Vorgezogene Einzelmaßnahme nicht sinnvoll

W. Marsand -Bisweilen sei die Beschilderung der Veloroute 10 so SPD und Grüne schlecht nachvollziehbar. Eine geforderte provisorische Beschilderung lehnt die zuständige Behörde aber ab

Vorgezogene Einzelmaßnahme nicht sinnvoll.

Veloroute10: Behörde lehnt provisorische Beschilderung ab.

Die neue Veloroute 10 zwischen Neugraben und Bostelbek ist in weiten Bereichen gut ausgebaut und befahrbar. Allerdings sei sie gerade im Raum Neuwiedenthal zum Teil nicht immer gut nachzuvollziehen, weil die Ausschilderung erst nach Abschluss der Gesamtstrecke erfolgen soll. Da dafür unter anderem noch aufwendige Bahnquerungen geplant und gebaut werden müssen, wäre eine Fertigstellung bislang nicht absehbar. Um den Radverkehr attraktiver zu gestalten, sollte daher eine zumindest provisorische Beschilderung erfolgen, hatten SPD und Grüne in einem Antrag gefordert. „In Richtung Osten müsste am Rehrstieg sehr kurzfristig und auch während der Bauphase eine angemessene Lösung Richtung Striepenweg gefunden werden. Radfahrerinnen und -fahrer, die hier legal unterwegs sind, müssen eigentlich nach Süden zur B73 fahren. Das ist für den Radverkehr nicht attraktiv“, kritisierten die Parteien.
Vor diesem Hintergrund wurde die Bezirksverwaltung gebeten, dass die Veloroute 10 zwischen Neugraben und Bostelbek zumindest provisorisch ausgeschildert wird. Dabei reicht zunächst eine Wegweisung mit Pfeilen (z. B. rote Pfeile mit Fahrradsymbol) aus, sodass die Strecke gut nachzuvollziehen sei. Weiterhin ging an den Vorsitzenden der Bezirksversammlung die Aufforderung, „sich bei der BVM und BIS dafür einzusetzen, dass am Rehrstieg (nördlich der Bahnunterführung bis zum Striepenweg) sehr kurzfristig und auch während der Bauphase eine angemessene Lösung für den Radverkehr in Richtung Norden gefunden wird“.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) kam nur teilweise dem Ansinnen von Rot-Grün entgegen. Es sei beabsichtigt, das gesamte Veloroutennetz noch in dieser Legislatur einheitlich und vollständig zu beschildern. Eine komplette Kennzeichnung der Veloroute 10 zwischen Neugraben und Bostelbek erscheine daher als vorgezogene Einzelmaßnahme nicht sinnvoll. Für den Fall, dass die Gesamtbeschilderung zeitlich vor der Umsetzung der Bahnquerungen liegt, sehe die BVM vor, zunächst eine tatsächlich befahrbare Route auszuschildern und die Wegweisung nach Fertigstellung der Bahnquerungen an die finale Streckenführung anzupassen, erklärte die BVM.
Diese verneinte aber nicht alle Aspekte des Antrages. Aufgrund des nicht immer geradlinigen Verlaufs der aktuellen Streckenführung unterstütze die BVM den Vorschlag der Bezirksversammlung und empfehle dem Bezirksamt, eine provisorische Beschilderung (ähnlich der auf Velorouten üblichen bauzeitlichen Umleitungsbeschilderung: Pfeil, Stadtteil, Veloroute 10) umzusetzen. Die Kosten könnten seitens der BVM über das Bündnis für den Rad- und Fußverkehr getragen werden, teilte die Behörde mit.
Hinsichtlich des Radverkehrs in Richtung Norden verwies die Behörde auf das Bezirksamt. „Die Planung der Verkehrsführung im Bereich der Veloroutenmaßnahme H10.3 (Rehrstieg) während der Bauphase obliegt dem Realisierungsträger – in diesem Fall dem Bezirksamt Harburg. Die bauzeitliche Verkehrsführung im Bereich der Maßnahme H10.3 wird derzeit erarbeitet. Ziel ist es, für alle Verkehrsträger die bestmögliche Lösung zu gewährleisten und den Fuß- und Radverkehr dabei besonders zu berücksichtigen“, erläuterte die BVM zu diesem Punkt.