„Geschätzt werden je Maßnahmen Kosten in Höhe von ca. 500.000,- Euro“.
Verschlammte Rückhaltebecken: CDU fordert Bezirk zum Handeln auf.
Rückhaltebecken müssen regelmäßig entschlammt werden, damit die Funktionen für den Erhalt von Gewässern sichergestellt werden können.
Während in gesunden Gewässern aerobe Mikroorganismen mit Sauerstoff den Schlamm abbauen, wird in zunehmend verschlammten Gewässern zusätzlicher Sauerstoff benötigt. Wenn dieser nicht ausreichend vorhanden ist, können die Mikroorganismen ihre Arbeit nicht weiterführen und sterben ab. An deren Stelle treten dann anaerobe Mikroorganismen, die ohne Sauerstoff auskommen. Sie führen jedoch Schädigungen der Gewässer herbei, da sie den Schlamm in giftige Gase verwandeln. So entsteht Faulschlamm, der zur Vergiftung der Gewässer und dem Absterben von Wassertieren führt. Im schlimmsten Fall gibt das Gewässer um. Dann ist ein natürlicher Schlammabbau nicht mehr möglich. Um diese Auswirkungen zu verhindern, müssen Rückhaltebecken regelmäßig entschlammt werden, forderte die CDU. Sie monierte, dass für den Bezirksamtsbereich Harburg nicht erkennbar sei, ob dieses in ausreichender Weise geschehe und entsprechende Finanzmittel zur Verfügung stünden. Die CDU bezog sich dabei auf eine schriftliche Auskunft des Senates von Ende 2020. Damals wäre mitgeteilt worden, dass für das Bezirksamt Harburg keine verlässlichen Daten geliefert werden könnten, da entweder die Bauakten nicht länger als zehn Jahre aufbewahrt werden oder entsprechende Kataster fehlen, weiß die CDU zu berichten.
Vor diesem Hintergrund stellte die CDU einen Kanon von Fragen zum Thema Rückhaltebecken (RHB) an das Bezirksamt Harburg auf. Im Folgenden die wichtigsten Antworten auf die CDU-Anfrage.
Die Verwaltung, so das Bezirksamt, sei für insgesamt 41 Rückhaltebecken zuständig. Hierbei handele es sich um Becken zum Rückhalt von Regen, Hochwasser, Sedimenten und Schadstoffen. Die Abteilung Wasserwirtschaft des Bezirksamtes Harburg betreue hiervon 19 Rückhaltebecken (RHB), die folgende Benennung haben oder mit dem Straßenamen bezeichnet sind, an der sie liegen:
– Lohmühlenteich
– Schulteichgraben
– Langer Torfgraben
– Weiherheidegraben
– In de Krümm
– Mahlbusen Neuland
– Mahlbusen Hohenwisch
– Mahlbusen Moorburg
– Mühlenbach, Sinstorfer Kirchweg
– Am Frankeberg/ Langenbek
– Südlicher Vorteich, Außenmühlenteich
– Heykenstieg -Valvoteiche-
– Untenburger Absetzteiche
– Engelbekteich
– Kretortteich
– Neuwiedenthaler Teich
– Dubbengraben
– Auf den Bengen
– Weiherheide Stieg
Der Abteilung Stadtgrün seien weitere fünf RHB zugeordnet:
– Rotbergkamp
– Vorteich zum Außenmühlenteich
– Grumbrechtstraße
– Helmsweg
– Kanzlerstraße
Der Abteilung Tiefbau zeichne für zwei RHB verantwortlich:
– Talweg
– Dahlengrund, listete das Bezirksamt auf.
Laut Mitteilung des Bezirksamtes gebe es keine zeitlichen Intervalle für die RHB der Abteilung Tiefbau und Stadtgrün. „Der Bedarf der Entschlammung richtet sich nach der Verschlammung. Der Bedarf einer Entschlammung ist u.a. abhängig von der Größe und der Lage des Rückhaltebeckens. Eine regelhafte Sicherstellung findet nicht statt. Die Rückhaltebecken der Wasserwirtschaft werden regelmäßig, ein bis zwei Mal jährlich, besichtigt und untersucht, um den Wartungsbedarf festzustellen. Sofern sich eine Sedimentlage in einer Größenordnung gebildet hat, welche die Funktion der Rückhaltung von Wasser einschränkt, erfolgt eine Entschlammung des Beckens“, erläuterte das Bezirksamt. Ein konkreter Tätigkeitsnachweis des Bezirksamtes würde für das Rückhaltebecken in der Grumbrechtstraße vorliegen, das im Winter 20/21 entschlammt worden sei.„In den vergangenen 5 Jahren wurden von der Abteilung Wasserwirtschaft folgende Rückhaltebecken entschlammt: Mahlbusen Neuland (2017/18), Mahlbusen Moorburg (2017/18),Mahlbusen Hohenwisch (2019/20). Die RHB von der Abteilung Tiefbau sind keine Gewässer, sondern dienen lediglich dazu, dass überschüssige Wasser der Straße aufzufangen, sie liegen teilweise trocken“, präzisierte das Bezirksamt.
