Erneut AfD-Veranstaltung in der Friedrich-Ebert-Halle.
Vermietung ist rechtmäßig.
Es ist gerade mal drei Wochen her, da hat die Vermietung der Friedrich-Ebert-Halle in Heimfeld an die AfD für eine Wahlveranstaltung mit dem Co-Vorsitzenden Tino Chrupalla für große Empörung gesorgt. Im Vorfeld hatten unter anderem Parteien, Politiker und Institutionen die für die Vermietung zuständige GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (GMH) aufgefordert, den Mietvertrag aufzulösen. Das hat nicht geklappt, die Veranstaltung fand statt, rund 3.500 Menschen demonstrierten in der Folge gegen die Veranstaltung der in Teilen als gesichert rechtsextrem geltenden AfD. Vereinzelt kam es zu Auseinandersetzungen von Demonstranten mit der Polizei, Teilnehmer der AfD-Veranstaltung berichten, dass sie angeschrien und bespuckt worden seien.
Am kommenden Samstag, 22. Februar, ist die Halle erneut von der AfD für eine Wahlveranstaltung angemietet worden. Hieß es zuerst, Beatrix von Storch solle reden, tritt nun mit René Aust ein Mitglied des Europäischen Parlaments auf.
Mit einem Dringlichkeitsantrag in der letzten Sitzung der Bezirksversammlung Harburg haben SPD, Grüne und Die Linke einen erneuten Versuch gestartet, die Vermietung der Halle an die AfD zu verhindern. Dort heißt es unter anderem: „Gebäudemanagement Hamburg (GMH) wird aufgefordert, gemäß den ‚Allgemeinen Mietbedingungen‘ für die Friedrich-Ebert-Halle von dem mit der AfD geschlossenen Mietvertrag für eine Veranstaltung mit Beatrix von Storch umgehend zurückzutreten, da durch diese die ‚Öffentliche Ordnung und Sicherheit‘ mutmaßlich gestört und das Ansehen der Freien und Hansestadt geschädigt werden wird.“ Begründet wird die Forderung mit dem Verhalten der Teilnehmer. So seien „die friedlichen Demonstranten der Kundgebung auf dem Heimfelder Platz durch einige Besucher mit Gesten (Hitlergruß) und Beschimpfungen (linke Schweine) provoziert worden“, und „das bedeutet eine gewollte Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die AfD wäre als Veranstalter gefordert gewesen, die ihr wegen der notwendigen Anmeldung namentlich bekannten Besucher ihrer Veranstaltung bereits mit der Einladung aufzufordern, Provokationen in Richtung der Demonstranten zu unterlassen. Dieses ist nicht geschehen“, so der Antrag weiter.
Aus Sicht der Antragsteller genug Gründe also, das Mietverhältnis aufzukündigen. Dem allerdings widerspricht die Finanzbehörde unter Einbeziehung der Behörde für Inneres und Sport: „Parteien (wie auch politische oder religiöse Vereine und Organisationen) haben aufgrund ihrer grundgesetzlichen Rechte wie des Parteienprivilegs, der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie des Gleichheitsgrundsatzes grundsätzlich das Recht auf Nutzung öffentlicher Einrichtungen, solange sie nicht behördlich verboten sind. Die Befürchtung, dass es anlässlich der geplanten Veranstaltung zu Gegendemonstrationen kommen wird, rechtfertigt grundsätzlich keine Versagung der Zulassung zu einer öffentlichen Einrichtung“, heißt es in einer Stellungnahme. So lägen die mit der Veranstaltung einer nicht verbotenen Partei verbundenen Risiken im Bereich dessen, was in einer auf Demokratie und Meinungsfreiheit beruhenden Rechtsordnung als Begleiterscheinung öffentlicher politischer Auseinandersetzungen prinzipiell in Kauf genommen werden muss. Aus dem Parteienprivileg des Art. 21 Grundgesetz (GG) folge auch, dass es bis zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei durch das Bundesverfassungsgericht zwar erlaubt ist, diese politisch zu bekämpfen, sie bei der Nutzung öffentlicher Einrichtungen wie der Friedrich-Ebert-Halle aber rechtlich nicht benachteiligt werden darf. Auch habe das Landeskriminalamt von den im Antrag dargestellten begangenen Straftaten keine Kenntnis. Kurzum: Man kann der Partei nicht verbieten, die Friedrich-Ebert-Halle für Wahlkampfveranstaltungen zu mieten.
Ob das allerdings auch in Zukunft so bleibt, wird jetzt beraten, denn der Beirat der Friedrich-Ebert-Halle werde sich in seiner nächsten Sitzung unter anderem auch mit der Vermietungspraxis befassen. „GMH wird den Beirat wie bisher begleiten und die Mitglieder auch in rechtlichen Fragestellungen beraten und unterstützen“, heißt es abschließend.
Für den kommenden Samstag ruft ein breites Bündnis Harburger Vereine und Institution erneut zu einer Demonstration gegen die AfD auf.
