Für Mischlingsrüde Teddy kam jede Hilfe zu spät

Teddy wurde ausgesetzt und hatte leider keine Chance mehr ± sein Zustand war so schlecht dass er von seinen Leiden erlöst werden musste Foto: HTV

Für Mischlingsrüde Teddy kam jede Hilfe zu spät.

Kranker Hund in Stillhorn ausgesetzt.

In der Nacht zu Freitag, 1. April, wurde ein alter Mischlingshund in einem äußerst schlechten Zustand an der Autobahnraststätte Stillhorn gefunden. Der Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. (HTV) bittet die Bevölkerung nun um Mithilfe: Wer kennt diesen Hund beziehungsweise seinen Halter oder hat etwas Verdächtiges beobachtet? Der HTV setzt für Hinweise, die zu den für die Aussetzung verantwortlichen Personen führen, eine Belohnung von 500 Euro aus und erstattet Anzeige gegen Unbekannt.
Eine Autofahrerin hatte den beigefarbenen, kleinen Hund, der auf den Namen Teddy getauft wurde, an der Raststätte Stillhorn in einem Pappkarton gefunden und um 2 Uhr ins Tierheim Süderstraße des HTV gebracht. Der vermutlich mindestens 14 Jahre alte Mischlingsrüde war eiskalt, jammerte vor Schmerzen und war in einem erbärmlichen Zustand: Sein Gesicht war vereitert, die Hinterläufe vermutlich durch Brüche verkrüppelt und schon abgestorben, er hatte aufgrund einer Hauterkrankung schlimme Wunden und war nur schütter behaart. Ein HTV-Tierrettungsfahrer brachte Teddy umgehend in eine Tierklinik. Leider konnte man nichts mehr für den kleinen Kerl tun: Er musste erlöst werden. „Einen so alten Hund in diesem schlechten Zustand in eiskalter Nacht sich selbst zu überlassen, ist mehr als grausam. Vermutlich wollten die Halter sich des Hundes auf diese Weise entledigen. Wir weisen nochmal darauf hin, dass überforderte Menschen ihr Tier rechtzeitig bei uns im Tierheim abgeben können – niemand muss sein altes und krankes Tier einfach aussetzen“, betont die tierärztliche Leitung des HTV, Dr. Urte Inkmann: „Leider war es für Teddy viel zu spät.“
Da der Hund nicht gechippt war, lässt sich der Halter nicht ermitteln. Der HTV bittet daher dringend um Hinweise. Für Angaben, die zur Ergreifung der Täterinnen oder Täter führen, hat der HTV zudem eine Belohnung in Höhe von 500 Euro ausgesetzt. Wer hat in der Nacht zu Freitag, 1. April, an der Autobahnraststätte Stillhorn auffällige Personen oder Handlungen beobachtet? Wem kommt der Hund bekannt vor – oder wer weiß, dass ein entsprechender Hund nicht mehr in seinem Zuhause ist? Augenzeugen wenden sich bitte an die HTV-Tierschutzberatung: montags bis freitags von 10 bis 14 Uhr telefonisch unter der 040 211106-25 oder per E-Mail an tierschutzberatung@hamburger-tierschutzverein.de.
Übrigens: Das Aussetzen eines Tieres stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß Paragraph 18 Abs. 1 Nr. 4 TierSchG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Im Einzelfall, wenn der Tod oder schwere Verletzungen des Tieres durch die Umstände der Aussetzung billigend in Kauf genommen werden oder das Tier durch die Aussetzung und deren Folgen sogar zu Tode kommt, handelt es sich um eine Straftat gem. Paragraph 17 TierSchG. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.