Laichgewässer von Amphibien existieren doch

Laichgewässer von Amphibien existieren doch.

Moorburger Elbdeich: NABU widerspricht Klaus Rüpke.

Mit Verwunderung hat der NABU auf Äußerungen des engagierten Moorburger Bürgers Klaus Rüpke im Zusammenhang mit der Krötenwanderung über den Moorburger Elbdeich reagiert. Laut NABU sei es falsch, dass dort „links und rechts des Straßenabschnitts“ gar keine Laichgewässer von Amphibien existieren würden, wie im Neuen RUF zu lesen war. „Wer dies überprüfen möchte, muss lediglich vom Deich aus nach Norden sehen: Hier befinden sich angrenzend gleich mehrere Gewässer unterschiedlicher Größen und Formen. Die Fläche wird seit Langem durch einen ansässigen Moorburger ganz im Sinne des Naturschutzes gepflegt und entwickelt. Im Jahr 2009 wurde das Projekt sogar mit dem Hanse-Umweltpreis ausgezeichnet“, erklärte Frederik Schawaller vom Leitungsteam NABU-Gruppe Süd.
Bei einer Untersuchung der Amphibienbestände dieses Gebiets wäre im vergangenen Jahr durch den beauftragten Gutachter festgestellt worden, dass eine Amphibienwanderung auch über den Moorburger Elbdeich hinweg verlaufe, verbunden mit „Verkehrsopfern“. Daraufhin wäre durch die Umweltbehörde BUKEA eine Geschwindigkeitsbegrenzung während der Amphibienwanderung initiiert worden. Der NABU unterstütze dies ausdrücklich. Hierauf angesprochen, beharrte Rüpke jedoch bei seiner Aussage, dass links und rechts des bestimmten Straßenabschnitts im Moorburger Elbdeich keine Laichgewässer existieren würden.
Es handele sich, so Rüpke weiter, bei einem der vermeintlichen Krötengebiete um eine mittlerweile bewaldete Abraumfläche, die in den 1980er-Jahren als Spülfläche ausgewiesen worden wäre. Somit eher ein unwirtliches Biotop für gewässerliebende Amphibien, meint Rüpke. Dieser bleibt auch bei seiner Feststellung, dass wandernde Kröten noch nie am Moorburger Elbdeich wahrgenommen worden wären – weder lebend noch totgefahren.
In den Augen zahlreicher Moorburger hätte die Tierschutzmaßnahme laut Rüpke in der Folge besondere Züge angenommen, indem ein spezieller Grund für die Geschwindigkeitsbegrenzung als mittelbare Gefahr für die Kröten genannt wurde. So wäre verlautbart worden, dass die Sogwirkung schnell vorbeifahrender Fahrzeuge die inneren Organe der Kröten lebensgefährlich verletzten könnte, weiß Rüpke zu berichten. Die Umweltschutz-Organisation NABU hätte Tempo 30 damit begründet, so Rüpke.



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