Emirates bestätigt Auftrag über bis zu 36 weitere A380

Emirates bestätigt Auftrag über bis zu 36 weitere A380

Klage gegen Startbahnverlängerung abgewiesen

Emirates und Airbus haben eine frühere Grundsatzvereinbarung bestätigt und einen Vertrag über 20 A380 mit Optionen für weitere 16 A380 unterzeichnet, die zu einem späteren Zeitpunkt bestätigt werden. Der Auftragswert für die 36 Flugzeuge beträgt 16 Milliarden US-Dollar nach den neuesten Listenpreisen. Die Flugzeuge sollen bereits ab 2020 ausgeliefert werden.
Mehr als 200 Millionen Passagiere konnten bisher den Komfort an Bord einer A380 genießen. Alle zwei Minuten startet oder landet eine A380 auf einem der 240 Flughäfen weltweit. Bis heute wurden 222 A380 an 13 Airlines ausgeliefert. Ohne die Bestellung von Emirates wäre die A380-Produktion in absehbarer Zeit wegen fehlender Nachfrage eingestellt worden.
Das Verwaltungsgericht hat indessen mit seinem am Montag veröffentlichtem Urteil (15 K 6234/17) die Klage einer Eigentümergemeinschaft gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 29. April 2004, der die Verlängerung der Start- und Landebahn des Werksflugplatzes von Airbus in Finkenwerder in Richtung Neuenfelde zum Gegenstand hat, abgewiesen.
In einer Erkklärung der Pressestelle der Verwaltungsgerichte heißt es: „Die zehn Kläger hatten im Jahr 2000 gemeinsam mit weiteren Miteigentümern ein 100 Quadratmeter großes, bei Erwerb zum Obstanbau genutztes Grundstück, erworben. Der Planfeststellungsbeschluss vom April 2004 sieht eine Enteignung des Grundstücks vor. Im Sommer 2004 wurden auf etwa 1 Quadratmeter des Grundstücks zu Messzwecken mehrere Gefäße mit so genannten „Zeigerpflanzen“ zur Messung von Schadstoffbelastungen aufgestellt. Die im Herbst 2004 von diesen Pflanzen genommenen Proben wurden zunächst konserviert und einige Jahre später vernichtet. Weitere Proben wurden nicht genommen. Den nach Klagerhebung u.a. von den jetzigen Klägern begehrten einstweiligen Rechtsschutz lehnte das Hamburgische Oberverwaltungsgericht im August 2004 ab. In der Folgezeit wurde der Planfeststellungsbeschluss mehrfach ergänzt. Auch der hiergegen begehrte einstweilige Rechtsschutz der Kläger wurde im Jahr 2006 abgelehnt. Im weiteren Verlauf erfolgte sodann die Verlängerung der Start- und Landebahn. Die über mehrere Jahre geführten Vergleichsverhandlungen u.a. mit den Klägern konnten nicht erfolgreich abgeschlossen werden.“