Fragen zum Wohnungsmarkt

Fragen zum Wohnungsmarkt

AfD-Anfrage mit brisantem Inhalt

Nach Angaben des Senates sind im Raum Harburg mehr als 3.000 Personen in Erst- und Folgeeinrichtungen untergebracht, viele davon mit Dringlichkeitsschein bzw. Dringlichkeitsbestätigung ausgestattet, also vordringlich wohnungssuchend. Es sei also anzunehmen, dass diese Menschen, den Familiennachzug nicht berücksichtigt, in den kommenden Monaten auf dem freien Wohnungsmarkt untergebracht werden, heißt es einleitend in einer Anfrage der AfD. Diese hat zum Thema Unterbringung von Migranten und Wohnungslosen einen umfangreichen Fragenkatalog auf den Weg gebracht, der brisante Aspekte zum Inhalt hat. Da gehören Fragen zur Existenz von möglichen Planungen, wie Migranten und Wohnungslose auf dem Wohnungsmarkt unterzubringen wären, noch zu den harmloseren.
Ans Eingemachte geht es aber bei folgenden AfD-Fragen: „Was geschieht, wenn der Wohnraum zu teuer ist und dadurch in Frage kommende Wohnungen zu knapp sind? Ist in den Neubaugebieten NF 65/66/67 (Vogelkamp/Fischbeker Heidbrook/Fischbeker Reethen) die Unterbringung von Migranten/Wohnungslosen geplant? Welche Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten die dann ehemaligen Bewohner der örU und welchen Aufenthaltsstatus müssen sie erreicht haben, um Anspruch auf eine Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt zu haben? Welche Kosten werden für die genannten Bewohner nach Unterbringung auf dem freien Wohnungsmarkt zusätzlich zur Zahlung der Mietkosten vom Amt übernommen? Was geschieht mit den Migranten, die ankündigen, ihre Zweit- und Drittfrauen nachholen zu wollen? Bekommen diese von vornherein eine große Wohnung mit mehreren Zimmern oder werden kleinere Wohnungen in Nähe des Hauptwohnsitzes des Familienoberhauptes „frei gehalten“, damit diese dann von seinen Frauen und Kindern bewohnt werden können?“ Auf die Antworten der Verwaltung kann man gespannt sein.