„Muss erst ein tödlicher Unfall erfolgen?“

mk -Manfred Hoffmann begrüßt die Klarheit der BWVI-Antwort hinsichtlich der Fluchttrasse

„Muss erst ein tödlicher Unfall erfolgen?“.

Unterschiedliches Echo auf Absage an Fluchttrasse.

Alle Jahre wieder taucht sie aus der Versenkung auf – die sogenannte Fluchttrasse. Einst als Rettungsgasse im Fall einer katastrophalen Sturmflut geplant, fristete sie zumeist ein Dörnröschendasein. Aber aufgrund der aktuell verkehrlichen Belastungen der Hamburger Ortsteile Neuenfelde, Francop und Cranz wurde sie von Politik, Verwaltung oder auch nur engagierten Bürgern als mögliche Entlastung wieder zum Leben erweckt. Vor diesem Hintergrund hatte die SPD eine Anfrage an die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) mit einem Fragen-Kanon auf den Weg gebracht.
Die Frage, ob realistische Planungen zur Umsetzung der Fluchttrasse existierten, antwortete die BWVI, dass es weiterhin keine Bestrebungen gebe, die im Bebauungsplan NF 8 dargestellte sog. „Fluchttrasse“ zu realisieren. Aus der Sicht Hamburgs bestehe derzeit keine verkehrliche Notwendigkeit, die Umgehungsstraße zu verwirklichen, so die BWVI.
„Sollte kein Bau der ‚Fluchttrasse‘ in Frage kommen, wäre die zuständige Behörde dann bereit, ein Aufhebungsverfahren für den Bebauungsplan NF 8 einzuleiten?“, fragte die SPD. BWVI-Antwort: „Es ist nicht geplant, den Bebauungsplan aufzuheben. Auch wenn die Realisierung der Straße derzeit nicht geplant ist, wird an der Option grundsätzlich festgehalten.“ Weiterhin versicherte die BWVI, dass das Land Hamburg dem Land Niedersachsen keine Zusagen gemacht habe, die als eine Realisierung der „Fluchttrasse“ im Sinne einer Verlängerung der möglichen Ortsumgehung Rübke in Richtung Norden zu deuten seien, wenn die Verkehrszunahme auf dieser Straßenverbindung (Neuenfelde-Rübke/Neu Wulmstorf) nach Fertigstellung der A26 weiter stark zunehme. Der Sprecher der Bürgervertretung Neuenfelde-Francop-Cranz, Manfred Hoffmann, sagte zur BWVI-Antwort: „Es ist gut, dass die derzeitige Planungssituation zur so genannten Fluchtstraße über die Bezirksversammlung hinterfragt worden ist. Die deutliche Aussage der zuständigen Behörde, dass die Stadt in absehbarer Zeit keine verkehrliche Notwendigkeit für einen Bau dieser Straße sieht, verschafft Klarheit und sollte somit allen damit in Verbindung stehenden verkehrsplanerischen Spekulationen ein Ende bereiten. Allerdings müssen sich Bezirk und Stadt ernsthafte Gedanken darüber machen, wie sie das Problem des starken Verkehrsaufkommens im Nincoper Deich und Marschkamper Deich und den damit verbundenen Lärmauswirkungen auf die dort wohnenden Menschen endlich zu lösen gedenkt.“
Auch der FDP-Bezirkspolitiker Günter Rosenberger meldete sich zu Wort. Zum Schutz der Anwohner und ganz besonders der Kinder in den Ortschaften Rübke und Neuenfelde hatte Rosenberger im Dezember 2019 angeregt, dass eine Umgehungsstraße für beide Ortschaften gebaut werden solle. Für Neuenfelde schlug er die nach seiner Ansicht planungsrechtlich gesicherte „Fluchttrasse“ vor. Zur BWVI-Absage meinte Rosenberger: „Muss erst ein tödlicher Unfall erfolgen, damit die Behörde eine Umgehungsstraße baut? Jetzt ist noch Zeit, die Umgehungsstraße nicht nur zu planen, sondern auch zu bauen. Sie dient nicht nur zum Schutz der Menschen, sondern erleichtert auch die innere Bebauung Neuenfeldes und schafft so zusätzlichen, geschützten Wohnraum. Weiterhin wäre sie eine optimale Verbindung zum Airbuswerk“.