„Durchschaubares Wahlkampfmanöver zulasten der Bürger und Unternehmen“

„Durchschaubares Wahlkampfmanöver zulasten der Bürger und Unternehmen“.

CDU kritisiert spätes Versenden von Grundsteuerbescheiden.

Die bundesweite Grundsteuerreform war und ist für Bürger und Verwaltungen ein Mammutprojekt. Das zeigte sich schon daran, dass das zugrundeliegende Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) aus dem April 2018 stammte und die daraus entstanden Nachwehen Politik und Verwaltung Land auf, Land ab über Jahre auf Trab gehalten haben. Die Dimension der notwendigen Veränderung der vollkommen veralteten Berechnungsgrundlage dürfe aber keine Ausrede für den von SPD und GRÜNEN eingeschlagenen „Hamburger Weg“ der Verzögerung beim Versand der neuen Grundsteuerbescheide sein, erklärt der Harburger CDU-Bürgerschaftsabgeordnete André Trepoll. „Deutschland ist die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt und Hamburg deren zweitgrößte Stadt. Da können die Bürger und Unternehmen vollkommen zurecht erwarten, dass der Senat bei der Grundsteuerreform größt- und schnellstmögliche Transparenz und Professionalität walten lässt“, so der CDU-Politiker.
Er weist darauf hin, dass die neuen Bescheide im niedersächsischen Umland längst in den Briefkästen und Postfächern gelandet seien, während sie in Hamburg noch ausstünden. Die CDU in der Hamburgischen Bürgerschaft habe diese von Rot-Grün bewusst in Kauf genommene Verzögerung bereits beim Bekanntwerden im Juli gerügt und den Senat in der Folge mit einem Antrag aufgefordert, die Bescheide zumindest rechtzeitig und vollständig vor dem 15. Februar 2025 zu verschicken. Doch unter Führung von Finanzsenator Dressel und seines Amtsvorgängers und jetzigem Bürgermeisters, Peter Tschentscher, blockierten die rot-grünen Koalitionäre diesen dringend gebotenen Schritt, kritisiert Trepoll.
Es bleibt aus Sicht des Vorsitzenden des Harburger CDU-Kreisverbandes weiterhin vollkommen unverständlich, dass der Finanzsenator erst im März 2025 die Grundsteuerbescheide versenden will. Für ihn sei dies ein durchschaubares Wahlkampfmanöver. „Das Gesetzgebungsverfahren ist seit Herbst 2024 abgeschlossen. Anders als die niedersächsischen Nachbarn wartet Rot-Grün in Hamburg mit dem Versand der Bescheide bis nach der Bürgerschaftswahl. Das ist weltfremd. Die Schulzeugnisse werden ja auch nicht erst nach den Sommerferien ausgehändigt, nur um den Familienfrieden im Urlaub zu wahren. Dieses weltfremde Gebaren erweckt den Eindruck, dass die Hamburgerinnen und Hamburger hier vermeintlich unliebsame Nachrichten erst nach der kommenden Bürgerschaftswahl erhalten sollen. Die Steuerzahler haben ihre Hausaufgaben allerdings längst gemacht, rechtzeitig die Steuererklärungen für die neue Grundsteuer abgegeben und verdienen daher, dass die Landesregierung ihnen reinen Wein einschenkt. Es gab und gibt keinen nachvollziehbaren Grund, den Versand der Bescheide bis in den März 2025 hinauszuzögern“, bringt Trepoll seine Kritik auf den Punkt.