Standorte würden nur gemäß StVO zugelassenen.
Behörde nennt Kriterien für E-cars-Parkflächen.
Im Bezirk Harburg werden immer mehr Parkplätze für elektrisch betriebene Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen eingerichtet. Diese Parkplätze stehen konventionell betriebenen Fahrzeugen damit nicht mehr zur Verfügung. Der Parkdruck, gerade im Innenstadtgebiet, sei aber unverändert stark, warnte die CDU vor Wochen.
In Harburg habe es, Stand 1.1.2025, 1.867 E-Pkw und 5.545 Hybrid-Pkw (vgl. Senatsdrucksache 23/118, Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein; Kraftfahrt-Bundesamt) gegeben, führte die CDU als Beleg an.
Um die Akzeptanz in der Fahrzeughalter-Gruppe konventionell betriebener Pkw für diese Maßnahmen zu erhöhen, könnte Transparenz bei der Festlegung neuer Standorte hilfreich sein, meinte die CDU. Um dies Ziel zu erreichen, fragte sie die Verwaltung: „Welche Kriterien werden bei der Festlegung neuer Standorte für E-Parkplätze zugrundegelegt? Haben Anwohner ein Vorschlags- und Mitspracherecht? Werden vorgehaltene Standorte mit wenig frequentierten Ladevorgängen infrage gestellt? Wenn ja, mit welchen Konsequenzen (Attraktivitätssteigerung, Rückbau)? Wenn nein, warum nicht? Wer kontrolliert die Parkberechtigung und die Einhaltung der Lade- bzw. Parkzeiten an E-Parkplätzen im Bezirk?“
Das Bezirksamt Harburg erläuterte, dass die Einrichtung von E-Ladesäulen durch die Wirtschaftsbehörde erfolge. Bei der Standortsuche sei das Bezirksamt Harburg nicht beteiligt. Die Festlegung neuer Ladesäulen-Standorte erfolge mittlerweile durch Konzessionsvergabe, gesteuert durch die Fachbehörde BWI.
Die BWI führe dabei eine grundlegende Vorprüfung der vom Konzessionsnehmer vorgeschlagenen Standorte durch, wobei insbesondere darauf geachtet wird, ob der angedachte Standort sich auch in einem zugelassenen Suchraum befinde und das zulässige Kontingent noch nicht überschritten sei. Darüber hinaus wird auf die Einhaltung der vertraglichen Anforderungen geachtet. Weitergehende Details seien hier nicht bekannt und müssten direkt bei der Fachbehörde angefragt werden. Mit erfolgreicher Vorprüfung erteile die BWI eine Freigabe zum Standort und anschließend wird der Sondernutzungsantrag beim Bezirksamt gestellt und die wegerechtliche Prüfung eingeleitet. Das Bezirksamt genehmige Standorte grundsätzlich nur auf gemäß StVO zugelassenen Parkplatzflächen. Bei der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis nach § 19 Hamburgisches Wegegesetz würden folgende Kritieren insbesondere geprüft: 1. die Sicherheit des Verkehrs nicht eingeschränkt und die Leichtigkeit des Verkehrs nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt wird, 2. der Gemeingebrauch entweder nicht unverhältnismäßig eingeschränkt oder nicht für unverhältnismäßige Dauer ausgeschlossen wird und 3. insbesondere Wegebestandteile, Maßnahmen der Wegebaulast, die Umgebung oder die Umwelt, städtebauliche oder sonstige öffentliche Belange einschließlich der Erzielung von öffentlichen Einnahmen aufgrund der Wegenutzung und die öffentlichen oder privaten Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt werden.
Im bezirklichen Sondernutzungsverfahren seien durch das Hamburgische Wegegesetz keine Vorschlags- und Mitspracherechte von Anwohnern bzw. Bürgern vorgesehen. „Ob Anwohner Vorschläge an die Fachbehörde richten können und inwiefern diese bei der Standortsteuerung berücksichtigt werden, dazu liegen keine Erkenntnisse vor“, erklärte das Bezirksamt.
Seitens des Bezirksamtes finde nach Erteilung der Sondernutzungserlaubnis keine Überprüfung statt, wie welcher Standort frequentiert wird, da dies wegerechtlich kein Prüferfordernis darstelle. Ob die Fachbehörde im Zuge der konzessionsrechtlichen Vergabe eine entsprechende Überprüfung durchführe, müsste direkt bei der Fachbehörde erfragt werden. Bis dato habe es zumindest nach Kenntnisstand des Bezirksamtes keinen Fall eines Rückbaus wegen niedriger Ladefrequenz gegeben, so das Bezirksamt.
Die Kontrolle der Nutzung der Säulen liege nicht in der Zuständigkeit des Bezirksamts Harburg. Die Kontrollen obliegen den örtlich zuständigen Polizeidenststellen und dem LBV-Parkraummanagement, stellte das Bezirksamt fest.
