„Barrierefreiheit ist nicht verbindlich vorgeschrieben“

mk -Die von SPD und Grünen geforderte Barrierefreiheit für den Begegnungsraum JOLA wird von der Finanzbehörde nicht im vollen Umfang geteilt

„Barrierefreiheit ist nicht verbindlich vorgeschrieben“.

JOLA im BGZ: Finanzbehörde will erst prüfen.

„Mit der Umnutzung des ehemaligen IBA-Raumes im BGZ Süderelbe in eine öffentliche Begegnungsstätte werden Umbaumaßnahmen, besonders im Bereich Türen, notwendig. Somit greifen die im Dezember durch die Hamburgische Bürgerschaft in § 7 Absatz 1 im HmbBGG beschlossenen Änderungen, und seitens der GMH, als städtisches Unternehmen, ist bei den geplanten Umbauten Barrierefreiheit herzustellen. Das bedeutet, es sind elektrische Türöffner mit vorzusehen. Nur so ist es Rollstuhlfahrern möglich, wie im HmbBGG vorgesehen, diese Begegnungsstätte ohne fremde Hilfe zu erreichen. Weiter ist im Zuge dieser Umbauten der mechanische Verschluss der Toilettentür im Erdgeschoss zu entfernen, da dieser behinderte Menschen in die Toilette drückt und das Verlassen nahezu unmöglich macht“, so SPD und Grüne in einen Antrag, der von der Bezirksversammlung angenommen wurde.
Weiterhin forderten die Koalitionspartner, dass im und im Umfeld des BGZ Defizite bei der Barrierefreiheit für Sehbehinderte durch GMH in Abstimmung mit der Behinderten Arbeitsgemeinschaft Harburg e.V. ebenfalls sofort abzustellen seien.
SPD und Grüne machten deutlich, dass sie bei diesem Antrag keine Abstriche dulden: „Die Verwaltung wird angehalten, GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH aufzufordern, bei ihren geplanten Umbauten im BGZ die beschlossenen Änderungen im HmbBGG im vollen Umfang umzusetzen und Barrierefreiheit herzustellen. Dabei dürfen finanzielle Erwägungen keine Rolle spielen. Nötigenfalls ist durch die Verwaltung die Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen in Hamburg einzubinden.“
Die Finanzbehörde reagierte indes gelassen auf den SPD/Grünen-Antrag. „Das Bürgerzentrum Neugraben wurde als öffentlicher Gebäudekomplex barrierefrei errichtet. Die Einrichtungen des BGZ Neugraben verfügen über barrierefreie Zugänge mit elektrischen Eingangstüren, Aufzügen in allen Gebäudeteilen und barrierefreien Sanitäreinrichtungen. Bereits während der Planung und Errichtung des BGZ Neugraben war die in Rede stehende Erdgeschossfläche als öffentliche, sogenannte “Gastro-Fläche“, vorgesehen. In den vergangenen Jahren diente sie der IBA als Fläche für Ausstellungen und Informationen zu den Neubaugebieten und der Quartiersentwicklung. Die Nachvermietung an das KulturHaus erfolgte für die Nutzung als Kultur Café JOLA ohne bauliche Veränderungen. Lediglich im Bereich der Ausstattung wurden unter anderem ein Tresen und eine mobile Bühne eingebracht und die vorhandene Lüftungsanlage in der Küche ertüchtigt. Es handelt sich nicht um einen Neu-, Um- oder Erweiterungsbau, insofern besteht hier Bestandschutz und die Herstellung der Barrierefreiheit für diesen Raum ist nicht verbindlich vorgeschrieben.“
Die Ausstattung des Cafés, so die Finanzbehörde weiter, mit automatisch öffnenden Türen stelle eine zusätzliche Leistung, über die Anforderung der DIN 18040-1 hinaus, dar. GMH | Gebäudemanagement Hamburg wird daher zusätzlich anfallende Kosten ermitteln und kurzfristig mit dem Bezirksamt Harburg eine mögliche Kostenübernahme klären.
Bezüglich des taktilen Leitsystems sei anzumerken, dass im Zuge der Umgestaltung des nördlichen Bahnhofsvorplatzes durch die IBA auch der Oberbelag erneuert wird. Hierbei Barrierefreiheit ist die Herstellung eines taktilen Leitsystems bis an das BGZ (Aufgang zur CU-Arena) vorgesehen, erklärte die Behörde.