Verdacht auf Ausbruch der Vogelgrippe

Verdacht auf Ausbruch der Vogelgrippe.

Freilichtmuseum am Kiekeberg kurzfristig geschlossen.

Dringender Verdacht auf Ausbruch der Vogelgrippe (Aviäre Influenza) im Freilichtmuseum am Kiekeberg in Rosengarten-Ehestorf: Betroffen sind die insgesamt rund 50 Enten, Gänse und Hühner, die das Museum hält. Das Veterinäramt des Landkreises Harburg nimmt den nun festgestellten Verdacht sehr ernst und ergreift in enger Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium (ML) und dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebenssicherheit (LAVES) alle notwendigen Schritte, um den Ausbruch einzudämmen.
Nachdem das LAVES dem Kreisveterinäramt am 2. Februar mitgeteilt hat, dass die eingeschickten Proben positiv auf das H5-Virus getestet worden sind, wurde sofort die Sperrung der Tierhaltung und die Schließung des Freilichtmuseums am Kiekeberg angeordnet. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) ermittelte per Sequenzierung, welcher Virus-Subtyp vorliegt. Um eine weitere Ausbreitung des Virus auf weitere Geflügelbetriebe in der Region zu unterbinden, wurden zunächst strenge Desinfektions- und Hygienemaßnahmen angeordnet, die vom Kreisveterinäramt eng überwacht werden. Der Kiekeberg muss bis auf Weiteres geschlossen bleiben, um eine erfolgreiche Tierseuchenbekämpfung möglich zu machen.
Bezüglich weiterer Schritte befindet sich der Landkreis Harburg in engem Austausch mit ML und LAVES. Kurzfristig sollte entschieden werden, ob die Enten, Gänse und Hühner des Freilichtmuseums tierschutzgerecht getötet werden müssen. Der endgültige Beschluss lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor.
Was zur Tierseuchenbekämpfung nötig ist, wird dabei wesentlich davon abhängen, welchen Virussubtyp das FLI feststellt. Möglich sind die Einrichtung einer Schutz- (3 Kilometer Radius) und einer Überwachungszone (10 Kilometer Radius) um das Freilichtmuseum am Kiekeberg sowie eine Stallpflicht für Geflügel im gesamten oder in Teilen des Landkreises Harburg. Der Landkreis Harburg wird die Öffentlichkeit fortlaufend zu den getroffenen und möglichen weiteren Tierseuchenschutzmaßnahmen informieren.
Der Veterinärdienst des Landkreises Harburg ruft angesichts des Verdachtsfalls alle Geflügelhalter – auch Kleinstbetriebe und Hobbyhalter – nochmals ausdrücklich dazu auf, die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz ihrer Tiere vor der Vogelgrippe strikt einzuhalten und sich auf eine mögliche Stallpflicht für Geflügel vorzubereiten.
Merkblätter mit den wichtigsten Biosicherheitsmaßnahmen zur Geflügelpestprävention finden sich unter www.landkreis-harburg.de/gefluegelpest. Die wichtigsten Vorsichtsmaßnahmen: Hausgeflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert und getränkt werden. Außerdem darf kein Oberflächenwasser für Tränken genutzt werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen die Tiere in Berührung kommen, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Halter sollten Schutzkleidung tragen und ihre Schuhe desinfizieren. Zudem sollten Geflügelhalter auch bei Kleinst- und Hobbyhaltungen ihr Geflügel immer genau auf Auffälligkeiten beobachten und Krankheits- oder Todesfälle vom behandelnden Tierarzt abklären lassen sowie dem Veterinäramt des Landkreises Harburg mitteilen (Telefon 04171 693466, E-Mail tiergesundheit@lkharburg.de).