Das ist für mich Kleinkrämerei

„Das ist für mich Kleinkrämerei!“

Bezirk fordert Freihaltung von Feuerwehreinfahrt

Seit rund elf Jahren wohnt das Ehepaar Erich und Sylvia Heinz in einer Parterre-Wohnung im Wümmeweg. Ihre Terrasse haben die Bürger mit viel Liebe angelegt. Damit sie vor ungebetenen Blicken und vor Wind geschützt sind, friedet eine anderhalb Meter hohe Koniferenhecke die Fläche ein. Man fühle sich hier wohl, betont Erich Heinz.

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Erich Heinz ist bereit, die Hälfte seiner Hecke zu entfernen.

 

Alles schien in bester Ordnung zu sein, bis ein Brief der SAGA ins Haus flatterte. In diesem wird das Ehepaar von der SAGA aufgefordert, alle Pflanzen, die in die unmittelbar vor der Terrasse angrenzende Feuerwehraufstellfläche hineinragten, zu entfernen. Laut behördlicher Aufforderung, so die SAGA, müsse bis zum 27. Oktober diese Anordnung des Bezirksamtes Harburg umgesetzt werden. Letztere hatte am 6. Oktober der SAGA-Geschäftsstelle Süderelbe mitgeteilt, dass die Bauaufsichtsbehörde  im Rahmen einer Ortsbesichtigung am 30. September aufgrund einer Mitteilung der Feuerwehr (Feuer- und Rettungswache Süderelbe) den angeblichen Missstand festgestellt hätte.
Konsequenz: „Gemäß §3 Absatz 1 Hamburgische Bauordnung (HBauO) besteht ein öffentliches Interesse an der Instandsetzung der Feuerwehraufstellfläche, da der Rettungsweg für einen Teil der Wohnungen nur auf dieser Gebäudeseite durch die Anleiterbarkeit mittels Hubrettungsfahrzeugen der Feuerwehr gegeben ist (§ 31 Absatz 2 HBauO).

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Die Feuerwehreinfahrt im Wümmeweg soll laut Bezirksamt von störenden Bäumen und Sträuchern befreit werden

 

Zur Wiederherstellung ordnungsgemäßer Zustände beabsichtigt die Bauaufsichtsbehörde eine gebührenpflichtige Anordnung mit folgendem Inhalt zu erlassen (§58 Abs.1 (HBauO):
Der unter Punkt 1 genannte Mangel ist unverzüglich zu beheben. Die Feuerwehraufstellfläche ist entsprechend ihrer Zweckbestimmung und der Genehmigung aus dem Jahr 1984 wieder herzurichten und dauerhaft zu erhalten“, so die Abteilung Bauprüfung.
Erich Heinz habe versucht, die SAGA telefonisch zu erreichen, es sei aber nur der Anrufbeantworter  gelaufen. Dort habe er sein Problem mitgeteilt. Er habe um Rückruf gebeten, gemeldet habe sich jedoch niemand, so Erich Heinz. Der frühere Betonfahrer weist energisch darauf hin, dass die vom Gesetz her vorgeschriebene Breite von drei Metern für Feuerwehreinfahrten gegeben sei. Auf Höhe seiner Wohnung würden die von der Verwaltung in die Erde getriebenen Pflöcke, die den genauen Verlauf der Feuerwehreinfahrt markieren, mitten in seiner Hecke stehen.
Damit alles rechtens sei, würde er die Hälfte der Hecke, die er vor sieben Jahren anlegte, wegnehmen – mehr aber auch nicht. Erich Heinz: „Ich beuge mich nicht wegen der Hecke. Das ist für mich alles Kleinkrämerei!“  Seinen guten Willen habe er ebenfalls gezeigt, als vor Kurzem eine von der SAGA beauftragte Firma seine Weide und einen baumähnlichen Strauch roden durften.
Erich Heinz habe damit keine Probleme gehabt. Der 66-jährige Rentner kritisiert, dass das Bezirksamt sein  Augenmerk lieber auf die Einhaltung des Parkverbotes vor der Feuerwehrzufahrt legen sollte. Dort würden oft verbotenerweise Fahrzeuge stehen und niemand von der Behörde schreite ein. Auch moniert Erich Heinz den falschen Standort des Schildes „Feuerwehreinfahrt“. Überdies wäre vor der Feuerwehreinfahrt auf dem Boden keine Schraffierung vorhanden.  Zudem sei der Kantstein nicht abgesenkt, wie es bei anderer Feuerwehreinfahrten der Fall wäre, listet Erich Heinz  mehrere Aspekte auf.
Der RUF kontaktierte die Pressestelle des Bezirksamtes Harburg zum Fall. Pressesprecherin  Anna Pilas wies darauf hin,  dass in den Schreiben der Bauprüfabteilung und der SAGA nicht die Rodung der Hecke, sondern lediglich das Entfernen der hineinragenden Äste verlangt wird.
„Wie bereits die SAGA dem Anwohner mitgeteilt hat, müssen alle Pflanzen, die in den Bereich der Feuerwehraufstellfläche hineinragen, entfernt werden. Das Bauprüfamt hat am 06.10.2016 lediglich die Anhörung erlassen, dass eine Anordnung erfolgen soll, die besagt, dass die Feuerwehraufstellfläche wieder nutzbar gemacht werden muss. Wie dies geschehen soll, wird nicht vorgeschrieben oder weiter ausgeführt. Es ist vollkommen ausreichend, wenn die darüber wuchernden Sträucher bis zur Grenzmarkierung entfernt werden. Es muss nicht die gesamte Hecke abgetragen werden.“