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C.Steinert -Christian Wüpper bewertet die Einbahnstraßenregelung als geschäftsschädigend

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Geschäftsmann kritisiert Baustellenplanung.

Christian Wüpper ist zurzeit auf die Baustellenplanung nicht gut zu sprechen. Grund: Sein in der Neugrabener Bahnhofstraße 7 ansässiges Geschäft Blumenbinderei J. Wüpper & Sohn befindet sich in unmittelbarer Nähe zu einer Baustelle. Die Brücke zum S-Bahnhof Neugraben und die sich darunter befindlichen Flächen werden im Zusammenhang mit der Modernisierung des Bahnhofsvorplatzes auf Vordermann gebracht. Zwar hatte Wüpper von der Baustellenleitung eine Benachrichtigung erhalten, dass es im Verlauf der Bauarbeiten (23. März bis Oktober 2020) zu Beeinträchtigungen kommen könnte. Aber mit der aktuellen Situation in dem schmalen Rest der Neugrabener Bahnhofstraße neben der Fußgängerbrücke kann sich Wüpper überhaupt nicht anfreunden. Im Gegenteil – laut seiner Aussage gefährden die getroffenen Entscheidungen die Existenz seines Geschäftes. Seit dem 29. April ist die Neugrabener Bahnhofstraße nämlich nur noch von der Cuxhavener Straße aus, aber nicht mehr von der Straße Am Neugrabener Bahnhof zu befahren. Angeblich, so Wüpper, hätte es Beschwerden gegeben, dass die ohnehin enge Gasse durch die Bauarbeiten so schmal geworden wäre, dass bei Gegenverkehr Passanten keinen Platz mehr hätten. Deswegen wäre ab dem 29. April eine Einbahnstraßenregelung in Kraft getreten. Es persönlich sei davon nicht unterrichtet gewesen, obwohl er kurz vorher rein zufällig einem Expertengespräch vor Ort zwischen Bauleitung und Polizei beigewohnt habe. Da er nicht informiert worden sei, konnte er seinen potentiellen Kunden beispielsweise auf seiner Internetseite nicht rechtzeitig Bescheid über die geänderte Straßenführung geben. Folge: Es kämen weniger Kunden. Bereits die Corona-Krise habe negative Auswirkungen auf sein Geschäft gehabt. Für seine Blumenbinderei mit sechs Angestellten sei das geschäftsschädigend. Er wünsche sich, dass die Einbahnstraßenregelung zurückgenommen und dass er schneller über Baumaßnahmen in Kenntnis gesetzt wird, damit er seinerseits seine Kunden darüber informieren kann, fordert Wüpper.
Der Neue RUF fragte beim Polizeikommissariat Neugraben 47 (PK 47) nach. Ein Beamter bestätigte, dass es eine Baustellen-Besprechung vor der Einrichtung der Einbahnstraßenregelung gegeben habe. Dort sei auch die Maßnahme, die bis Ende der Bauarbeiten im Herbst so bestehen bleiben soll, angekündigt worden. Die Umsetzung der Einbahnstraßenregelung soll laut des Beamten deswegen durchgeführt worden sein, weil durch die umfassenden Bauarbeiten am Neugrabener S-Bahnhof, die Straße Am Neugrabener Bahnhof gesperrt sei. Da der südliche Teil der Neugrabener Bahnhofstraße somit die einzige Zufahrtsmöglichkeit für Pkw darstellt, um von der Cuxhavener Straße zum Bahnhof zu gelangen, habe man sich für die Einbahnstraßenregelung entschieden. Grund:Eine Benutzung in beide Richtungen schied aus Sicherheitsgründen aus, weil die Straße für das hohe Verkehrsaufkommen nicht geeignet sei. Übrigens: Die Einbahnstraßenregelung gilt nicht, wenn man auf dem naheliegenden Parkplatz sein Fahrzeug abgestellt hat. Von diesem Stellplatz kann man die Neugrabener Bahnhofstraße wieder in Richtung Cuxhavener Straße benutzen, betonte der Beamte. Dieser erklärte, dass die Polizei gemeinsam mit der Baustellenleitung über weitere mögliche Maßnahmen informieren würde–wie es bislang auch gehandhabt worden sei.