Gefahr ist nicht vorhanden?

Mehrere Anwohner des Rostweges forderten Maßnahmen wie Piktogramme gegen Raser. Daraus wird aber nichts. Foto: mk

Gefahr ist nicht vorhanden?
Rostweg: Behörde lehnt Maßnahmen ab

(mk) Neugraben. Vor Kurzem hatte der RUF über den Protest mehrerer Anwohner des Rostweges über die hohe Verkehrsbelastung und damit einhergehende Folgen wie Raserei geschrieben. Zu deren Eindämmung hatten die Bürger unter anderem Piktogramme (Tempo 30) auf dem Straßenbelag und Verkehrsnasen vorgeschlagen. Daraus wird aber nichts. Die CDU hatte in einem Antrag auf die Problematik des hohen Verkehrsaufkommens in den Straßen Bauernweide, Ostheide, Kleinfeld und Rostweg hingewiesen und Lösungen gefordert. Aus einer Antwort der Behörde für Inneres und Sport (BIS) in Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Polizeikommissariat (PK) 47 zu diesem CDU-Antrag wird als Voraussetzung von Bodenmarkierungen aber das Vorhandensein von Gefahr angeführt – die es laut PK 47 im Rostweg nicht gebe: „Solche Piktogramme sind mit Zustimmung bzw. auf Betreiben der obersten Landesbehörde bereits an unterschiedlichen Örtlichkeiten gezielt angeordnet worden, um festzustellen, in welchen Situationen Tempo-30-Piktogramme in großen Zonen sinnvoll eingesetzt werden können. Ein derartiger Versuch ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Insbesondere, dass durch das Aufbringen von Piktogrammen eine Verringerung des Geschwindigkeitsniveaus und damit eine Erhöhung der Verkehrssicherheit erreicht werden kann. In den aufgeführten Straßen im Bereich Süderelbe bestehen aber laut PK 47 keine Verkehrssicherheitsdefizite durch zu hohe Geschwindigkeiten innerhalb der Zonen, insofern kommt hier ein Versuch und damit Piktogramme nicht in Betracht.“
Lediglich für den Beginn der Tempo-30-Zone in der Straße Bauernweide sehe das PK 47 eine Verbesserungserforderlichkeit bezüglich der zurzeit gefahrenen Geschwindigkeit. „Das PK 47 hat deshalb bereits den Bau einer Querungsstelle (bauliche Fahrbahneinengung) beim Bezirksamt Harburg angeregt“, so das PK 47.
Die Tempo-30-Zonen in Hamburg seien deutlich erkennbar beschildert. In Tempo-30-Zonen gilt grundsätzlich Rechts vor Links. Insofern ist jedem Verkehrsteilnehmer klar, wie die Verkehrsregelung an Kreuzungen und Einmündungen ohne aufgestellte Verkehrszeichen geregelt seien und eine Verdeutlichung einer Wartepflicht durch Markierungen nicht erforderlich, argumentieren Behörde und PK 47 in diesem Fall. „Es liegen keine Erkenntnisse über Tempo-30-Zonen im Bereich Süderelbe vor, die für einen Versuch hinsichtlich Piktogramme in Frage kämen, stellen Behörde und PK 7 fest.