Bodenversiegelung in Harburg

Foto: Grüne -Andreas Strube

Bodenversiegelung in Harburg.

Grüne plädieren für Biodiversität.

Die Bezirksfraktionen der Grünen und der SPD in Harburg möchten wissen, wie es um die Bodenversiegelung in ihrem Bezirk steht und haben deshalb einen gemeinsamen Berichtsantrag in der Bezirksversammlung (BV) gestellt. Der Antrag wurde von der BV einstimmig angenommen. Eine Vertreter der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft soll demanch im Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz darüber berichten, wo Entsiegelungspotenziale im Bezirk liegen, welche Maßnahmen zur Reduktion und Vermeidung von Versiegelung getroffen werden und wie groß die prognostizierte Versiegelung durch Neubaugebiete und Bauplanungen ist. Die Verwaltung wird gebeten, über Entsiegelungsbestrebungen, Entwicklungen und Strategien im Bezirk zu berichten.
„Immer mehr Flächen im Stadtgebiet werden zubetoniert“ berichtet Andreas Strube, Mitglied im Ausschuss für Klima-, Umwelt und Verbraucherschutz. Der Initiator des Berichtsantrags stützt sich dabei auf Erkenntnisse des Ergebnisberichts zur Bodenversiegelung in Hamburg 2021. Die Bodenversiegelungskarte zeigt, dass bereits 39 Prozent der Gesamtfläche Hamburgs versiegelt sind. „Wenn versiegelte ungenutzte Flächen erfasst und im Ausgleich entsiegelt werden würden, könnte die Bodenqualität verbessert werden.“ so Strube. Bei der Suche nach Neubauflächen müssten immer bereits versiegelte Flächen den Gebieten vorzuziehen sein, die neu versiegelt werden müssten, sagte er. „Wenn das Wasser nicht mehr richtig abfließen kann, steigt das Risiko für Überschwemmungen. Aber auch aus Klimaschutzgründen und für den Erhalt der Biodiversität sind unversiegelte Böden wertvoll, erklärte Jürgen Marek, Fachsprecher der Grünen Bezirksfraktion für Klima- und Umweltschutz: „unversiegelte Böden dienen als CO2 Speicher, als Lebensraum für Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen und sorgen für einen grünen, naturnahen Lebensraum.“ Deshalb habe sich die Bundesregierung auch zum Ziel gesetzt, die Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungen und Verkehr bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu verringern.