Claudia Loss: Ein nützliches Werkzeug

SPD -Claudia Loss: Schule im Binnenhafen wäre ein Privileg weniger zu Lasten vieler anderer

Claudia Loss: Ein nützliches Werkzeug

Corona-App, ein datenschutzkonformes Modell

Mit der Corona-Warn-App (CWA) wird das Ziel verfolgt, die Ausbreitung der Covid-19-Infektionen einzudämmen. Der Gedanke dahinter ist, dass Infektionsketten leichter erfasst und unterbrochen werden können. Dazu informiert die Corona-Warn-App Nutzerinnen und Nutzer per Mitteilung, wenn sie sich in der Vergangenheit für eine bestimmte Zeitdauer in der näheren Umgebung einer mit SARS-CoV-2-Virus infizierten anderen Person aufgehalten haben und diese infizierte Person die eigene Infektion in der CWA hinterlegt hat.
Claudia Loss (Harburg), gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Mit der Corona-Warn-App haben wir ein nützliches Werkzeug, um der Pandemie zu begegnen. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die breite Mehrheit der Bevölkerung das Angebot auch wirklich nutzt. Was wir brauchen sind Downloads, Downloads, Downloads – erst dann kann die App ihre volle Wirkung entfalten. Ich bin mir sicher, dass die Hamburgerinnen und Hamburger das sorgfältig austarierte Angebot der Bundesregierung annehmen und nachfragen werden. Die App setzt auf Anonymität, Datenschutz und Freiwilligkeit und räumt damit viele der im Vorfeld geäußerten Sorgen aus. Gleichzeitig gibt sie uns die Möglichkeit an die Hand, Infektionsketten sehr wirkungsvoll nachzuverfolgen. Mit der Nutzung der Corona-Warn-App können wir als Hamburgerinnen und Hamburger ab heute ein gemeinsames Zeichen gegen die Corona-Pandemie setzen.“
Seitdem erste Überlegungen zu einer solchen App veröffentlicht wurden, haben sich die Datenschutz-Aufsichtsbehörden nachdrücklich dafür eingesetzt, dass eine solche App immer auf einer strikten Freiwilligkeit basieren muss und keine Verpflichtung bestehen darf, sich diese App auf dem eigenen Smartphone zu installieren. Auch muss der Zweck allein die Aufdeckung potenzieller Infektionskontakte für die nutzende Person selbst sein. Staatliche Stellen dürfen zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die Daten auf dem Smartphone der Nutzerinnen und Nutzer der Corona-Warn-App erhalten.
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) ist davon überzeugt, dass nur durch eine größtmögliche Transparenz und nachvollziehbare Datenerhebungen ein großer Anteil der Bevölkerung eine solche App nutzen wird
Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit: „Die App ist ein modernes Instrument, um Infektionsketten zu erkennen und zu unterbinden. Die intensive Diskussion über das Konzept der Corona Warn-App hat die Bereitstellung der App verzögert. Es hat sich jedoch gelohnt zu warten: Die Freiwilligkeit der Nutzung wurde von der Politik anerkannt und das technische Konzept so umgestellt, dass der Datenschutz in beispielhafter Weise gewährleistet werden kann. Dennoch hätte eine besondere gesetzliche Regelung davor schützen können, dass die App im täglichen Leben als Voraussetzung für bestimmte Aktivitäten abgefordert wird. Die Freiwilligkeit darf nicht dadurch beschränkt werden, dass der Zugang zu bestimmten Orten oder Einrichtungen davon abhängig gemacht wird, ob man die Corona-Warn-App nutzt. Soweit der Anwendungsbereich des Datenschutzgesetzes reicht, sind mögliche Missbräuche der Freiwilligkeit Sache der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden. Datenschutzverstöße können dann zu empfindlichen Bußgeldern führen.