
„Eher zynisch als kulant“.
Moorburger Elbdeich 275: Bisheriger Pächter übt Kritik an Behörden.
Im letzten Neuen RUF war über die Antwort der Behörden auf eine Anfrage der Grünen hinsichtlich der Nichtverlängerung des Pachtvertrages des Anwesens Moorburger Elbdeich 275 berichtet worden. Nun übt der bisherige Pächter Dirk Maier-Witt scharfe Kritik am Vorgehen der Finanzbehörde (FB) und der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI).
Bei den Flurstücken 1166 und 468 handele es sich laut Maier-Witt um altes Kulturland, dass seit jeher mit Obstbäumen bestanden und wie die Flurstücke 1167 bzw. 456 durch zahlreiche Gräben in knapp zehn Meter breite Streifen unterteilt wäre. In den letzten zwanzig Jahren habe er die hier noch vorhandenen überalterten Obstbäume so weit wie möglich revitalisiert und die Reihen nach und nach mit jungen Bäumen ergänzt. Dazu habe er Edelreiser von den alten Bäumen genommen, die auf junge, vitale Unterlagen gesetzt, die den Fortbestand der hier ursprünglich angebauten, historischen Obstsorten ermöglichen. Die teilweise mit Bauschutt und Sondermüll verfüllten Gräben habe er 1998 ausgebaggert, um das historische Landschaftsprofil wieder herzustellen. Mittlerweile hat sich hier eine äußerst vielfältige Tier- und Pflanzenwelt etabliert, versichert Maier-Witt. “ Einer anderweitigen Nutzung des Areals stehe er skeptisch gegenüber: „Durch die geplante Umnutzung der Flurstücke 1166 bzw. 468 wird ökologisch wertvolles Kulturland zerstört. Die Nutzung als Grünland wäre erst möglich, wenn die dort vorhandenen etwa 250 Bäume und Begleitpflanzen gerodet würden. Die schmalen Geländestreifen sind durch tiefe Gräben unterteilt, dadurch verringert sich die zur Verfügung stehende Nutzfläche nahezu um ein Drittel. Ein Beweiden oder Beernten dieser Flächen durch Mähen ist höchst aufwendig und nicht effektiv. Die Grasnarbe des weichen Kleibodens wird durch schweres Gerät zerstört und verformt. Regenwasser sammelt sich in den Vertiefungen und kann nicht mehr in die Gräben laufen. Es entsteht eine matschige Oberfläche. Bei der Beweidung werden die Gräben zugetreten und damit der Lebensraum für viele Amphibien, Pflanzen und Vögel zerstört. Weder der auf diesen Flächen vorhandene wertvolle Obstbaumbestand, noch das damit im Zusammenhang stehende landschaftspflegerische Konzept werden weitergeführt, wenn auf diesen Geländeteilen zukünftig Grünland entstehen soll.“
Maier-Witt erklärt, dass er sich1997 dazu verpflichtet habe, das gepachtete Hofgelände ordnungsgemäß zu bewirtschaften und auf eigene Kosten instand zusetzten. Da sowohl der Zustand der Gebäude als auch des gesamten Geländes aus agrarfachlicher Sicht zunächst keine sinnvolle Bewirtschaftung zuließen, konnte das Projekt anfänglich nur mehr als Hobby denn als Nebenerwerb angesehen werden. “ Meine Entscheidung, den Betrieb vollständig ökologisch auszurichten hatte zur Folge, dass bis heute die Maßnahmen der Landschaftspflege im Vordergrund stehen und über die Hälfte meines geleisteten Aufwands ausmachen. Anders als vom LIG behauptet, stellten sich im Laufe der Zeit ausreichende Erntemengen von guter Qualität ein, deren Vermarktung einen wirtschaftlich sinnvollen landwirtschaftlichen Betrieb ermöglicht. Bei entsprechender Planungssicherheit könnte ich endlich die anstehenden Investitionen