Einschränkungen angemessen

Einschränkungen angemessen.

Friedhof Waldfrieden: Bezirk bleibt hart
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Vor Kurzem hatte die CDU in ihrer Anfrage um Klärung hinsichtlich eines neuen Erlass für den Friedhof Waldfrieden gebeten, wonach Fahrzeuge von Gärtnereien nur noch zu den öffentlichen Dienstzeiten das Wegenetz benutzen dürften. Das Bezirksamt Harburg antwortete, dass Vorfälle im vergangenen Jahr wie Fahrspuren auf Gräbern, Beschädigungen von Grabsteinen durch Fahrzeuge und Lärmbelästigungen durch laute Arbeiten am Wochenende (Beschwerden von Grabnutzungsberechtigten) eine Einschränkung des Befahrens des Friedhofs auf die Dienstzeiten notwendig gemacht hätten. Die Dienstleister benötigten für das Befahren des Friedhofs keine Erlaubnis, und müssten dafür entsprechend auch nicht zahlen. Im Übrigen halte das Bezirksamt zur Wahrung des geordneten Friedhofsbetriebs die Einschränkungen für angemessen, heißt es in der Antwort. Gerade vor dem Hintergrund des trockenen Sommers warf die CDU die Frage auf, ob eine Bewässerung der Gräber in den frühen Morgenstunden oder in den in den späten Abendstunden nicht sinnvoller sei. Dies bejaht das Bezirksamt grundsätzlich schränkt aber gleich wieder ein: „Allerdings könnte auch mit Dienstbeginn um 7 Uhr eine sachgerechte Bewässerung stattfinden.“
Die Grabpflege könne nach Auffassung des Bezirksamtes in den Dienstzeiten Montag bis Freitag von 7. bis 15. Uhr vorgenommen werden. Dies seien auch die normalen Arbeitszeiten für die meisten Betriebe. Für das Wässern der Gräber stünden ausreichend dezentrale Zapfstellen zur Verfügung, die ohne Fahrzeug erreicht und betrieben werden könnten, so der Bezirk.
Das Bezirksamt will generell keine Schlüssel mehr an Außenstehende -auch an die zugelassenen Friedhofsgärtner-ausgeben. Begründung: „Außerhalb der Dienstzeiten kann die Friedhofsverwaltung das Geschehen auf dem Friedhof nicht kontrollieren. Dies hat zu den unter beschriebenen Vorfällen geführt. Eine Ausgabe von Schlüsseln an die Friedhofsgärtner würde wieder zu den beschriebenen Mängeln und Beschwerden führen und wäre daher kontraproduktiv.“
Bestatter hätten für die Anlieferung von Särgen in die Kühlkammer jederzeit freie Zufahrt zur Kapelle. Die entsprechende, nur zur Kapelle führende, Zufahrt sei unverschlossen, erklärte das Bezirksamt abschließend.