Noch keine tierschutzrechtliche Genehmigung erteilt

Noch keine tierschutzrechtliche Genehmigung erteilt.

Betrieb des Tierzentrums an zahlreiche Voraussetzungen gebunden.

Nach zahlreichen Medienberichten über das geplante Tierzentrum auf dem ehemaligen Gelände der Tierversuchsanstalt in Mienenbüttel weist der Landkreis Harburg darauf hin, dass bislang lediglich die Baugenehmigung für die Nutzungsänderung des Tierversuchslabors in ein Tierheim erteilt wurde. Unabhängig davon ist für den Betrieb des geplanten Tierzentrums eine tierschutzrechtliche Genehmigung nach §11 TierSchG notwendig. Voraussetzung hierfür sind diverse Sachkundenachweise, die von einer künftigen Leitung des Tierzentrums erbracht werden müssen, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und das Vorhandensein eines Stellvertreters oder einer Stellvertreterin sowie eines bestandsbetreuenden Tierarztes bzw. einer Tierärztin. Eine Genehmigung nach §11 TierSchG kann erst erteilt werden, wenn die notwendigen Nachweise vorliegen, heißt es in einer Pressemitteilung des Landkreises Harburg.