
„Kann man auch anders sehen!“.
Deichverlegung: AfD kritisiert Haltung des Senats.
Der Senat hält die Verlegung des Deiches in Cranz und Neuenfelde zur Landseite hin für alternativlos. Das geht aus einer Anfrage der AfD-Bürgerschaftsfraktion zur geplanten Erhöhung des Elbdeiches in den beiden Stadtteilen hervor. Davon wären neben der südlich des Deiches verlaufenden Straße auch rund 40 private Grundstückseigentümer betroffen, die Teile ihrer Grundstücke abgeben müssten.
Die Verlegung des Deiches wird durch eine notwendige Deicherhöhung um bis zu 70 Zentimeter erforderlich. Durch die Erhöhung wird sich der Deichfuß um bis zu sieben Meter verbreitern. Die Erhöhung des Deiches ist unstrittig. Nur die Pläne der städtischen Realisierungsgesellschaft, die erforderliche Fläche allein auf der Landseite südlich des jetzigen Deiches zu beanspruchen, findet keine ungeteilte Zustimmung. Schon in der Sitzung des Regionalausschusses Süderelbe am 24. Oktober 2018, auf der die Realisierungsgesellschaft der Stadt ihre Planungen präsentierte, gab es konstruktive Vorschläge für Alternativen aus dem Kreis der anwesenden Cranzer und Neuenfelder Bürger. Es sollte mindestens für den 1,52 Kilometer langen Teilabschnitt zwischen der Este-Mündung und der Landesgrenze zu Niedersachsen eine andere Lösung gefunden werden. Dort liegen fast alle betroffenen Privatgrundstücke mit Bebauung.
Eine Erweiterung des Deiches zur Elbseite hin sei nach Auffassung des Senats aber nicht möglich. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union schütze dort eine Fläche, auf der ein Tiedeauenwald wächst. Außerdem sollen im Habitat mindestens 91 Exemplare des Schierlingswasserfenchels vorkommen, von denen fast alle westlich der Estemündung siedeln.
Matthias Arft, der die Harburger Bezirksfraktion der AfD im Regionalausschuss Süderelbe vertritt, hat erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der geplanten Maßnahme: „Der Senat gibt ganz offen zu, dass er sich mit der Frage der Verhältnismäßigkeit gar nicht beschäftigt hat“. Selbst für den Deichabschnitt, in dem die bebauten Privatgrundstücke betroffen seien, will der Senat nicht über Alternativen nachdenken. Arft: „Die Inanspruchnahme von Privatgrundstücken hält der Senat offenbar für weniger gravierend als einen geringen Flächenverlust beim Fauna-Flora-Habitat. Das kann man auch anders sehen“