Fragen zum Hafenerweiterungsrecht.
Anfrage der Grünen an die Wirtschaftsbehörde.
Als Teil des Hafenerweiterungsgebietes findet für Moorburg § 3 HafenEG Anwendung. Demnach sei es grundsätzlich unzulässig, Grundstücke wesentlich zu verändern, insbesondere zu bebauen. Von diesem Grundsatz scheint zur Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses abgewichen worden zu sein, meinen die Grünen. Sie verweisen außerdem auf angebliche Berichte, dass auch in der Vergangenheit Baugenehmigungen erteilt worden wären, wenn ein gerichtliches Vorgehen gegen eine ablehnende Entscheidung in Aussicht gestellt wurde.
„Sollten diese Berichte der Wahrheit entsprechen, würde sich die Frage stellen, inwieweit die FHH von einer Anwendung des HafenEG absieht, um eine Überprüfung des HafenEG auf seine Verfassungsmäßigkeit zu verhindern. Ebenso ergeben sich bezüglich der – ausdrücklich zu begrüßenden – Errichtung des neuen Feuerwehrhauses Widersprüche zur aktuellen Position des Senats, dass die Flächen des Moorburger Dorfes ab 2035 für eine Hafenerweiterung zur Verfügung stehen sollen. Eine entsprechend kurze Lebensdauer würde wahrscheinlich dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit widersprechen“, erklären die Grünen in einer Anfrage an die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI). Zudem deuten Berichte, so die Grünen, dass die Stadt bei Verkäufen von Grundstücken und Wohneigentum neuerdings auf ihr Vorkaufsrecht verzichte, ebenfalls darauf hin, dass der Senat nicht davon ausgehe, dass die Flächen des Moorburger Dorfes für eine Hafenerweiterung benötigt würden.
Vor diesem Hintergrund fragen die Grünen, wie viele Baugenehmigungen, die vom Grundsatz der § 3 Abs. 1, 2 HafenEG abweichen, seit 1982 genehmigt worden wären. Auf welchen Ausnahmegrund nach § 3 HafenEG wäre sich dabei jeweils gestützt worden? Wie viele Baugenehmigungen wären nach Einleitung eines Widerspruchverfahrens nach § 68 VwGO erteilt worden? Weiterhin wollen die Grünen wissen: „In wie vielen Fällen hat die HPA oder die FHH das ihnen zustehende Vorkaufsrecht seit 2000 ausgeübt oder darauf verzichtet? Aus welchen Gründen wurde ggf. auf das Vorkaufsrecht verzichtet?“ Darüber hinaus wollen die Grünen Details zum Investitionsvolumen der baulichen Maßnahme am Feuerwehrhaus in Erfahrung bringen.
Auch von Interesse sei für sie, wie viele neue Wohneinheiten in den letzten zwei Jahren durch den LIG und die SAGA in Betrieb genommen wären.


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