Unterbringungsmöglichkeiten für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine.
CDU: Welche Einrichtungen und Flächen sind gemeint?.
Aus verschiedenen Drucksachen und Mitteilungen der Bezirksamtsleiterin sei bekannt geworden, „dass die zuständige Fachbehörde Pläne entwickelt, wie auch im Bezirk Harburg an geeigneten Stellen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erforderlichenfalls untergebracht werden können (der Neue RUF berichtete), so der CDU-Fraktionsvorsitzende Ralf-Dieter Fischer. Allerdings habe die Bezirksversammlung bisher keinen zusammenhängenden Bericht zu Prüfung und Mitwirkung erhalten, „obgleich derartige Angaben bereits in Beiräten gemacht worden sind“, so Fischer weiter.
Deshalb beantragt die CDU-Fraktion, dass die Bezirksverwaltung im zuständigen Fachausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion umfassend darüber berichtet, „welche vorhandenen Einrichtungen oder in sonstiger Weise geeigneten Flächen vorsorglich für die etwa erforderliche zeitweilige Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine in Anspruch genommen werden können und sollen.“
Dabei sei auch zu berichten, „in welchem Umfang die Verwaltung zwischenzeitlich Kenntnis von Zusatzvereinbarungen zu Bürgerverträgen erhalten hat, die eine vorübergehende Veränderung der früheren, einschränkenden Bedingungen zur Folge haben könnten.“
