„Eine schäbige Visitenkarte“

ein -Die CDU fordert den Abriss dieses Gebäudes im Falkenbergsweg.

„Eine schäbige Visitenkarte“.

CDU fordert Abriss von Haus im Falkenbergsweg.

Ein verwahrlostes Gebäude im Falkenbergsweg steht im Focus der CDU. Da der Falkenberg einen markanten Anziehungspunkt für Ausflügler, Spaziergänger und Wanderer im Bereich des Naturschutzgebietes Fischbeker Heide darstelle, würde die an der Ostseite des Berghanges liegende Immobilie „eine schäbige Visitenkarte“ für Hamburg abgeben, kritisiert die CDU.

Ein verwahrlostes Gebäude im Falkenbergsweg steht im Focus der CDU. Da der Falkenberg einen markanten Anziehungspunkt für Ausflügler, Spaziergänger und Wanderer im Bereich des Naturschutzgebietes Fischbeker Heide darstelle, würde die an der Ostseite des Berghanges liegende Immobilie „eine schäbige Visitenkarte“ für Hamburg abgeben, kritisiert die CDU.

Laut CDU-Antragsteller sei das heruntergekommene Haus mit Grundstück „offenbar 2015 von der Freien und Hansestadt Hamburg an die SAGA veräußert worden. Das Gebäude liege zum einen im Außengebiet gem. § 35 BauGB und zum anderen im Bereich der Verordnung Naturschutzgebiet Fischbeker Heide. Das Gebäude hatte offenbar Bestandsschutz. Es war seinerzeit im Rahmen eines Gesamtveräußerungspaketes offenbar versehentlich an die SAGA übereignet worden. Diese hat an dem Mietobjekt jahrelang keinerlei Erhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchgeführt. Der letzte Mieter ist vor Jahren ausgezogen. Seither steht das Gebäude leer und verfällt. Es ist zweifelhaft, ob der Bestandsschutz noch aufrechtzuerhalten ist. Das Gebäude liegt an einem stark frequentierten Wanderweg und im Zugangsbereich der Bergkuppe des Falkenberges. In der jetzigen Beschaffenheit stellen Gebäude und Grundstück ein offenkundiges Ärgernis für das wertvolle Naturschutz- und Ausflugsgebiet Fischbeker Heide dar“, heißt es im CDU-Antrag.
Die CDU bittet die Verwaltung, „den Abriss des komplett abgängigen und unbewohnbaren ehemaligen Wohngebäudes Falkenbergsweg alsbald zu veranlassen und das Grundstück in geeigneter Weise zur Abrundung des wertvollen Natur- und Landschaftsschutzgebietes am Falkenberg herzurichten.“