Vogelkamp Neugraben: Vermarktung gestartet

Seit dem 28. September geht die Vermarktung von 45 Grundstücken im Bauabschnitt IIIb über die Bühne. Foto: mk

Neue Grundstücksangebote
Vogelkamp Neugraben: Vermarktung gestartet

(mk) Neugraben. Die IBA erreichen immer wieder Nachfragen zu neuen Grundstücksangeboten im Neubaugebiet Vogelkamp Neugraben. Die Bauabschnitte II und IIIa erfreuten sich großer Beliebtheit. Seit dem 28. September geht nun die Vermarktung von 45 Grundstücken im Bauabschnitt IIIb über die Bühne. In diesem Newsletter stellen wir das gesamte Bewerbungs-und Vergabeverfahren noch einmal ausführlich für Sie vor. Wir freuen uns auf die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner im Vogelkamp Neugraben. Die Vergabe der Grundstücke startete am 28. September 2017 um 12 Uhr. Auf der Homepage finden potenzielle Häuslebauer die zur Auswahl stehenden Grundstücke Vogelkamp Neugraben mit allen relevanten Informationen (Exposés) sowie die Bewerbungsunterlagen zum Download bzw. als Onlineformular.
Wichtige, entscheidungsrelevante Detailinformationen sind den jeweiligen Grundstücksexposés zu entnehmen. Interessierte Bürger können sich in Ruhe die in ihren Augen drei schönsten Grundstücke aussuchen und sollen diese nach Rangfolge auf dem Bewerbungsformular notieren. „Hier geben Sie auch an, welchen Entwurf Sie auf dem jeweiligen Grundstück realisieren möchten. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Gestaltungsvorgaben nicht jeder Entwurf auf jedem Grundstück zu realisieren ist. Eine Übersicht der grundstücksabhängigen Gestaltungsvorgaben finden Sie im Hauskatalog 2017. Der steht Ihnen zum Download und in gedruckter Fassung im Infopoint zur Verfügung. Fügen Sie Ihrer Bewerbung immer eine aktuelle Finanzierungsvorabzusage Ihrer Bank hinzu (ein Muster finden Sie zum Download auf www.naturverbunden-wohnen.de), die mindestens das Investitionsvolumen abdeckt (Grundstückskaufpreis zzgl. Haus zzgl. 6 % Nebenkosten). Nur mit Finanzierungsvorabzusage – nicht älter als 6 Monate – ist Ihre Bewerbung vollständig“, erklärt die IBA.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen an die IBA Hamburg GmbH, vorzugsweise in digitaler Form per E-Mail oder über das Online-Bewerbungsformular auf unserer Homepage www.naturverbunden-wohnen.de. geschickt werden.
„Grundsätzlich gilt: Die Zuschläge werden nach Eingangszeit vergeben (Maildatum mit minutengenauer Uhrzeit/Eingangsstempel minutengenau). Nur vollständige Bewerbungen können berücksichtigt werden, bei unvollständigen Bewerbungen muss eine neue Bewerbung eingereicht werden, der Listenplatz geht verloren. Bitte beachten Sie, dass Mehrfachbewerbungen nicht möglich sind und jede neue Bewerbung die vorherige ersetzt. Bewerbungen, die vor dem 28. September vor Punkt 12 Uhr eingehen, werden nicht berücksichtigt. Sollten zeitgleiche Bewerbungen auf das gleiche Grundstück eingehen, wird ausgelost“, heißt es in einer IBA-Presse-Mitteilung.
Bei persönlicher Abgabe im Infopoint, BGZ Süderelbe (Am Johannisland 2, 21147 Hamburg) ist der früheste Eingangsstempel 12 Uhr. Dies gilt für alle, die am 28. September um Punkt 12 Uhr vor Ort gewesen sind (hier wird keine Reihenfolge für die Wartenden vergeben). Alle Bewerbungen, die am 28. September bei der Briefkastenleerung vorlagen, erhalten den Poststempel des nächsten Tages. Alle Bewerbungen, die vor dem 28. September per Post eingegangen seien, würden nicht berücksichtigt, so die IBA.
„Sollte Ihr Wunschgrundstück mit der Priorität 1 schon vergeben sein, bekommen Sie den Zuschlag für die Priorität 2 oder 3, sofern diese noch verfügbar ist. Bewerben Sie sich mit einem Haus aus unserem Hauskatalog, erhalten Sie ein Reservierungsangebot für das von Ihnen gewählte, noch verfügbare Grundstück. Bei Bewerbung mit einem individuellen Architektenentwurf gilt das Reservierungsangebot vorbehaltlich der Zustimmung des Gestaltungsbeirats. Sie erhalten in diesen Fällen von uns eine entsprechende Eingangsbestätigung. Bei nachträglichen Änderungen (z. B. Grundstückstausch) muss die Bewerbung neu eingereicht werden und es wird ein neues Eingangsdatum vergeben“, erläutert die IBA.
Der Hausentwurf darf einmalig bis spätestens drei Monate nach Eingang der Bewerbung geändert werden. „Wurde ein eigener Hausentwurf gewählt, so müssen die Planungsunterlagen spätestens zwei Monate nach Bewerbungseingang eingereicht werden. Ein nachträglicher Grundstückstausch ist nicht möglich. In diesem Fall ist es notwendig, eine neue Bewerbung einzureichen“, erklärt die IBA.
Mit dem Reservierungsangebot hätten Bau-Interessierte die Möglichkeit, ihr Wunschgrundstück für den Zeitraum von einem Jahr bis zum Kaufvertrag gegen eine Gebühr von 3.000 Euro brutto zu reservieren. Diese Gebühr sei nicht übertragbar und wird später nach Kaufpreiszahlung erstattet. Die Reservierungszeit gebe den Häuslebauern die Gelegenheit, ihre endgültige Finanzierung zu klären und die Entwurfsplanung zu konkretisieren, um die Genehmigung des Gestaltungsbeirats, der IBA Hamburg GmbH sowie der zuständigen Behörden einzuholen.Die Kaufvertragsunterzeichnung erfolgt frühestens nach Vorlage der endgültigen Finanzierungsbestätigung sowie des genehmigten Bauantrages, betont die IBA.