„Das ist eine Erfolgsgeschichte!“

mk -Der neue Bürgermeister Tobias Handtke eröffnete die Veranstaltung

„Das ist eine Erfolgsgeschichte!“.

„1. Neu Wulmstorfer Wirtschaftstreff“ stieß auf Resonanz.

Der „1. Neu Wulmstorfer Wirtschaftstreff“ am 10. November im Rathaus Neu Wulmstorf stieß auf eine breite Resonanz. Zahlreiche Vertreter des Mittelstandes waren der Einladung gefolgt, die unter dem Motto „Was bewegt die Unternehmerinnen und Unternehmer in Neu Wulmstorf?“ stand. „Wir möchten mit der Veranstaltung eine neue Plattform für die regionalen Unternehmen bieten, eine Gelegenheit für Information, Erfahrungsaustausch und Networking, aber auch für Diskussion mit Gästen aus Verwaltung und Kommunalpolitik“, hatte Jennifer Coordes, Wirtschaftsförderin für Neu Wulmstorf und Projektmanagerin der Wirtschaftsförderung im Landkreis Harburg (WLH), im Vorfeld der Veranstaltung angekündigt.
Den Auftakt machte aber der frischgebackene Bürgermeister Tobias Handtke. In seiner kurzen Rede erklärte er, dass er sich freue, dass mit der WLH ein weiterer, kompetenter Partner in puncto Wirtschaftsförderung an der Seite der Gemeinde Neu Wulmstorf stehe. Die Kooperation trage bereits erste Früchte. Der Zugang zu Netzwerken und Know-how in der Region wäre für die hiesigen Firmen wichtig. Neben der WLH seien natürlich auch die Kollegen in der Verwaltung Ansprechpartner für die Wirtschaft. Angesichts der großen finanziellen Herausforderungen der Gemeinde Neu Wulmstorf sei eine starke und gut vernetzte Wirtschaft von Vorteil, sagte Handtke. Dr. Frank Wessel von der NBank erläuterte im Schnelldurchgang die verschiedenen Arten von Förderung. Die NBank sei die Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen mit Sitz in Hannover. Am 1. Januar 2004 habe sie ihr operatives Geschäft aufgenommen. Als Anstalt öffentlichen Rechts gehöre die NBank zu 100 Prozent zum Land Niedersachsen.
In Niedersachsen wäre die NBank für die Beratung und Bewilligung der Förderprogramme aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln zuständig. Zum Aufgabenbereich zählen als Landesförderinstitut die Wirtschafts-, Arbeitsmarkt-, Wohnraum- und Infrastrukturförderung. Die NBank vergibt Kredite und Zuschüsse an den Mittelstand, Existenzgründer und Selbstständige. Zur flächendeckenden Beratung verfügt die NBank neben ihrer Zentrale in Hannover über Geschäftsstellen in Braunschweig, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück, erläuterte Wessel. Dieser wäre in der Beratungsstelle Lüneburg tätig. Seine Aufgabengebiete wären unter anderem die Bereiche Finanzierung und Förderlösungen. Gerade durch die regionale Verankerung kenne man die Potenziale und Probleme des Wirtschaftsstandortes Landkreis Harburg gut. Wessel informierte über die speziellen Fördersegmente wie Weiterbildung, Start-ups, Digitalisierung oder Beteiligungskapital. Darüber hinaus würden Experten der NBank auf Wunsch auch hiesige Firmen auf ihre Innovationsfähigkeit prüfen, so Wessel. Thomas Nordmann von der Stabsstelle Kreisentwicklung/Wirtschaftsförderung des Landkreises Harburg informierte anschließend über Zuschüsse für kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Förderung). Die Vergabe der Fördermittel erfolge auf Grundlage der vom Kreistag verabschiedeten Förderrichtlinie. Die gewährte Zuwendung kann bis zu 45.000 Euro betragen und sei abhängig von der Höhe der Investition und der Anzahl der im Rahmen des Fördervorhabens geschaffenen Arbeitsplätze. Der Zuschuss setze sich zusammen zu jeweils 50 Prozent Haushaltsmitteln des Landkreises und der jeweiligen Standortgemeinde, in der das Vorhaben umgesetzt wird. Antragsberechtigt seien Existenzgründer sowie kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Handel, Bau-, Verkehrs-, Beherbergungs- und Dienstleistungsgewerbe sowie freiberuflich wirtschaftsnahe Tätige mit Sitz im Landkreis Harburg bzw. der Absicht, eine Betriebsstätte im Landkreis Harburg zu errichten, erläuterte Nordmann. Gefördert würden folgende investive Maßnahmen ab einem Gesamtinvestitionsvolumen von 30.000 Euro: Errichtung einer Betriebsstätte, wenn hierdurch mindestens ein Vollzeitarbeitsplatz geschaffen und besetzt wird, Erweiterung der Betriebsstätte, wenn hierdurch die Zahl der Dauerarbeitsplätze um 20 Prozent gegenüber dem Stand vor Investitionsbeginn, mindestens aber um zwei Vollzeitarbeitsplätze erhöht wird, Verlagerung der Betriebsstätte, wenn hierdurch eine Erweiterung erfolgt und die Zahl der Dauerarbeitsplätze um 20 Prozent gegenüber dem Stand vor Investitionsbeginn, mindestens aber um zwei Vollzeitarbeitsplätze erhöht wird oder der
Erwerb von unmittelbar mit einer Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerten, sofern die Betriebsstätte geschlossen wurde oder geschlossen wäre, wenn der Erwerb nicht erfolgt wäre und die vorhandenen Arbeitsplätze gesichert werden, führte Nordmann aus.
Wichtig: „Bei der Förderung handelt es sich um einen nicht zurückzuzahlenden Investitionszuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Höhe der Investition und der Anzahl der im Rahmen des Fördervorhabens geschaffenen Arbeitsplätze. Der Zuschuss beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 10 %, bei mittleren Unternehmen bis zu 5 % der förderfähigen Investitionskosten, höchstens jedoch 35.000 Euro. Werden im Rahmen der geförderten Maßnahme mindestens drei Arbeitsplätze geschaffen und besetzt, erhöht sich die Zuwendung ab dem dritten Arbeitsplatz um 2.500 Euro je Arbeitsplatz. Durch den Arbeitsplatzbonus darf der Zuschuss 45.000 Euro nicht übersteigen“, betonte der Experte des Landkreises. Nordmanns Einschätzung zur KMU-Förderung: „Das ist eine Erfolgsgeschichte!“ Coordes konkretisierte als letzte Referentin ihre Funktion in der Gemeinde Neu Wulmstorf. Als Vertreterin der erfahrenen regionalen Wirtschaftsförderung betreue sie kostenlos und unverbindlich die ortsansässigen Unternehmen und berate sie bei allen unternehmerischen Themen und Fragestellungen. Aspekte wären beispielsweise Gewerbenflächenentwicklung, Innovationsförderung, Fachkräftekoordination, Förderung von Existenzgründungen oder E-Mobilität. „Kommen Sie auf uns zu“, forderte Coordes die Unternehmer auf.