Fahrt ohne Fahrkarte führt in die Haftanstalt

Am 5. März befand sich gegen 1 Uhr nachts ein 22-jähriger afghanischer Staatsangehöriger im Metronom 81947 zwischen dem Hauptbahnhof und Harburg. Gegenüber der Schaffnerin konnte er keine Fahrkarte vorlegen. Sie informierte daraufhin die Bundespolizei.
Beim Eintreffen des Zuges in Harburg erwartete den Mann bereits eine Streife am Bahnsteig. Zur Feststellung der Identität wurde der 22-Jährige zum Bundespolizeirevier Harburg verbracht. Bei der Überprüfung der Person stellte sich heraus, dass der Mann mittels
Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stade wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung gesucht wurde. Ferner bestand gegen ihn eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Hamburg nach Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Ermittlung seines Aufenthaltsortes.
Da er den haftbefreienden Betrag von 800 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er in eine Hamburger Haftanstalt überstellt. Hier erwartet ihn eine Freiheitsstrafe von 80 Tagen.