Bundesverkehrswegeplan verfassungswidrig?.
BUND legt Rechtsgutachten vor.
Anlässlich der anstehenden Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vergangene Woche ein von ihm in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zum Bundesverkehrswegeplan vorgelegt. Dieses Gutachten zeige, dass sowohl der Fernstraßenbedarfsplan als auch der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 die EU-rechtlichen Vorgaben zur Strategischen Umweltprüfung nicht erfüllten. Darüber hinaus würden die Pläne die Belange des Klimaschutzes nicht entsprechend des Klimabeschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23. April dieses Jahres nicht beachtet und seien damit unions- und verfassungsrechtswidrig. Dieses treffe damit auch auf die geplante Autobahn A26-Ost sowie auf den geplanten Ausbau der A1 auf Hamburger Gebiet zu.
„Das Gutachten zeigt: Die Fernstraßenplanungen, die insgesamt zu einer Erhöhung der Treibhausgasemissionen führen, sind mit Grundgesetz und Klimaschutzgesetz nicht vereinbar. Der Verkehrssektor ist für einen Großteil der Treibhausgasemissionen verantwortlich, Klimaschutzziele lassen sich mit immer neuen Straßen und Autobahnen nicht einhalten. Wir erwarten deshalb von Hamburgs Erstem Bürgermeister Peter Tschentscher, dass er sich dafür einsetzt, dass Projekte wie die A26-Ost sowie der Ausbau der A1 schnell gestoppt und unter Berücksichtigung aller Klima- und Naturschutzaspekte neu bewertet werden“, so Lucas Schäfer, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.
Das Rechtsgutachten im Auftrag des BUND ist zu finden unter www.bund.net/bvwp-rechtsgutachten, eine Zusammenfassung des Gutachtens unter www.bund.net/bvwp-zusammenfassung.
