Biotop- und Totholzbäume erhalten

Biotop- und Totholzbäume erhalten.

ImmoForst: Fällung im Einklang mit Landeswaldgesetz-Vorgaben.

Nachdem die Hamburger Fachbehörden es dem Grundeigentümer ImmoForst OHG aus Dinkelsbühl nicht ermöglicht hatte, im Bereich Kuhtrift einen Kletterpark unter Berücksichtigung aller umweltschonenden Maßnahmen zu errichten, hat ImmoForst seine Planungen vorangetrieben, um im Gelände forstwirtschaftliche Baumfällungen vorzunehmen, die im Rahmen des Hamburger Landeswaldgesetzes auch erlaubt sind. Nach Erkenntnis der CDU sollten etwa 600 Bäume im Alter von 60 bis 130 Jahren gefällt werden. Dazu hat Heinrich Schabert, Geschäftsführer der ImmoForst OHG, wie folgt Stellung genommen: Anlässlich einer Waldbegehung, an der sich Britta Herrmann (Grüne), Uwe Schneider (CDU) und Ulf Bischoff (AfD) beteiligt hatten, „haben wir die Nöte und Sorgen eines Privatwaldbesitzers in Großstadtnähe dargestellt und insbesondere unseren Holzeinschlag (600 Bäume, ca. 80-100-jährig) für das Erntejahr 2018/2019 erläutert. So wird in den nächsten Wochen ein Naturverjüngungseinschlag oben an der Buskehre Heimfelder Straße durchgeführt, bei der ca. 90% der dortigen Altbäume weichen müssen. Die betroffenen Bäume sind bereits mit roter Farbe für die Fällung gekennzeichnet. Mit dieser Maßnahme befinden wir uns im Einklang mit den Vorgaben des Landeswaldgesetzes HH und der Naturschutzgesetzgebung.“
ImmoForst erinnerte gleichzeitig daran, „dass wir mit dieser forstwirtschaftlichen Maßnahme einer dringenden Empfehlung von Ulrich Netz von der Naturschutzbehörde folgen. Um den Vorstellungen des Herrn Netz auch weiterhin gerecht zu werden, folgen weitere Fällaktionen in dieser Größenordnung.“
Die CDU-Fraktion hatte noch am 26. November in einer Anfrage acht Fragen zu der Problematik formuliert. Einen Tag später lag bereits obige Antwort der ImmoForst vor, die Behörde ließ sich etwas länger Zeit. Jetzt liegen auch ihre Antworten vor. Daraus geht hervor, dass die vorgesehene Fällung einer abgestorbenen Eiche nicht den Vorgaben einer naturnahen Waldbewirtschaftung entspricht, „da dieser Baum der einzig vorhandene stehende Totholzstamm größerer Dimension ist.“ ImmoForst wurde aufgefordert, „diesen Baum nicht zu fällen.“ Im übrigen, so die Verwaltung weiter, „bleiben nach der Maßnahme einige großkronige markante Buchen bestehen, sodass eine Verhandlung über den Verbleib von Uraltbäumen nicht erforderlich ist.“ Als Ausdruck einer naturnahen Waldbewirtschaftung halten die Umwelt- und die Wirtschaftsbehörde gleichermaßen den Erhalt einer hinreichenden Zahl von Biotop- und Totholzbäumen für gesetzlich notwendig. „Diese Bäume sind und können nicht Gegenstand von Verhandlungen sein“, heißt es weiter in der Antwort. Und: Unter Berücksichtigung der Gesamtwaldfläche sei die Zahl von 56 Biotop- und markanten Uraltbäumen nicht ausreichend.
Auf die Frage der CDU, ob die beiden Fachbehörden die Absicht teilen, „dass erfolgreiche Verhandlungen über teilweisen Verzicht auf Fällmaßnahmen zumindest zum Teil die Wünsche der Bezirksversammlung erfüllen könnte, findet die Antwort folgende Formulierung: „Gemäß der gesetzlichen Forderungen, derartige Maßnahmen in naturnaher Weise zu vollziehen, verbieten sich dabei Kahlschläge oder andere großflächige Entnahmemaßnahmen. Es werde davon ausgegangen, „dass nicht nur der südliche, buchenorientierte Teil, sondern auch der nördlich der Straße Kuhtrift gelegene, von Kiefern geprägte Bestand… …in den Fokus forstwirtschaftlicher Maßnahmen rückt.“