Feuerwerk an Außenmühle verboten

Feuerwerke am Außenmühlenteich im Landschaftsschutzgebiet Marmstorfer Flottsandplatte sind nicht zulässig. Ausnahmegenehmigungen werden nicht mehr erteilt. Das teilte das Bezirksamt jetzt mit.
Der Außenmühlenteich ist ein wichtiges Gebiet für die ruhige Naherholung und ein bedeutender Lebensraum für viele wildlebende Tiere. Feuerwerke, die insbesondere in den ruhigeren Abend- oder Nachtstunden abgeschossen werden, sind nicht nur für den Erholungssuchenden eine erhebliche Belastung sondern stellen durch die gleichzeitigen Licht- und Schalleffekte ein erhebliches Störungspotenzial insbesondere für die Wasservögel und die mindestens sechs verschiedenen Fledermausarten dar, die am Außenmühlenteich nachgewiesen wurden. Für die Wasservögel ist dies nicht nur mit einer Störung der Nachtruhe sondern auch mit einem erhöhten Stress, panikartigen Fluchten oder Beeinträchtigungen in Fortpflanzungs-, Zug- und Rastzeit verbunden. Fledermäuse sind im besonderen Maße betroffen, da sie mit ihrem sehr empfindlichen Gehör nachtaktiv auf Insektenjagd sind, wirkt ein in der Dämmerung gezündetes Feuerwerk besonders störend bis vertreibend.
Der Verzicht auf Feuerwerke entspricht auch den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes, wonach es verboten ist streng geschützte Tierarten erheblich zu stören.