tätigen und den Betrieb als Haupterwerbslandwirt führen. Da ich weitere Investitionen plante, sprach ich im Jahr 2010 mit der damaligen Verwaltung über die Zukunft meines Pachtvertrages. Mir wurde u.a. versichert, dass einer Verlängerung über 2015 hinaus nichts im Wege steht. Umso überraschender dann 2013 die Ablehnung der Vertragsverlängerung. Noch überraschender war jedoch die Begründung, welche lediglich den Hinweis auf die zukünftige Hafenerweiterung enthielt. Es war zunächst naheliegend, diese Angelegenheit einer juristischen Prüfung zu unterziehen. Die nachfolgende gerichtliche Auseinandersetzung hätte allerdings zur Konsequenz gehabt, gegen die Freie- und Hansestadt Hamburg sowie deren Hafenerweiterungspläne zu klagen. Die Chance, ein derartiges Vorhaben erfolgreich zu meistern, wurde als sehr gering eingestuft und deshalb erging nach meiner Ablehnung ein entsprechendes Anerkenntnisurteil.“
Anders als von den Behörden erneut behauptet, erfülle er sehr wohl die EU-Kriterien eines landwirtschaftlichen Betriebes, so Maier-Witt. „Gerade anhand der vorgelegten Unterlagen konnte ich nachweisen, dass diese hartnäckig wiederholte Behauptung unrichtig ist. Für eventuelle Beweise in der Folgezeit bedarf es der entsprechenden betriebswirtschaftlichen Unterlagen und nicht irgendwelcher Prognosen. Generell muss ich in Frage stellen, wieso die Verlängerung gerade meines Pachtvertrages von der
Erfüllung bestimmter Kriterien abhängen soll, während vergleichbare Pachtflächen in meiner unmittelbaren Nachbarschaft ohne Auflagen auf Hobbyniveau genutzt werden.
Die vorhandenen Wohn- und Wirtschaftsgebäude habe ich, soweit es wirtschaftlich vertretbar war, ordnungsgemäß instand gehalten und durch entsprechende Investitionen sogar vor dem unmittelbaren Verfall bewahrt. Dies haben mir die Vertreter der SAGA im Übrigen bei einer Begehung zur Prüfung einer eventuellen Übernahme der Gebäude bestätigt. Faktisch habe ich das komplett heruntergekommene und baufällige Anwesen so behandelt, als wäreich der Eigentümer. Alle anstehenden Arbeiten musste ich komplett in Eigenregie projektieren, finanzieren und ausführen. Unter diesen Umständen subventioniert zu wohnen ist kein Privileg, sondern dafür eine Mindestvoraussetzung“, erklärt Maier-Witt.
Auch nach dem Ablauf der regulären Pachtzeit habe er zu Beginn jeden Jahres die vereinbarten Pachten pünktlich und in voller Höhe entrichtet. Alle in diesem Zeitraum anstehenden Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, habe er ebenfalls weiterhin auf eigene Kosten durchgeführ, betont Maier-Witt. “ Der Pachtvertrag wurde nicht gekündigt, wir streiten um seine Verlängerung. Der LIG hat die Pachten angenommen und keinen Widerspruch angemeldet. Daher haben sich meine Pachtverträge stets stillschweigend um ein Jahr verlängert. Solange mir der LIG nicht erklären kann, welche Gründe gegen die Verlängerung meines Pachtvertrages sprechen, schöpfe ich die gegebenen Möglichkeiten zur Überprüfung dieses Vorganges aus. Es gibt also keinen Anlass, mein Verhalten als widerrechtlich oder unbotmäßig darzustellen. Mir als Pächter angesichts der kompletten Vernichtung meiner Existenz noch einmal das Ernten der Früchte meiner Arbeit zu gewähren, erscheint mir in diesem Fall eher zynisch als kulant“, kritisiert Maier-Witt abschließend.