Erlaubt, solange man niemanden belästigt

Diesen Schnapschuss von einem nackten Jogger auf der Hundeauslaufwiese am Falkenbergsweg machte eine Bürgerin am 10. Mai Foto: ein

Erlaubt, solange man niemanden belästigt.

Irritationen um nackte Jogger in Neugraben.

Die Mitarbeiterin einer Gärtnerei am Heidefriedhof traute bei der Grabpflege am 10. Mai gegen die Mittagszeit ihren Augen nicht. Da schlenderte doch im forschen Tempo ein nackter Mann auf der Hundeauslaufwiese entlang. Bis auf die Schuhe, eine Mütze und einen Rucksack hatte der blanke Jogger wirklich nichts am Leib. Die Mitarbeiterin informierte daraufhin die Polizei, die sich um die Angelegenheit kümmern wollte. Auch andere Bürger hatten den nackten Mann gesehen, der sich ab und zu hinter Bäumen versteckte, und informierten ebenfalls das PK47 in Neugraben. Die Beamten trafen die Person auch abends im Umfeld des Falkenbergweges an. Laut eines Polizeisprechers soll der angetroffene Mann aber bekleidet gewesen sein. Ob es sich um die gleiche Person handelte, die am späten Mittag gesichtet worden war, konnte nicht geklärt werden. Bereits vor rund zwei Wochen war ein nackter Mann nach einer Suchaktion der Polizei auch in der Gegend des Naturschutzgebietes Neugraben-Fischbek entdeckt worden. Der körperlich vollkommen erschöpfte 54-Jährige wurde in ein Krankenhaus eingewiesen. Ob es sich bei allen Vorfällen um ein und dieselbe Person drehte, stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest. Besorgte Bürger gaben gegenüber dem RUF ihre Ablehnung solcher Freikörper-Aktionen deutlich zu verstehen. Aber wie ist die Gesetzeslage dazu? Man sollte es nicht glauben, aber es sei nicht grundsätzlich verboten, sich textilfrei in der Öffentlichkeit zu präsentieren. Solange man keine sexuellen Handlungen gegenüber anderen Personen betreibe oder Personen sich durch das nackte Auftreten belästigt fühlen, liege kein strafbares Vergehen vor. Es sei aber auf jeden Fall geboten, sich eine abgelegene Gegend ohne viele Menschen zu suchen. Die „Belästigung der Allgemeinheit“ sei eine Ordnungswidrigkeit, die eine Geldstrafe nach sich ziehen könne, erläuterte der Polizeisprecher des PK 47.