen bei GW gestrichen, ebenso wie Treffen, Versammlungen (auch die Mitgliederversammlung) und sämtliche Kurse. Die Geschäftsstelle ist zu den Öffnungszeiten telefonisch erreichbar. Bliefernicht: „Wir haben eine gesellschaftliche Verantwortung, und zu der muss jetzt jeder stehen.“ Er geht davon aus, dass, von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen, die Verbundenheit der Mitglieder zu GW, der in Marmstorf tief verankert ist, sehr groß ist, und jetzt keine Kündigungen der Mitgliedschaft erfolgen. Noch habe Corona kein nennenswertes Loch in die Finanzen des Vereins gerissen. Ein Vierteljahr könne man zunächst durchhalten, gab sich der 1. Vorsitzende optimistisch. Ob man sich dann unter einen Rettungsschirm begeben müsse, müsse dann entschieden werden. Dem Pächter des Gastronomie-Betriebs auf der Tennisanlage hat GW die Pacht erlassen, den Übungsleitern konnte die „Antrittspauschale“ noch weiter gezahlt werden. Und: Gutscheine für Kuse in der „Zeit danach“ können bereits jetzt erworben und verschenkt werden.
Wichtig für den HTB ist, dass es am Neubau für die Kita weitergeht. Da werde es allerdings Verzögerungen im Zeitplan geben, so Schlage. Für den Gastro-Betrieb auf der Anlage wurde allerdings Kurzarbeit angemeldet.
Michael Armbrecht, Präsident des HTB, schreibt indessen auf der Homepage des Vereins: „Es ist schön zu sehen, dass die HTB-Gemeinschaft weiterhin zusammenhält und sich der gesellschaftlichen Aufgaben bewusst ist. Exemplarisch möchte ich an dieser Stelle die A-Jugend-Fußballer hervorheben, die einen Einkaufsservice für ältere Mitmenschen organisiert haben (Der Neue RUF berichtete).
Besonders dankbar sei der Verein, „dass bis heute nicht eine Kündigung eingegangen ist.“ Armbrecht: „Uns ist bewusst, dass nicht nur der HTB wirtschaftlich unter der Krise leidet, sondern auch eine Reihe von Mitgliedern wirtschaftliche Schwierigkeiten haben. Dennoch halten uns alle die Treue“. Der Präsident bedauert, dass den Verein Anfragen einzelner erreicht haben, „die auf Beitragserstattungen und/oder Aussetzungen gerichtet sind.“ ebenfalls auf der Homepage schreibt er: „Wir bedauern diese Anfragen, da sie dem Geist unseres Vereines und unserer Solidargemeinschaft entgegen stehen. Ferner sind wir auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage auf Beiträge, trotz der behördlichen Verfügung zur Aussetzung unserer sämtlicher Aktivitäten, zu verzichten. Es handele sich bei Corona um einen Fall „höherer Gewalt“ und daher bestünde keine Verpflichtung zur Beitragserstattung und/oder zur Aussetzung.