Keine Hundeauslauffläche.
Antrag von SPD fiel durch.
Der Königswiesen-Park im Neubaugebiet Vogelkamp ist eine beliebte Freizeitanlage. Ausgestattet ist der Park mit vielerlei Sportgeräten und einem Spielplatz. Der Park wird, obwohl verboten, auch von vielen Hundebesitzern (mangels Alternativen) widerrechtlich als Hundefreilauffläche genutzt. Leider gehen von diesen Hunden Verschmutzungen aus, welche häufig nicht beseitigt werden und zu Belästigungen der anderen Nutzer des Parks führen. Um den Hundebesitzern eine Alternative aufzuzeigen, könnte es deshalb sinnvoll sein, eine Hundefreilauffläche im Königswiesen-Park auszuweisen, auf der sich Hunde austoben können, schlug die SPD in einem Antrag vor.
Die Verwaltung sollte prüfen, ob und wo im Königswiesen-Park eine angemessen große, eingezäunte Hundefreilauffläche mit Kotbeutelspender und Mülleimer ausgewiesen werden könnte, wie hoch die Kosten für Einrichtung und Unterhaltung wären, wer diese Kosten tragen könnte und ob eine solche Fläche an diesem Standort verträglich wäre (etwa in Bezug auf Lärm und zusätzlichen Verkehr). Ebenso seien alternative Standorte zu ermitteln, um dem Anspruch auf ortsnahe Erreichbarkeit (2-km-Regel) nachkommen zu können. Der Regionalausschuss Süderelbe sei über die Ergebnisse der Prüfungen zu informieren und an ggf. erfolgenden Standortentscheidungen frühzeitig zu beteiligen, so die Genossen.
Deren Anliegen wurde vom Bezirksamt Harburg glatt abgelehnt. Ausgestattet sei der Park mit einem breiten Sportband, einem Spielplatz sowie Freiflächen zum Lagern, Picknicken, Ballspielen, etc. Zudem gebe es eine potenzielle Veranstaltungsfläche gegenüber des Bürgerhauses, die freizuhalten sei. Eine ausreichend große eingezäunte Hundeauslauffläche sei in der Grünanlage Königswiesen-Park nicht realisierbar. Zum einen wäre die Parkfläche ohnehin schon einem hohen Nutzerdruck aus dem Wohngebiet sowie überregional unterlegen und des Weiteren seien laut der bestehenden gängigen „2-km-Regel“ zwei alternative Hundeauslaufflächen im erreichbaren Abstand vorhanden, erklärte das Bezirksamt.
Es handele sich um eingezäunte Flächen am Rehrstieg und in der Kiesgrube Kiesbarg. Zudem sei im angrenzenden Neu Wulmstorf (Am Hellbergweg e.V.) ebenfalls eine Hundeauslauffläche als Ausweichmöglichkeit vorhanden, so das Bezirksamt.
Zudem wird auf die Zunahme des Lärmpegels und die Beeinträchtigung der Weitläufikeit der Anlage verwiesen.
„Abschließend ist auf die nicht unerhebliche Lärmentstehung auf einer Freifläche für tollende Hunde hinzuweisen. Die Toleranz der Anwohner:innen, weitere Lärmquellen zu dem ohnehin schon vorhandenen Lärmpegel durch die Sport -u. Spielangebote zu akzeptieren, erscheint hier den Rahmen des Zumutbaren zu überschreiten. Die Besonderheit dieser Parkanlage besteht auch in der Großzügigkeit der Freiflächen. Diese war eines der Hauptelemente, weshalb der damalige Architekturentwurf durch ein Preisgericht den Zuschlag bekam. Ein großräumig eingezäunter Bereich stünde auch der hohen gestalterischen Qualität dieser Parkanlage entgegen“, argumentierte das Bezirksamt.
