Wer trägt die Verantwortung?

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Wer trägt die Verantwortung?
Interessante Details zu Sportstätten in Süderelbe

Sportstätten sind wesentliche Elemente bezirklicher Infrastruktur und tragen zur Attraktivität eines Standorts bei. Darüber hinaus bieten sie über die Teilnahme an vereinssportlichen Aktivitäten eine Basis für gesellschaftliche Identifikation mit Verein und Region. Der Unterhalt und die Bewirtschaftung kann dabei auf unterschiedliche Art erfolgen. So kann dies in alleiniger Verantwortung des Bezirks, aber auch in alleiniger Verantwortung eines Vereins erfolgen. Zwischen diesen beiden Reinformen sind viele Misch– und Kooperationsformen denkbar. Verschiedene Modelle sind bereits im Bezirk umgesetzt bzw. befinden sich in der Vorbereitung.
So hat die Hausbruch-Neugrabener Turnerschaft (HNT) die Sportstätten am Opferberg in die Verwaltung übernommen und dortige Sportflächen zum Teil aus eigenen Mitteln erworben, der FTSV Altenwerder von 1918 e.V. hat die Sportanlage Jägerhof zeitweilig bewirtschaftet und inzwischen wieder an den Bezirk zurückgegeben, und der TV Fischbek von 1921 e.V. soll die künftig instandgesetzte (derzeit jedoch wegen versäumter bestandssichernder Arbeiten gesperrte) Uwe-Seeler-Halle bewirtschaften. Diese drei Harburger Traditionsvereine in Süderelbe wollen bzw. wollten damit wesentlich zum Erhalt der Sportinfrastruktur beitragen. Dabei darf es jedoch laut SPD nicht geschehen, dass Vereine an die Kapazitäten ihrer Leistungsfähigkeit geraten. „Die Verwaltung von Sportstätten benötige sowohl Erfahrung als auch Strukturen, die im Ehrenamt oftmals nicht oder nur unter hohem individuellen Aufwand geschaffen werden können. Eine hauptamtliche Struktur, wie sie im bezirklichen Sportstättenmanagement – aber auch zum Teil in regionalen Großvereinenvorhanden ist, scheint für ein gelingendes und langfristiges Bewirtschaftungskonzept wesentlich zu sein. Ziel muss es sein, ein nachhaltiges und attraktives Sportstättenangebot für alle Menschen im Bezirk zu gewährleisten, bei dem zudem auf kosteneffiziente Strukturen geachtet wird, ohne dass es die beteiligten Vereine in personelle oder wirtschaftliche Problemlagen bringt“, machte die SPD im Vorlauf ihrer Anfrage deutlich. Vor diesem Hintergrund wollten die Genossen auch für Süderelbe unter anderem wissen:„Welche öffentlichen Sportstätten befinden sich in welcher Lage im Bezirk? In welcher Art der Bewirtschaftung befinden sich diese aktuell? Auf welche Art hat die Übertragung der Bewirtschaftung stattgefunden? Welche Sportstätten befanden sich in einer (Teil-)Bewirtschaftung durch einen Verein und werden inzwischen wieder anders bewirtschaftet?
Das Bezirksamt Harburg nahm zu der Anfrage der SPD-Fraktion wie folgt Stellung. Nur auf Süderelbe bezogen liefen die folgenden staatlichen Sportanlagen und Schulsportstätten unter bezirklicher Regie: Arp-Schnitger-Stieg 19 (Neuenfelde), Cuxhavener Straße 271a („Opferberg“, Neugraben-Fischbek), Fischbeker Heideweg („Schutzhütte“ Neugraben-Fischbek), Kiesbarg (Neugraben-Fischbek), Moorburger Elbdeich 257a (Moorburg) und Talweg 1 („Jägerhof“ Hausbruch). Bezirkliche Sporthallen und Schwimmhallen seien demnach: Moorburger Elbdeich 249 (Einfeldhalle), Uwe-Seeler-Halle in Neugraben/Fischbek, Freibad Neugraben, Neuwiedenthaler Straße 1. Die Sportanlage Opferberg wird durch die HNT bewirtschaftet. Die Anlagen Arp-Schnitger-Stieg, Kiesbarg und Moorburger Elbdeich werden durch Sportvereine betreut, die Bewirtschaftung übernehme der Bezirk. Das Freibad Neugraben wird durch die Bäderland GmbH bewirtschaftet, so der Bezirk.
Die HNT-Anlage Opferberg wäre im Rahmen eines Überlassungsvertrags an Sportvereine zur Bewirtschaftung überlassen worden. Die HNT erhalte vertragsgemäß eine Betriebs- und Personalkostenerstattung. Das Freibad Neugraben bewirtschafte Bäderland Hamburg wieder seit der Saison 2013. Bäderland stelle für jede neue Saison einen Zuwendungsantrag, für die Saison 2017 beliefe sich die Summe auf 90.000 Euro. Die Bezirksversammlung habe in den vergangenen Jahren der Verwendung der Sondermittel und/ oder dem Quartiersfonds für den Betrieb des Freibads beschlossen. Für den Bezirk habe das Fachamt Sozialraummanagement die Überlassungen verantwortlich betrieben, listete der Bezirk auf.
Die Anlage Talweg wird mittlerweile wieder durch den Bezirk bewirtschaftet, da der Verein den Überlassungsvertrag gekündigt habe. Dem Bezirk seien durch diesen Vorgang keine zusätzlichen Kosten entstanden, versichert der Bezirk. Laut diesem seien die Anlagen vollumfänglich nutzbar. Für die Bezirklichen Sportanlagen wären nicht alle Kosten ermittelbar. Die Kosten für den Grünschnitt seien im fraglichen Zeitraum nur insgesamt erfasst und den einzelnen Sportanlagen nicht zuzuordnen. Die HNT-Anlage Opferberg würde im Bereich Wasser und Gas durch die Schule versorgt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden nicht die individuellen Personalkosten angegeben, sondern die ermittelten Daten aufgrund der jeweils gültigen Personalkostentabelle (PKT) bzw. Personalverrechnungssätze (PKV). Die Bewirtschaftungskosten für die Anlage Opferberg würden demnach bei 2.951,62 Euro, die Personalkosten bei 36.333 Euro im Jahr liegen. Für die Anlage Talweg würden sich die Bewirtschaftungskosten auf 7.901 Euro/Jahr, die Personalkosten:39.802 Euro/Jahr belaufen. Gemäß Überlassungsvertrag würde der HNT für ihre Anlage Opferberg Zuschüsse von 18.988 Euro/Jahr für die Bewirtschaftung und für das Personal in Höhe von 23.840 Euro/Jahr erhalten. Der FTSV Altenwerder von 1918 e.V. habe (im Überlassungszeitraum 01.10.2015 – 30.09.2017) habe Zuschüsse von 17.367 Euro/Jahr für die Bewirtschaftung und 22.240 Euro/Jahr für das Personal zugewiesen bekommen, erklärt der Bezirk.