A26-Ost Abschnitt 6c: Planfeststellungsverfahren beginnt

Im Wilhelmsburger Teil der Hafenpassage soll ein 14 Kilometer langer Tunnel realisiert werden. Hier der Blick von Stillhorn Richtung Kornweide. Visualisierung: DEGES

A26-Ost Abschnitt 6c: Planfeststellungsverfahren beginnt.

Pläne bis zum 28. April einsehbar.

Es ist eines der umstrittensten Großbauprojekte in Hamburg: Der Bau der A26-Ost, auch bekannt als Hafenquerspange oder Hafenpassage. Sie soll als wichtige Ost-West-Verbindung das übergeordnete Straßennetz ergänzen und die Lücke zwischen der A1 und der A7 schließen. Die Ziele der A26-Ost: Entlastung städtischer Quartiere von Lärm- und Schadstoffemissionen, Schaffung eines redundanten Straßennetzes, Bündelung des überregionalen Verkehrs, Verbesserung der Erreichbarkeit des Hamburger Hafens. Der letzte Abschnitt der Hafenpassage soll durch Wilhelmsburg verlaufen. Bereits seit Jahren protestieren Anwohner und Naturschutzverbände gegen das Mammutprojekt, dessen Gesamtkosten derzeit auf rund 1,8 Milliarden Euro geschätzt werden. Die erste Schätzung ging von 900 Millionen Euro aus.
Am kommenden Montag, 29. März, werden nun die Unterlagen für die Planfeststellung des letzten Abschnitt des Autobahnprojektes – Abschnitt 6c Wilhelmsburg – ausgelegt und das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Damit befindet sich die gesamte A26 „Hafenpassage“ im Verfahren der Planfeststellung. „Die wichtigsten Unterlagen sind unter anderem der Erläuterungsbericht, Lagepläne, Immissionsschutzmaßnahmen, Landschaftspflegerische Maßnahmen und Grunderwerb“, erklärt Sebastian Haß, Projektleiter der DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH).
Die Auslegung der Planfeststellungsunterlagen erfolgt vom 29. März bis zum 28. April 2021. Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Unterlagen online einzusehen unter www.hamburg.de/bwi/pfv. Ein Papierexemplar steht zur Einsicht im Bezirksamt Hamburg-Mitte, Dezernat für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Fachamt für Bauprüfung – Kundenservice, Caffamacherreihe 1-3, 5. OG, Flurbereich C (Servicebereich). Die Einsicht dort ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter 040 42854-3313 oder per E-Mail-Anfrage unter bp-servie@hamburg-mitte.hamburg.de möglich.
Die Trasse der A26-Ost verläuft weitgehend durch Industrie- und Hafengebiete. Siebzig Prozent der Strecke sind Ingenieurbauwerke, beispielsweise Tunnel oder Brücken. Das mache die Planung nicht einfacher, ermögliche aber städtebaulich anspruchsvollere Lösungen und verringere Lärm- und Schadstoffbelastungen für die Anwohner. Die markantesten Bauwerke werden die neue Süderelbbrücke parallel zu den Kattwykbrücken und der rund 1,5 Kilometer lange Lärmschutztunnel in Wilhelmsburg sein. Die DEGES hat zu dem gesamten Projekt ein Video mit einem Überflug über das Gesamtprojekt erstellt, das online zu finden ist unter www.youtube.com/watch?v=9HLpvw8m_4s.
In Wilhelmsburg im Bereich Katenweg müssen für die Realisierung der Hafenpassage sechs Doppelhäuser abgerissen werden. Mit den Eigentümern sei man bereits lange im Gespräch, für ihren Verlust erhielten sie Entschädigungen. Ein Unding, wie das Bündnis Verkehrswende Hamburg, das sich vehement gegen den Bau ausspricht, mitteilte: „Als die Trasse von Grünen und CDU 2010 festgelegt wurde, wurde von der DEGES und der Verkehrssenatorin Hajduk noch versichert, dass durch den Bau der Autobahn keine Häuser und keine Ortsteile beschädigt würden. Man würde ja unterhalb der Straße Kornweide bauen, ohne dass dafür Häuser weichen müssten. Nun soll die Autobahn mitten durch die Siedlung Katenweg gebaut werden und Häuser sollen zerstört werden, weil sie die Baumaßnahmen behindern könnten. Die Siedlung ist dann zerteilt und die Nachbarschaften getrennt“. Das Bündnis Verkehrswende Hamburg – Zukunftsplan statt Autobahn – wird Veranstaltungen anbieten, wie man auf die Planung einwirken kann.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erhalten die betroffene Öffentlichkeit, Verbände und Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist Einwendungen gegen den Plan erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.