3. Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Neuenfelde 17

W. Marsand -Der Bebauungsplanentwurf Neuenfelde 17 wird vom 1. November bis einschließlich 16. November 2022 erneut im Zentrum für Wirtschaftsförderung Bauen und Umwelt öffentlich ausgelegt.

3. Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Neuenfelde 17.

Bürger können vom 1. -16. November Einsicht nehmen.

Der Bebauungsplanentwurf Neuenfelde 17 wird vom 1. November 2022 bis einschließlich 16. November 2022 erneut im Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt öffentlich ausgelegt. Einsicht- und Stellungnahmen sind auch online möglich. Nach der erfolgten ersten und zweiten öffentlichen Auslegung haben sich Änderungen an der Planung ergeben. Planzeichnung, Verordnung und Begründung zum Bebauungsplan wurden entsprechend der geänderten Inhalte angepasst. Die Änderungen sind den ausgelegten Planunterlagen zu entnehmen. Die seit der zweiten öffentlichen Auslegung vorgenommenen Änderungen sind darin farbig markiert. Stellungnahmen können ausschließlich zu den geänderten, kenntlich gemachten Teilen des ausliegenden Bebauungsplanentwurfs abgegeben werden.
Das Plangebiet befindet sich südlich des Ortskerns von Neuenfelde an der Straße Nincoper Deich. Mit dem Bebauungsplan-Entwurf Neuenfelde 17 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine behutsame Siedlungserweiterung mit circa 50 Wohneinheiten östlich des Nincoper Deichs ermöglicht werden. Grundlage bildet die Siedlungsentwicklungsplanung Cranz-Neuenfelde-Francop von 2005. Städtebauliches Ziel ist es, den Ortsteil Neuenfelde als Wohnstandort zu stärken und dabei das Orts- und Landschaftsbild zu wahren. An der Straße Nincoper Ort soll die bestehende Baustruktur gesichert werden. Das Verfahren wird mit Umweltprüfung und Eingriffsregelung durchgeführt.Der Entwurf des Bebauungsplans Neuenfelde 17 (Planzeichnung, textliche Festsetzungen und Begründung), die umweltbezogenen Informationen, Fachgutachten sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden vom 1. November bis einschließlich 16. November 2022 von montags bis freitags (jeweils von 9 bis 15 Uhr) im Bezirksamt Harburg – Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Harburger Rathausforum 2, 21073 Hamburg, im Foyer erneut öffentlich ausgelegt.
Die Auslegungsunterlagen des Bebauungsplanentwurfes sowie die umweltbezogenen Informationen können im oben genannten Zeitraum unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ (BOP) auch unter https://bauleitplanung.hamburg.de eingesehen werden. Hier besteht ebenfalls die Möglichkeit, Stellungnahmen direkt „online“ abzugeben. Vor der Nutzung ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen ausschließlich zu den geänderten, kenntlich gemachten Teilen des ausliegenden Bebauungsplanentwurfs bei der genannten Dienststelle schriftlich per Post, per E-Mail an bebauungsplanung@harburg.hamburg.de oder elektronisch direkt im BOP abgegeben werden. Bitte beachten Sie dazu den Hinweis zum Datenschutz. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unter den Voraussetzungen von § 4a Absatz 6 des Baugesetzbuchs bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Für Auskünfte und Beratungen stehen die zuständigen Mitarbeiter des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung nach Vereinbarung zur Verfügung. Es sind Terminvereinbarungen unter der Telefonnummer (040) 42871 – 2886 erforderlich. Für den Auslegungsort sind die Schutzmaßnahmen im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zu beachten. Die geltenden Abstandsregelungen sind einzuhalten.