Rechtzeitiges Vorbeikommen wird empfohlen!

Rechtzeitiges Vorbeikommen wird empfohlen!.

Sonderimpfaktion der Johanniter im Schützenhaus Elstorf.

Am 21. Dezember findet laut der Gemeinde Neu Wulmstorf im Schützenhaus Elstorf, Schützenstraße 33, 21629 Neu Wulmstorf, eine Sonderimpfaktion für alle Bürger statt. Das mobile Impfteam der Johanniter bietet jeweils von 14 bis 18 Uhr Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen an. Geimpft wird ohne Termin ab zwölf Jahren. Aufgrund der begrenzten Parkplätze wird empfohlen, Fahrgemeinschaften zu bilden oder gar nicht erst mit dem Auto zu kommen. Wichtig: Es steht nur begrenzter Impfstoff zur Verfügung. Ein rechtzeitiges Vorbeikommen wird empfohlen! Wer kann sich impfen lassen? Ist eine Anmeldung erforderlich? Bei den öffentlichen Terminen können alle Personen ab 12 Jahren spontan, in ihrer Nähe, ohne Terminvereinbarung und Anmeldung Erst- oder Zweitimpfung und unter bestimmten Voraussetzung auch die Drittimpfung erhalten.
Bei den Aktionen wird der Impfstoff von BionTech/Pfizer oder Moderna angeboten, aber auch das Vakzin von Johnson & Johnson für Erwachsene, bei dem eine Impfung für den vollständigen Impfschutz ausreicht. Die Zweitimpfungen können drei Wochen später stattfinden. Sind auch Boosterimpfungen möglich? Wer erhält derzeit eine Boosterimpfung? Auch eine Drittimpfung ist bei den Terminen möglich. Sie wird frühestens fünf Monate nach der Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff vorgenommen, je nach Verfügbarkeit sind das die Impfstoffe von BionTech und Moderna.
Dieser Mindestabstand zur Drittimpfung gilt für alle Zweitimpfungen sowohl mit Biontech, Moderna als auch AstraZeneca. Menschen, die bisher lediglich eine Erstimpfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten haben, können bei Einhaltung eines Mindestabstands von 28 Tagen eine Booster-Impfung erhalten.
Was muss zum Mobilen Impftermin mitgebracht werden? Kinder- oder Personalausweis, Reisepass oder Passersatzdokument, Internationaler Impfausweis oder Impfbuch. Falls nicht vorhanden, stellen die Mobilen Impfteams eine Ersatzbestätigung über die Impfung aus, gegebenenfalls Genesenenbescheinigung. Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren müssen die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten mitbringen, heißt es in der Pressemitteilung der Gemeinde Neu Wulmstorf.