Baugenehmigung darf vorerst nicht genutzt werden

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Baugenehmigung darf vorerst nicht genutzt werden.

Wilder Wald: Naturschützer mit Teilerfolg.

Bereits frühmorgens gegen 6 Uhr am vergangenen Dienstagmorgen laufen die ersten Meldungen über verschiedene Kanäle: „Bagger mit Harvester wird abgeladen, kommt schnell vorbei“ oder „Die Bäume sind in Gefahr, bitte mithelfen“. Als Harvester bezeichnet man spezielle Holzernte-Maschinen in der industriellen Waldwirtschaft – und genau eine davon sollte an diesem Morgen in der Schlenzigstraße zum Einsatz kommen. Erst kürzlich hatte dort ein Betrieb die Genehmigung bekommen, rund 800 Quadratmeter des sogenannten „Wilden Waldes“ zu roden, um sein Betriebsgelände zu erweitern. Das wiederum wollen Naturschützer, darunter der NABU und die Initiative Waldretter, verhindern. Sie bezeichnen die Genehmigung als „Salamitaktik zur Flächenfreimachung für das Spreehafenviertel“, heißt es in einer Mitteilung (der Neue RUF berichtete). Bereits im Vorfeld hatte der NABU Widerspruch gegen die Genehmigung eingelegt, der allerdings hatte keine aufschiebende Wirkung.
Kurz nach dem Aufruf hängen die ersten Aktivisten in den Bäumen, die Polizei rückt mit einer Hundertschaft an. Vor dem Betrieb versammeln sich weitere Menschen, die die Rodung des Teilstücks verhindern wollen, zu einer Mahnwache. Auch vor Ort: Jan Muntendorf, Leitung Naturschutz der Stiftung Deutscher Wald, Malte Siegert, Vorsitzender des NABU Hamburg, Kay Jaeger, Wilhelmsburger Bürgerschaftsabgeordneter Die Linke und als Parlamentarischer Beobachter im Einsatz.
Dann geht alles seinen gewohnten, bereits vielfach eingespielten Weg: Die Aktivisten werden von der Polizei aufgefordert, von den Bäumen runterzukommen. Das muss mindestens dreimal passieren, bevor die Polizei mit dem Höheninterventionsteam einschreiten kann. Die Polizei erkundet mit Drohnen das Gebiet, ein Unimog steht für alle Fälle bereit. Am Vormittag treffen die ersten Pressevertreter ein, aus dem Inneren des Waldes erklingt Musik, es wird Kaffee getrunken, kleine Grüppchen haben sich gebildet. „Es ist alles friedlich hier“, vermeldet Kay Jaeger. Er wartet gemeinsam mit allen anderen – Befürworter und Gegner – auf eine Entscheidung, denn: Bereits einen Tag vorher hatte der NABU einen Eilantrag beim Hamburger Verwaltungsgericht gestellt, um die drohende Rodung zu verhindern und eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Um 12 Uhr soll eine Entscheidung getroffen werden, bis dahin darf nicht gerodet werden: Ärgerlich für den Betrieb, für den jede Minute zählt. Denn am 28. Februar ist die Fällsaison vorbei, danach darf kein Baum gefällt, kein Strauch mehr gerodet werden – bis zum 1. Oktober, dann beginnt die neue Fällsaison.
Dann die – für die Baumretter – erlösende Nachricht: „Aufgrund des vom NABU gestellten Eilantrages an das Hamburger Verwaltungsgericht hat dieses Baumfällungen oder sonstige Rodungsarbeiten vorerst untersagt. Gleichzeitig wird das Bezirksamt Mitte aufgefordert, sofort und unter Anordnung der sofortigen Vollziehung jegliche Fäll- und Rodungsarbeiten bis zur Bekanntgabe einer weiteren Entscheidung des Gerichts zu untersagen“, so der NABU. Das Gericht begründet das Verbot der Rodung damit, dass das Gericht nur so in die Lage versetzt werde, den Sachverhalt in vollem Umfang zur Kenntnis zu nehmen und allen Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör zu gewähren. Einen Tag später heißt es weiter vom NABU: „Das Gericht hat die aufschiebende Wirkung des vom NABU eingelegten Widerspruchs gegen die Baugenehmigung angeordnet. Das bedeutet, dass die Baugenehmigung vorerst nicht genutzt werden darf. Das Bauvorhaben muss also pausieren – und bis dahin darf kein Baum gefällt werden!“



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