Keine Verlegung des Standortes.
Depotcontainer in Bissingstraße bleibt.
An der Bissingstraße 15 befinden sich auf einem Seitenstreifen Depotcontainer (Altglas/Papier). Die Lage sei laut Aussage der fraktionslosen SPD-Bezirksabgeordneten in der Bezirksversammlung aus mehreren Gründen problematisch: Die Straße sei an dieser Stelle schlecht einsehbar und abends unzureichend beleuchtet. Diese Bedingungen begünstigen illegale Müllablagerungen und führen zu einer zunehmenden Fehlnutzung der Fläche als wilde Sperrmüllkippe. Die Situation stelle eine dauerhafte Belastung für das Wohnumfeld und das Straßenbild dar. Die SPD-Politiker weisen auf eine mögliche Alternative hin:In der Bissingstraße gebe es auf Höhe der Hausnummer 49 bereits einen weiteren Containerstandort, der deutlich besser einsehbar sei und bisher kaum Probleme mit illegaler Ablagerung zeige. Eine Verlagerung der Depotcontainer von Nr. 15 dorthin ggf. mit einer Erweiterung des dortigen Standorts wäre aus ordnungspolitischer und praktischer Sicht sinnvoll und zielführend, so die fraktionslosen Genossen.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) erteilte diesem Vorschlag eine Absage. Die SRH spreche sich gegen eine Aufgabe des Depotcontainerstandplatzes in der Bissingstraße 15 aus, da alle Depotcontainer bei regelmäßiger Leerung (Papier, Pappe, Kartonage (PPK) 2-mal pro Woche, Altglas alle 2 Wochen) eine Auslastung zwischen 80 und 100% aufweisen.
Die BUKEA und die SRH wollen allen Bürgern eine haushaltsnahe Entsorgungsmöglichkeit für ihre getrennt gesammelten Abfälle anbieten, um zu verhindern, dass diese im Restmüll entsorgt würden. Aus diesem Grund sei dieser Standort wichtig für die umliegenden Anwohner. Der Standort wird engmaschig von WasteWatcher+ kontrolliert, um Beistellungen entgegenzuwirken, so die BUKEA.
Eine Verlegung des besagten Depotcontainerstandortes an den Standort Buxtehuder Straße 71/Ecke Bissingstraße sei nicht möglich, da an diesem Standort kein ausreichender Platz für zusätzliche Depotcontainer vorhanden sei. Unter anderem müssen Verteilerkästen und Liftfasssäulen freigehalten werden sowie der Gehweg uneingeschränkt begehbar sein, argumentiert die BUKEA .