Für den Gewässerschutz für die oben genannten Rückhaltebecken in den Grünanlagen stünden laut Bezirksamt keine speziellen Mittel zur Verfügung. Die Unterhaltung der Gewässer müsse aus der Rahmenzuweisung Grün finanziert werden. Für die RHB der Abteilung Tiefbau stünden ebenfalls keine gesonderten Gelder zur Verfügung, sie werden aus den Straßenunterhaltungsmitteln gezahlt. „Eine pauschale und jährliche Bereitstellung von Finanzmitteln für die Wasserwirtschaft gibt es auch nicht. Dieses ist auf Grund der sehr schwankenden Finanzmittelbedarfe für die Entschlammungen auch nicht sinnhaft. Der Finanzmittelbedarf einer solchen Maßnahme wird bei der „Behörde für Umwelt, Klima Energie und Agrarwirtschaft“ (BUKEA) angemeldet und dann von der BUKEA als Zweckzuweisung dem Bezirk bereitgestellt“, teilt das Bezirksamt mit.
Dieses stellt klar, dass es keinen speziellen Ablaufplan zur Entschlammung gebe.
„Auf Grund der verschiedenen Randbedingungen ergeben sich unterschiedliche Geschwindigkeiten im Sedimentaufbau und somit unterschiedliche Zeitspannen, bis eine Entschlammung erforderlich wird. Ein zeitlicher Ablaufplan stellt daher kein Instrument zur zeitlichen Steuerung von Entschlammungen dar.Der Verwaltung ist im eigenen Unterhaltungsbereich kein Rückhaltebecken bekannt, welches auf Grund einer Bildung von Faulgasen hätte entschlammt werden müssen“, betont die Verwaltung.
Der Finanzbedarf für die Maßnahmen sei situationsabhängig (Lage, Größe und Eintrag des Rückhaltebeckens) und nennt ein Beispiel. „Für die Entschlammung des Rückhaltebeckens Grumbrechtstraße wurden in der Abteilung Stadtgrün 190.000 € aufgewendet. Die Wasserwirtschaft beabsichtigt, im Jahr 2021/2022 die Planungen zur Entschlammung der Rückhaltebecken im Bereich Heykenstieg (Valvoteiche) und am Weiherheidegraben an Ingenieurbüros zu vergeben, weil die Sedimentlage in den Becken beginnt, die Rückhaltefunktion einzuschränken.Die erforderlichen Finanzmittel werden im Zuge der Ingenieursplanung berechnet. Geschätzt werden je Maßnahmen Kosten in Höhe von ca. 500.000,- Euro. Diese Mittel wurden bei der BUKEA bereits betragt, bzw. werden im weiteren Verfahren beantragt werden“, so die Verwaltung. Die Wasserwirtschaft plane, die Entschlammungen in folgender Reihenfolge durchzuführen:
„1. Ab 2021 Heykenstieg (Valvoteiche), voraussichtlicher Planungs-und Umsetzungszeitraum: 2021 bis Winter 2022/23
2. Ab 2021 Weiherheidegraben, voraussichtlicher Planungs-und Umsetzungszeitraum: 2021 bis Winter 2022/23. Weitere Rückhaltebecken werden folgen und je nach Dringlichkeit bearbeitet werden. Die Priorisierung erfolgt bei der regelmäßigen Sichtung und Untersuchung der Rückhaltebecken. Sie kann aufgrund der unterschiedlichen Geschwindigkeiten im Sedimentaufbau und somit aufgrund der unterschiedlichen Zeitspannen nicht schon Jahre im Vorfeld festgelegt werden“, informiert das Bezirksamt.
