Elbvertiefung: Gericht bemängelt aktuelle Planung

Die Elbvertiefung lässt nach dem Spruch des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) weiter auf sich warten.Foto:pm

Zwar rechtswidrig, aber…
Elbvertiefung: Gericht bemängelt aktuelle Planung

 (mk) Hamburg. Ein Thema–viele Meinungen: Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) in Leipzig zur Elbvertiefung am 9. Februar hat wie erwartet ein unterschiedliches Echo ausgelöst. Hamburger Senat und Umweltschutzverbände interpretieren den Richterspruch vollkommen unterschiedlich.
Das BVwG hatte nach langer Prüfung der Materie entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss in seiner jetzigen Form rechtswidrig sei. Es betonte aber auch, dass der Planfeststellungsbeschluss nach Behebung der aufgezeigten Mängel grundsätzlich bestehen bliebe. Gegen  die Elbvertiefung hatten die Umweltverbände BUND, NABU und WWF geklagt. Diese fühlen sich durch die Entscheidung in ihrer Auffassung bestätigt. „Den Behörden ist es erneut nicht gelungen, eine rechtskonforme Planung  für die  geplante Elbvertiefung vorzulegen – und dies nach 10 Jahren Verfahrensdauer.
Die Planungsbehörden wären gut beraten, das Umweltrecht endlich ernst zu nehmen“, kommentieren die Verbände. Die Umweltverbände favorisieren weiterhin eine Kooperation der drei norddeutschen Seehäfen Hamburg, Bremerhaven und Wilhelmshaven als ökologisch und volkswirtschaftlich beste Lösung. Es sei unverantwortbar, die Elbe und deren einzigartige Natur für wenige Großcontainerschiffe weiter zu zerstören, während der für über eine Milliarde Euro gebaute Jade-Weser-Port keinerlei Tiefgangsbeschränkungen habe, aber nur zu rund 20 Prozent ausgelastet sei. „Für die ganz großen Schiffe gibt es eine Alternative, für die Natur nicht“, so die Umweltschützer von BUND, NABU und WWF.
Aber auch der Senat sieht sich in seinem Unterfangen gestärkt. Wirtschafts-Senator Frank Horch bewertete den Richterspruch folgendermaßen:„Wir haben jetzt endlich Rechtssicherheit. In der Sache haben wir Recht bekommen. Doch auch wenn wir jetzt  wegen gestiegener Anforderungen des Umweltrechts abermals die Genehmigungsgrundlagen ergänzen müssen, gibt es keinen Zweifel daran, dass die Fahrrinnenanpassung kommen wird. Der Hamburger Hafen ist und bleibt ein zentraler Wirtschaftsmotor, der allein hier in Norddeutschland mehr als 150.000 Arbeitsplätze schafft. Als ein bedeutender Welthafen fungiert der Hafen heute als eine Drehscheibe für ganz Deutschland im internationalen Warenverkehr, die alle benötigten Dienstleistungen rund um den Warentransport bietet. Die heutige Entscheidung kostet leider noch einmal Zeit.  Nun werden wir so schnell wie möglich die nächsten Schritte planen und umsetzen.“
Die norddeutsche Industrie- und Handelskammer (IHK Nord) sieht das Urteil kritisch „Eines der wichtigsten Infrastrukturprojekte für die norddeutsche Wirtschaft kommt nicht schnell genug voran“, so Dr. Wolfgang Blank, Vorsitzender der IHK Nord und Präsident der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern, zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe. Zwar bleibt der Planfeststellungsbeschluss bestehen, dennoch müssen Mängel aus Sicht des Gerichts geheilt werden. „Ein Ergänzungsverfahren hin zu einem Planergänzungsbeschluss III bedeutet erneut eine zeitliche Verzögerung des Verfahrens. Aus Sicht der norddeutschen Wirtschaft bedarf es daher einer grundsätzlichen Reform des Planungsrechts, um Deutschland auch zukünftig wettbewerbsfähig zu halten“, betonte Blank.
André Trepoll, Vorsitzender der CDU-Bürgerschaftsfraktion befürchtet langfristige negative Auswirkungen, die Bürgermeister Olaf Scholz zu verantworten habe:„Dieses Urteil ist eine bittere Enttäuschung für die maritime Wirtschaft Hamburgs und unsere Stadt insgesamt. Die vom Senat zu verantwortende neuerliche Verzögerung trifft den Hamburger Hafen in seiner schwersten Krise. Die Tragweite des vorläufigen Neins zur Elbvertiefung ist noch nicht absehbar. Doch es drohen weniger Schiffsanläufe, weniger Umschlag und weniger Arbeitsplätze. Das heutige Urteil widerlegt die zur Schau getragene Selbstsicherheit des Bürgermeisters. Die Verantwortung für die negative Entscheidung des Verwaltungsgerichts trägt Scholz, der versäumte Fristen, unvollständige Planungsunterlagen und angreifbare Gutachten mit zu verantworten hat.“