
A26-Ost vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Mündliche Verhandlung in Leipzig.
Es dürfte wohl das erste Mal gewesen sein, dass ein Thema des Dorfes Moorburg auf Bundesebene vor einem höchsten Gericht Gegenstand einer Verhandlung war. Am 30. September wurden die Klagen der Naturschutzverbände NABU und BUND vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt. Das Urteil soll bereits Mitte nächster Woche verkündet werden. Gegenstand der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der A26-Ost waren diverse naturschutzrelevante Aspekte. So fehlte gemäß Aussage der Umweltschutz-Verbände die wasserrechtliche Konkretisierung beim Autobahnbau. Die Stadt Hamburg verwies hier auf die Ausführungsplanung, deren Details die grundsätzliche Planfeststellung überfordern würden. Zum Artenschutz wurden seitens NABU und BUND die angeblich mangelnden Maßnahmen für den Wachtelkönig und die Lerche ins Feld geführt. Beim Moorfrosch wurde detailliert über dessen Lebensraum gestritten. Dabei kamen auch die für die örtliche Bevölkerung sichtbaren Schutzmaßnahmen (Plastikzäune) zur Sprache, die im Sommer zum Teil durch Unbekannte beschädigt worden waren. Brisant wurde es beim Thema Klimaschutz, bei dem sich die Gutachter kontrovers und mit Leidenschaft ihre wissenschaftlichen Erkenntnisse über den CO2-Ausstoß freigesetzter Torfmassen „um die Ohren gehauen“ haben.
NABU und BUND wurden prominent vom wohl bedeutendsten Juristen in Sachen Naturschutzrecht vertreten: dem in Harburg wohnhaften Rechtsanwalt Rüdiger Nebelsiek. Der gut informierte Senat des Gerichts führte souverän durch das schwierige Thema. Unter den Zuhörern befanden sich einige Ortsvertreter aus Moorburg und Wilhelmsburg. Vor dem Gerichtgebäude hatten sich Mitglieder der Naturschutzverbände für die Presse demonstrativ aufgestellt.
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