Grüne: Livestream aus der BV möglich machen

Jürgen Marek: Die Rechtslage spricht nicht gegen eine Übertragung per LivestreamFoto: priv

Grüne: Livestream aus der BV möglich machen
Umsetzungskonzept für Modellversuch

(pm) Harburg. Im Mai 2015 haben die Grünen in der Bezirksversammlung die Prüfung der Möglichkeit angeregt zu prüfen,  ob mittels Livestream der öffentliche Teil der Sitzungen der Bezirksversammlung Harburg  übertragen werden kann.
Die Gründe hierzu erläutert Jürgen Marek, Grünen-Abgeordneter in der Bezirksversammlung: „In Zeiten stetig sinkender Wahlbeteiligung und steigender Politikverdrossenheit ist es notwendig, neue Möglichkeiten zu nutzen, die Politik wieder näher zu den Menschen zu bringen. Diese müssen sich über alle sie betreffenden Angelegenheiten auf möglichst einfache Weise, umfassend und zeitnah informieren können. Niederschriften der Sitzungen der Bezirksversammlung stehen zwar im Ratsinformationssystem zur Verfügung, sind aber nur stark zeitverzögert abzurufen. Darüber hinaus sind auf diesem Weg zwar die Entscheidungen abzurufen, wesentliche Schritte des Meinungsbildungsprozesses werden aber verkürzt dargestellt.“
Die Möglichkeit, Sitzungen der Bezirksversammlung online zu übertragen, komme dem Interesse und dem Recht der Menschen nach ungefilterter Information in moderner Weise nach. Außerdem sei es nur den wenigsten Menschen aufgrund beruflicher, familiärer oder anderer Verpflichtungen zeitlich möglich, persönlich an Sitzungen der Bezirksversammlung teilzunehmenn. Demgegenüber verfügten heute viele Menschen über einen – oftmals sogar auch mobilen – Internetzugang.
Die von den Fraktionen geforderte rechtliche Prüfung des Vorhabens hat, wie Marek jetzt erläuterte, ergeben, „dass keine rechtlichen Bedenken, auch im Zusammenhang mit einem privaten Anbieter, bestehen.“
Der Rechtsdezernent des Bezirkes, Dirk Trispel habe ausgeführt:  „Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung für den kommunalen Bereich würden Persönlichkeitsrechte bei Ausübung eines öffentlichen Amtes zurückstehen. Öffentliche Personen seien im Zweifel gehalten es hinzunehmen, wenn die Mehrheit eines Gremiums ein Lifestreaming beschließe. Das Kriterium, nach dem eine Entscheidung zu treffen wäre, sei die Funktionsfähigkeit eines Gremiums“ (aus: Protokoll der Sitzung des Hauptausschusses vom 15. November 2016).
Deshalb hat die Fraktion der Grünen in der Bezirksversammlung für die nächste  Sitzung am 24. Januar einen Antrag vorbereitet demzufolge  die Bezirksverwaltung aufgefordert wird „ein konkretes Umsetzungskonzept für einen Modellversuch zur Einrichtung eines Livestreams der Sitzungen der Bezirksversammlung zu entwickeln.“ Über die Ergebnisse sei zeitnah im Hauptausschuss zu berichten.